Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der vorher gesunde Mitarbeiter erkrankte am Corona-Virus bzw. aufgrund der Auswirkungen an Long COVID. Bedingt dadurch traten bereits bei geringsten Belastungen große Erschöpfungszustände in Verbindung mit starken Schweißausbrüchen, Zittern und Atemproblemen auf und er litt zudem unter Beeinträchtigungen wie Wortfindungs- sowie starken Schlafstörungen. Begleitend kam es aufgrund der gesundheitlich unklaren Zukunft bzw. beruflichen Situation zu Existenzängsten mit psychischen Problemen, die neben den körperlichen auch noch zu einer psychisch geringeren Belastbarkeit führten. Er fiel aufgrund seiner starken Symptome und Beeinträchtigungen eine lange Zeit im Unternehmen aus.
Was wurde gemacht?
Mit Einverständnis des Mitarbeiters wurde ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingeleitet. Das BEM-Team und der Betroffene suchten innerhalb des BEM nach Möglichkeiten die Rückkehr in den Beruf und den Erhalt des Arbeitsverhältnisses zu realisieren. Der Mitarbeiter bemühte sich zunächst um eine Reha, die mehrfach abgelehnt wurde. Erst nach einem gerichtlichen Verfahren wurde die Reha eingeleitet und er besuchte vorher noch eine Akut-Klinik für an Corona Erkrankte. Nach der Reha erfolgte dann im Unternehmen eine stufenweise Wiedereingliederung, wobei ein Arbeitsplatz ohne Wechselschicht sowie Akkordarbeit ausgewählt wurde, an dem nur geringe Belastungen anfallen. Zunächst erfolgte auf diesem Rissprüfungs-Arbeitsplatz eine Probebeschäftigung. Da die Rahmenbedingungen passten und auch die Arbeit dort den Neigungen des Mitarbeiters entsprach, konnte er dort weiter beschäftigt werden.
Schlagworte und weitere Informationen
Während der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz krankheitsbedingt längerfristig ausfiel, zahlte die gesetzliche Krankenkasse ihm Krankengeld. Während der Reha und stufenweisen Wiedereingliederung erhielt er Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Eingeleitet und begleitet wurde das BEM durch das Integrations-/BEM-Team des Unternehmens.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Deutschen Rentenversicherung.
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Unternehmen:
MAN Energy Solutions hat seinen Hauptsitz in Deutschland und beschäftigt weltweit an mehr als 120 Standorten rund 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. An seinem Hauptsitz in Augsburg produziert das Unternehmen mit seinen dortigen 4.000 Beschäftigten Großdiesel- sowie Gasmotoren und Turbolader. Außerdem gehören beispielsweise noch Zwei- sowie Viertaktmotoren für maritime und stationäre Anwendungen, Gas- sowie Dampfturbinen, Kompressoren und chemische Reaktoren zum Produktportfolio des international tätigen Unternehmens.
MAN Energy Solutions besitzt eine Inklusionsvereinbarung und eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), über die der BEM-Prozess (vgl. Abb.) und die Maßnahmen zum BEM geregelt werden. Das BEM wird seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert – so u. a. auch für einen langzeiterkrankten Mitarbeiter.
MAN Energy Solutions besitzt eine Inklusionsvereinbarung und eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), über die der BEM-Prozess (vgl. Abb.) und die Maßnahmen zum BEM geregelt werden. Das BEM wird seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert – so u. a. auch für einen langzeiterkrankten Mitarbeiter.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der vorher gesunde Mann infizierte sich mit dem Corona-Virus und hatte einen schweren Krankheitsverlauf, weshalb er stationär ins Krankenhaus aufgenommen werden musste. Auch nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus war er aufgrund der Auswirkungen seiner Erkrankung bzw. von Long COVID körperlich kaum belastbar. Insbesondere große Erschöpfungszustände in Verbindung mit starken Schweißausbrüchen, Zittern und Atemproblemen traten bereits bei geringer körperlicher Anstrengung auf und er litt zudem unter Beeinträchtigungen wie Wortfindungs- sowie starken Schlafstörungen. Begleitend kam es aufgrund der gesundheitlich unklaren Zukunft bzw. beruflichen Situation zu Existenzängsten mit psychischen Problemen, die neben den körperlichen auch noch zu einer psychisch geringeren Belastbarkeit führte. Er fiel aufgrund seiner starken Symptome und Beeinträchtigungen eine lange Zeit im Unternehmen aus. Die Beeinträchtigungen und die dadurch bedingten Auswirkungen führten auch dazu, dass ihm auf Antrag eine Schwerbehinderung zuerkannt wurde.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann arbeitete früher im Wechsel-Schichtbetrieb im Akkord. Inzwischen arbeitet er in der Abteilung Qualitätssicherung ohne Akkord ausschließlich in der Frühschicht im Unternehmen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement:
Aufgrund der langen Fehlzeiten wurde dem Mitarbeiter vom Unternehmen ein BEM angeboten, dem der Mitarbeiter zustimmte. Als zentrale Anlaufstelle im BEM kümmert sich ein Integrations-/BEM-Team um alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die im Einzelfall nach längerer Krankheit notwendig sind, um eine Eingliederung in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Zum BEM-Team gehören Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Sozialberatung, Personalabteilung und betriebsärztlicher Dienst.
Zu Beginn beantragte der Mitarbeiter eine Reha, die zweimal in Folge von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) abgelehnt wurde. Es folgten Besuche bei verschiedenen Fachärztinnen bzw. -ärzten, bis er schließlich mit Hilfe der Sozialberatung des Unternehmens bei der COVID-Ambulanz einer Klinik vor Ort einen Termin bekam. Die Beschwerden wurden auch danach nicht besser und er wurde weiter krankgeschrieben. In dieser Zeit ging er alle drei Monate zur Betriebsärztin. Mit der Zeit verbesserte sich sein Gesundheitszustand langsam etwas, so dass er mit entsprechenden Maßnahmen auch weiter am Erwerbsleben teilhaben konnte – was vorher fraglich war. Auf Empfehlung der behandelten Ärzte durfte er nicht mehr im Wechsel-Schichtbetrieb im Akkord, also nur noch fest in der Frühschicht, eingesetzt werden. In Abstimmung mit dem Unternehmen und der Betriebsärztin wurde der Mitarbeiter aus dem Wechsel-Schichtbetrieb und Akkord genommen und es wurde versucht ihn stufenweise wieder an seinen alten Arbeitsplatz einzugliedern. Bereits vor der stufenweisen Wiedereingliederung hatte der Mitarbeiter vor dem Sozialgericht gegen die Ablehnung der Reha geklagt. Während der stufenweisen Wiedereingliederung wurde dann im Gerichtsverfahren zu seinen Gunsten entschieden und er konnte seine Reha nach fast zwei Jahren antreten. Bevor er die Reha antrat, wurde er noch in einer speziellen Akutklinik für CORONA behandelt. In der neben den körperlichen auch die begleitenden psychischen Beschwerden behandelt wurden. Im Anschluss erfolgte die eigentliche Reha in einer Fachklinik für an CORONA erkrankte Personen. Nach der Reha wurde versucht den Mitarbeiter mit seiner Zustimmung an einen für ihn, bedingt durch die Belastungen am alten Arbeitsplatz, besser geeigneten Arbeitsplatz in der Qualitätssicherung stufenweise wieder einzusetzen – zumal die Tätigkeit am alten Arbeitsplatz bzw. der Produktionsschritt in kurzer Zeit wegfällt und auch deshalb eine dauerhafte nachhaltige Lösung angestrebt wurde. Am neuen Arbeitsplatz, der ebenfalls in der Produktion liegt, arbeitete er zunächst im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung einige Zeit auf Probe, um festzustellen, ob er die Tätigkeit dort auf Dauer ausüben kann und ob die Tätigkeit auch seinen Vorstellungen und Neigungen entspricht. Die Tätigkeit ist dabei von Wechsel-Schicht und Akkordarbeit ausgeschlossen und bedingt nur geringe körperliche Belastungen, was somit den Vorgaben, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen des Mitarbeiters entspricht. Damit dies möglich wurde, arbeitete das BEM-Team mit dem HR-Bereich, den Meistern der einzelnen Abteilungen und dem Betroffenen eng zusammen. So konnte eine dauerhafte Lösung gefunden und für den Betroffenen das Arbeitsverhältnis erhalten werden.
Zu Beginn beantragte der Mitarbeiter eine Reha, die zweimal in Folge von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) abgelehnt wurde. Es folgten Besuche bei verschiedenen Fachärztinnen bzw. -ärzten, bis er schließlich mit Hilfe der Sozialberatung des Unternehmens bei der COVID-Ambulanz einer Klinik vor Ort einen Termin bekam. Die Beschwerden wurden auch danach nicht besser und er wurde weiter krankgeschrieben. In dieser Zeit ging er alle drei Monate zur Betriebsärztin. Mit der Zeit verbesserte sich sein Gesundheitszustand langsam etwas, so dass er mit entsprechenden Maßnahmen auch weiter am Erwerbsleben teilhaben konnte – was vorher fraglich war. Auf Empfehlung der behandelten Ärzte durfte er nicht mehr im Wechsel-Schichtbetrieb im Akkord, also nur noch fest in der Frühschicht, eingesetzt werden. In Abstimmung mit dem Unternehmen und der Betriebsärztin wurde der Mitarbeiter aus dem Wechsel-Schichtbetrieb und Akkord genommen und es wurde versucht ihn stufenweise wieder an seinen alten Arbeitsplatz einzugliedern. Bereits vor der stufenweisen Wiedereingliederung hatte der Mitarbeiter vor dem Sozialgericht gegen die Ablehnung der Reha geklagt. Während der stufenweisen Wiedereingliederung wurde dann im Gerichtsverfahren zu seinen Gunsten entschieden und er konnte seine Reha nach fast zwei Jahren antreten. Bevor er die Reha antrat, wurde er noch in einer speziellen Akutklinik für CORONA behandelt. In der neben den körperlichen auch die begleitenden psychischen Beschwerden behandelt wurden. Im Anschluss erfolgte die eigentliche Reha in einer Fachklinik für an CORONA erkrankte Personen. Nach der Reha wurde versucht den Mitarbeiter mit seiner Zustimmung an einen für ihn, bedingt durch die Belastungen am alten Arbeitsplatz, besser geeigneten Arbeitsplatz in der Qualitätssicherung stufenweise wieder einzusetzen – zumal die Tätigkeit am alten Arbeitsplatz bzw. der Produktionsschritt in kurzer Zeit wegfällt und auch deshalb eine dauerhafte nachhaltige Lösung angestrebt wurde. Am neuen Arbeitsplatz, der ebenfalls in der Produktion liegt, arbeitete er zunächst im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung einige Zeit auf Probe, um festzustellen, ob er die Tätigkeit dort auf Dauer ausüben kann und ob die Tätigkeit auch seinen Vorstellungen und Neigungen entspricht. Die Tätigkeit ist dabei von Wechsel-Schicht und Akkordarbeit ausgeschlossen und bedingt nur geringe körperliche Belastungen, was somit den Vorgaben, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen des Mitarbeiters entspricht. Damit dies möglich wurde, arbeitete das BEM-Team mit dem HR-Bereich, den Meistern der einzelnen Abteilungen und dem Betroffenen eng zusammen. So konnte eine dauerhafte Lösung gefunden und für den Betroffenen das Arbeitsverhältnis erhalten werden.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Mitarbeiter führt in der Qualitätssicherung verschiedene Verfahren durch, mit denen die Qualität von Bauteilen festgestellt und beurteilt werden können. Diese Verfahren sind nötig, damit bei der späteren Weiterverarbeitung und insbesondere bei der Nutzung der Produkte keine Materialschäden auftreten. Danach werden die Bauteile dann von anderen Kollegen und Kolleginnen weiterverarbeitet.
Schlagworte
- Akkordarbeit |
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitsleistung |
- Arbeitsorganisation |
- Arbeitstempo |
- Atemnot |
- Belastbarkeit |
- berufliche Rehabilitation |
- Betriebliches Eingliederungsmanagement |
- Corona |
- Erwerbstätigkeit |
- Good Practice |
- Industrie |
- Industrie und Produktion |
- Inklusion |
- Körperbehinderung |
- Körperbelastung |
- Long COVID |
- MAN Energy Solutions |
- Organisation |
- Praxisbeispiel |
- Probebeschäftigung |
- Produktion |
- psychische Belastbarkeit |
- Qualitätsprüfer/in |
- Qualitätssicherung |
- Rehabilitation |
- Rentenversicherung |
- Rissprüfer/Rissprüferin |
- Stufenweise Wiedereingliederung |
- Talentplus |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen |
- Versetzung |
- Wiedereingliederung |
- Zerspanungsmechaniker
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- IMBA - Akkord-/Prämienlohn
- IMBA - Ausdauer (psychisch)
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Umstellung
- IMBA - Verantwortung
- MELBA - Ausdauer (psychisch)
- MELBA - Umstellung
- MELBA - Verantwortung
Referenznummer:
PB/111239
Informationsstand: 20.12.2023