Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Behinderungsbedingt müssen für den Mitarbeiter optische Informationen so umgewandelt werden, dass sie taktil mit den Fingern oder akustisch wahrgenommen werden können. Der Arbeitsplatz musste deshalb mit entsprechenden Hilfsmitteln ausgestattet werden, um einer Beschäftigung als Sachbearbeiter nachkommen zu können.
Was wurde gemacht?
Auf einem Kongress lernte er seinen künftigen Arbeitgeber kennen, bei dem er sich nach einigen Gesprächen initiativ bewarb und nach einem Vorstellungsgespräch als Sachbearbeiter innerhalb eines Projektes für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Teilhabe eingestellt wurde. Der Bildschirmarbeitsplatz wurde mit einer Braillezeile, einem Screenreader, einem Kopfhörer, einem Scanner mit OCR-Texterkennung und einem Brailledrucker in einem Schallschutzwagen ausgestattet.
Schlagworte und weitere Informationen
Die zur Neueinstellung erforderlichen Hilfsmittel zur Kompensation der behinderungsbedingten Einschränkungen und die speziell erforderliche Schulung zur Nutzung von Software (Betriebssystem, Textverarbeitung und E-Mail) wurden von der Arbeitsagentur gefördert. Da der Sachbearbeiter nun schon mehrere Jahre beim Arbeitgeber tätig ist und es Updates (Betriebssystem, Textverarbeitung usw.) im Softwarebereich gab, mussten auch ein Update für den Screenreader und erneut Schulungen erfolgen. Die Förderung wurde dabei vom Integrations- bzw. Inklusionsamt übernommen, das auch den Betreuungsaufwand im Rahmen der personellen Unterstützung für eine festgelegte Stundenzahl zur Kompensation der außergewöhnlichen Belastung für den Arbeitgeber fördert. Der Antrag zur Förderung der personellen Unterstützung muss jährlich vom Arbeitgeber gestellt werden.
Die berufliche Teilhabe basiert im Wesentlichen auf der aktiven Mitwirkung und Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Projektleitung und Schwerbehindertenvertretung.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter und Arbeitsagenturen.
Die berufliche Teilhabe basiert im Wesentlichen auf der aktiven Mitwirkung und Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Projektleitung und Schwerbehindertenvertretung.
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Unternehmen:
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sowie große Einzelunternehmen sind. Das Institut betreibt in seinen Kompetenzfeldern (z. B. Arbeitsmarkt und Arbeitswelt, berufliche Qualifizierung und Fachkräfte, berufliche Teilhabe und Rehabilitation) wissenschaftliche und publizistische Arbeit und führt zahlreiche Forschungsarbeiten und Projekte durch.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Der Mitarbeiter ist von Geburt an blind. Für ihn müssen deshalb optische Informationen so umgewandelt werden, dass sie taktil mit den Fingern (z. B. Brailleschrift) oder akustisch wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100. Der Schwerbehindertenausweis beinhaltet die Merkzeichen B, Bl, H und RF.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann studierte nach seinem Abitur zunächst Pädagogik, wechselte dann nach 2,5 Jahren aber zu einer Ausbildung zum Fachangestellten für Medien- / Informationsdienste beim Deutschen Rundfunkarchiv. Während der Ausbildung absolvierte er zwei Praktika bei denen er erste berufliche Erfahrungen im Bereich der Barrierefreiheit zur Kommunikation und Nutzung von Information auf elektronischem Weg für Menschen mit Behinderung sammelte. Zu seinen Aufgaben gehörten dabei zum einen das Testen von Hilfsmitteln bzw. unterstützenden Technologien und zum anderen das Testen der Zugänglich- und Nutzbarkeit eines speziellen Online-Angebotes für Menschen mit einer Sehbehinderung bzw. Blindheit. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung war er 1,5 Jahre arbeitslos, da die Arbeitsagentur und der Integrationsfachdienst (IFD) ihm keine passenden Stellen vermitteln konnten. Auf einem Kongress lernte er seinen künftigen Arbeitgeber kennen, bei dem er sich nach einigen Gesprächen initiativ bewarb und nach einem Vorstellungsgespräch als Sachbearbeiter innerhalb eines Projektes für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Teilhabe eingestellt wurde.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Sachbearbeiter arbeitet an einem Bildschirmarbeitsplatz in einem Mehrpersonen-Büro (Bild 1). Er ist zuständig für die Koordinierung von Seminaren, Marktbeobachtung von neuen Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit und arbeitet zusammen mit den Kollegen aus der EDV an der barrierefreien Gestaltung der Online-Angebote.
Der Bildschirmarbeitsplatz wurde zur Kompensation der behinderungsbedingten Einschränkungen mit:
Am Arbeitsplatz befinden sich außerdem eine ergonomische Tastatur, ein Flachbildschirm und eine Maus. Diese Hilfsmittel können von sehenden Kollegen im Vertretungsfall genutzt werden, wenn es erforderlich sein sollte. Der Flachbildschirm dient außerdem dazu, dass der Sachbearbeiter mit den sehenden Kollegen direkt an seinem Arbeitsplatz z. B. fachliches zu den Online-Angeboten diskutieren kann - er selbst nutzt dabei die Braillezeile in Verbindung mit dem Screenreader (Software) als Ausgabemedium. Die Braillezeile wandelt dazu mit Hilfe des Screenreaders die optischen Inhalte des Bildschirms in Computerbraille bzw. Informationen um, die mit den Fingern taktil gelesen werden können. Alternativ kann er sich die Inhalte auch über die Sprachausgabe und Kopfhörer vorlesen lassen. Durch den Kopfhörereinsatz werden die anderen Kollegen beim Nutzen der Sprachausgabe nicht gestört. Eingaben erfolgen über eine vom Sachbearbeiter bevorzugte ergonomische Tastatur mit Hilfe des 10-Finger-System, das sonst auch von sehenden Personen genutzt wird. Die ergonomische Tastatur steht auf der Auflagefläche der Braillezeile, die aufgrund der geringen Tiefe mit einer eigens dafür angefertigten Erweiterung vergrößert wurde (Bild 3).
Eingehende Post und Dokumente in Papierform scannt der Sachbearbeiter ein und digitalisiert sie (Bild 4). Durch den Einsatz einer OCR-Texterkennung können dann die Inhalte mit Hilfe der Braillezeile und des Screenreaders auch taktil mit den Fingern gelesen oder über die Kopfhörer ausgegeben werden.
In Meetings nutzt er die Diktierfunktion seines Smartphones für die spätere Anfertigung von schriftlichen Protokollen. Sollte er Notizen benötigen (z. B. für Meetings / Besprechungen) so kann er sich diese über den Brailledrucker ausgeben lassen (Bild 5).
Der Bildschirmarbeitsplatz wurde zur Kompensation der behinderungsbedingten Einschränkungen mit:
- einer Braillezeile,
- einem Screenreader,
- einem Kopfhörer,
- einem Scanner mit OCR-Texterkennung und
- einem Brailledrucker in einem Schallschutzwagen
Am Arbeitsplatz befinden sich außerdem eine ergonomische Tastatur, ein Flachbildschirm und eine Maus. Diese Hilfsmittel können von sehenden Kollegen im Vertretungsfall genutzt werden, wenn es erforderlich sein sollte. Der Flachbildschirm dient außerdem dazu, dass der Sachbearbeiter mit den sehenden Kollegen direkt an seinem Arbeitsplatz z. B. fachliches zu den Online-Angeboten diskutieren kann - er selbst nutzt dabei die Braillezeile in Verbindung mit dem Screenreader (Software) als Ausgabemedium. Die Braillezeile wandelt dazu mit Hilfe des Screenreaders die optischen Inhalte des Bildschirms in Computerbraille bzw. Informationen um, die mit den Fingern taktil gelesen werden können. Alternativ kann er sich die Inhalte auch über die Sprachausgabe und Kopfhörer vorlesen lassen. Durch den Kopfhörereinsatz werden die anderen Kollegen beim Nutzen der Sprachausgabe nicht gestört. Eingaben erfolgen über eine vom Sachbearbeiter bevorzugte ergonomische Tastatur mit Hilfe des 10-Finger-System, das sonst auch von sehenden Personen genutzt wird. Die ergonomische Tastatur steht auf der Auflagefläche der Braillezeile, die aufgrund der geringen Tiefe mit einer eigens dafür angefertigten Erweiterung vergrößert wurde (Bild 3).
Eingehende Post und Dokumente in Papierform scannt der Sachbearbeiter ein und digitalisiert sie (Bild 4). Durch den Einsatz einer OCR-Texterkennung können dann die Inhalte mit Hilfe der Braillezeile und des Screenreaders auch taktil mit den Fingern gelesen oder über die Kopfhörer ausgegeben werden.
In Meetings nutzt er die Diktierfunktion seines Smartphones für die spätere Anfertigung von schriftlichen Protokollen. Sollte er Notizen benötigen (z. B. für Meetings / Besprechungen) so kann er sich diese über den Brailledrucker ausgeben lassen (Bild 5).
Arbeitsorganisation:
Bei einfachen Tätigkeiten (z. B. Kopieren von Dokumenten, Seminarrechnungen für den Versand vorbereiten) unterstützt den Sachbearbeiter bei Bedarf ein Kollege.
Arbeitsumgebung - Mobilität:
Der Mitarbeiter absolvierte ein ca. 20-stündiges Mobilitätstraining, um seinen Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit Hilfe eines Langstockes selbstständig zurückzulegen (Bild 6). Auf Fachmessen am Messestand und für Dienstreisen steht dem Mitarbeiter neben einem Notebook eine kleinere Braillezeile mit 40 Zeichen zur Verfügung.
Arbeitsschutz:
Für den Fall der Evakuierung (z. B. bei Brand) wurde ein Evakuierungsplan mit Partnermodell erstellt. Im Rahmen der Evakuierung begleitet ein festgelegter Kollege aus dem Büro den Sachbearbeiter auf dem Fluchtweg nach draußen zur Sammelstelle. Es gibt mehrere vertretende Kollegen, so dass im Falle einer Erkrankung immer ein Partner anwesend ist. Die Umsetzung des Plans bzw. die Evakuierung wurde und wird weiter bei üblichen Brandschutzübungen mit ihm trainiert.
Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:
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Referenznummer:
Pb/110906
Informationsstand: 12.06.2018