Praxisbeispiel
Prüfungsmodifikation für eine Steuerfachangestellte

Wo lag die Herausforderung?

Die Frau ist an einer rheumatoiden Arthritis erkrankt. Ihre Gelenke an den Händen und Fingern sind davon betroffen und durch die Entzündung deformiert. So hat sie beispielsweise Schmerzen beim Schreiben längerer Texte und ist behinderungsbedingt deshalb nicht in der Lage die Prüfung in der vorgegebenen Zeit abzulegen.

Was wurde gemacht?

Es wurde eine Zeitverlängerung von 50 Prozent bei der zuständigen Kammer beantragt und genehmigt. Die Prüfung konnte außerdem in den Räumen der Ausbildungseinrichtung unter Aufsicht erfolgen.

Die anfallenden Prüfungsgebühren können vom Integrations- bzw. Inklusionsamt bis zu 100 Prozent bezuschusst werden. Die Berufsausbildung im Berufsförderungswerk wurde von der Arbeitsagentur gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Arbeitsagenturen, von Einrichtungen zur Berufsausbildung von Menschen mit Behinderungen und der Kammern, die eine Fachberatung zur Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen eingerichtet haben.

Behinderung und Beeinträchtigung der Frau:

Die Frau ist an einer rheumatoiden Arthritis erkrankt. Ihre Gelenke an den Händen und Fingern sind davon betroffen und durch die Entzündung deformiert. So hat sie beispielsweise Schmerzen beim Schreiben längerer Texte und ist behinderungsbedingt deshalb nicht in der Lage die Prüfung in der vorgegebenen Zeit abzulegen.

Ausbildung und Beruf:

Die Frau absolviert eine Berufsausbildung zur Steuerfachangestellten in einem Berufsförderungswerk (BFW).

Ablauf der Prüfungsmodifikation:

1. Beschluss im Rehabilitationsteam des Berufsförderungswerkes eine Prüfungszeitverlängerung von 50 Prozent zu beantragen, um den behinderungsbedingten erhöhten Zeitbedarf auszugleichen.
2. Antrag bei der Steuerberaterkammer unter Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses und einer Kopie des Schwerbehindertenausweises.
3. Prüfung des Antrags durch den Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer.
4. Genehmigung durch den Prüfungsausschuss unter folgenden Vorgaben:
  • Die Teilnehmerin wird in einem gesonderten Raum geprüft (Zustimmung der Kammer, die Räumlichkeiten des Berufsförderwerkes zu nutzen),
  • Ein von der Kammer bestellter Steuerberater bzw. eine bestellte Steuerberaterin muss anwesend sein.
  • Eine weitere Aufsichts- und Ansprechperson soll vom Berufsförderungswerk gestellt werden.
  • Die Kammer stellt die Mehrkosten in Rechnung.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Handkoordination (rechts/links)
  • EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • ELA - Feinmotorik
  • ELA - Handgreifkraft
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Dreipunktgriff
  • ERGOS - Fingergeschicklichkeit
  • ERGOS - Handgeschicklichkeit
  • ERGOS - Handgreifkraft
  • ERGOS - Schlüsselgreifkraft
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Feinmotorik (Fußgeschicklichkeit)
  • IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
  • IMBA - Hand-/Fingerbewegungen
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Schreiben
  • MELBA - Feinmotorik
  • MELBA - Schreiben

Referenznummer:

R/PB5358


Informationsstand: 23.02.2023