Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Mann hat eine Sehbehinderung. Optische Informationen können deshalb nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Der Mann arbeitet als Metallwerker. Er braucht für das Umrüsten der Maschinen wesentlich mehr Zeit als seine Kollegen ohne Behinderung. Außerdem unterlaufen ihm dabei Fehler. Die eigentlichen Bohr und Schleifarbeiten erledigt der Mann genauso gut wie seine Kollegen ohne Behinderung.
Was wurde gemacht?
Durch technische Maßnahmen kann der Betreuungsaufwand nicht reduziert werden. Das Umrüsten übernimmt nun einer der Kollegen des Mannes. Um den Arbeitsplatz des Mannes zu erhalten, zahlt das Integrations- bzw. Inklusionsamt eine Betreuungsaufwandsentschädigung an den Arbeitgeber.
Schlagworte und weitere Informationen
Das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gewährt eine Betreuungsaufwandsentschädigung für die Betreuung (1 Stunde/ Tag) des Mitarbeiters pro Monat, da durch technische oder organisatorische Maßnahmen kein Ausgleich der behinderungsbedingten Einschränkungen erreicht werden kann. Die Arbeitsagentur förderte das Arbeitsverhältnis, durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses als Lohnkostenzuschusses.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und der Arbeitsagenturen.
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Unternehmen:
Der Arbeitgeber betreibt eine Schlosserei mit sechs Mitarbeitern. In der Schlosserei werden einfache Zubehör- und Ersatzteile gefertigt.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Der Mann ist hochgradig sehbehindert. Sein Restsehvermögen auf dem linken Auge beträgt 20 Prozent und auf dem rechten Auge 15 Prozent. Er kann optische Informationen, wie Schrift oder Zeichen, nur sehr eingeschränkt wahrnehmen. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100. Der Schwerbehindertenausweis enthält die Merkzeichen B, G, H und RF.
Ausbildung und Beruf:
Der Mitarbeiter absolvierte in einem Berufsbildungswerk (BBW) eine Ausbildung zum Metallwerker. Er arbeitet seit der Neueinstellung in seinem erlernten Beruf bei seinem Arbeitgeber.
In REHADAT finden Sie auch Ausbildungseinrichtungen für sehbehinderte Menschen.
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Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
In der Schlosserei wird der Metallwerker für die Fertigung von Zubehör- und Ersatzteilen an Bohr- und Schleifmaschinen eingesetzt. Gefertigt werden kleine bis mittlere Serien, die nur selten mehr als zwei Stunden pro Tag zur Fertigung benötigen. Aufgrund der kleinen Stückzahlen müssen die Maschinen häufig (durchschnittlich 5- bis 6-mal pro Tag) umgerüstet werden. Dazu müssen die entsprechenden Bohrvorrichtungen zu den Maschinen transportiert und auf dem Maschinentisch justiert werden. Die erforderlichen Bohrer, Senker, Reibaalen usw. müssen in die Bohrfutter eingespannt und die Werte für Drehzahlen und Vorschübe an den Maschinen eingestellt werden.
Der Metallwerker ist in der Lage, diese Arbeiten selbständig zu verrichten. Er benötigt dafür aber behinderungsbedingt erheblich mehr Zeit als ein nichtbehinderter Kollege. Außerdem unterlaufen ihm wegen des stark eingeschränkten Sehvermögens Fehler, so dass die Umrüst- und Einstellarbeiten kontrolliert werden müssen. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber einen Mitarbeiter des Betriebes beauftragt, diese Arbeiten für den Mann auszuführen. Die eigentlichen Bohr- und Schleifarbeiten verrichtet der Metallwerker dann genauso schnell und gut wie die anderen Mitarbeiter des Betriebes.
Aufgrund der jeweils sehr kleinen Stückzahlen kann für den Metallwerker kein fester Arbeitsplatz mit gleichbleibenden Tätigkeiten eingerichtet werden. Aus diesem Grunde ist auch der Einsatz moderner CNC-Maschinen völlig unwirtschaftlich.
Eine bessere Ausleuchtung der Arbeitsplätze ist nach Aussage des Metallwerkers nicht nötig, da er bei Bedarf jederzeit die im Betrieb vorhandenen Zusatz-Maschinenleuchten einsetzen kann. An einer Bohrmaschine sollte nach seiner Auffassung lediglich das Gehäuse für die digitale Betriebszustandsanzeige auf einen Schwenkausleger gesetzt werden, um den Sehabstand seinen Bedürfnissen anpassen zu können. Kosten hierfür fallen nicht an.
Unter den gegebenen Umständen kann mit wirtschaftlich sinnvollem Aufwand durch technische Maßnahmen keine Reduzierung des Betreuungsaufwandes erzielt werden.
Der Metallwerker ist in der Lage, diese Arbeiten selbständig zu verrichten. Er benötigt dafür aber behinderungsbedingt erheblich mehr Zeit als ein nichtbehinderter Kollege. Außerdem unterlaufen ihm wegen des stark eingeschränkten Sehvermögens Fehler, so dass die Umrüst- und Einstellarbeiten kontrolliert werden müssen. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber einen Mitarbeiter des Betriebes beauftragt, diese Arbeiten für den Mann auszuführen. Die eigentlichen Bohr- und Schleifarbeiten verrichtet der Metallwerker dann genauso schnell und gut wie die anderen Mitarbeiter des Betriebes.
Aufgrund der jeweils sehr kleinen Stückzahlen kann für den Metallwerker kein fester Arbeitsplatz mit gleichbleibenden Tätigkeiten eingerichtet werden. Aus diesem Grunde ist auch der Einsatz moderner CNC-Maschinen völlig unwirtschaftlich.
Eine bessere Ausleuchtung der Arbeitsplätze ist nach Aussage des Metallwerkers nicht nötig, da er bei Bedarf jederzeit die im Betrieb vorhandenen Zusatz-Maschinenleuchten einsetzen kann. An einer Bohrmaschine sollte nach seiner Auffassung lediglich das Gehäuse für die digitale Betriebszustandsanzeige auf einen Schwenkausleger gesetzt werden, um den Sehabstand seinen Bedürfnissen anpassen zu können. Kosten hierfür fallen nicht an.
Unter den gegebenen Umständen kann mit wirtschaftlich sinnvollem Aufwand durch technische Maßnahmen keine Reduzierung des Betreuungsaufwandes erzielt werden.
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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Referenznummer:
R/PB4600
Informationsstand: 04.06.2018