Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Mann hat eine psychische Erkrankung, weshalb er psychisch nur gering belastbar ist und klare Strukturen bei der Arbeit braucht. An seinem Arbeitsplatz waren entsprechende Anpassungen nötig.
Was wurde gemacht?
Da die Weiterbildung des Mitarbeiters nicht erfolgreich war, wurden ihm andere Aufgaben zugeteilt. Er wurde damit beauftragt, Material auf einer Bügelsäge zuzuschneiden und die Bohr- und Förderschnecken in einer Spritzkabine zu lackieren. Da der Mann dennoch immer wieder Rückfragen zu seiner Arbeit hat muss er täglich längere Zeit betreut werden.
Schlagworte und weitere Informationen
Dem Arbeitgeber wird zur Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters vom Integrations- bzw. Inklusionsamt ein monatlicher Ausgleich für die besondere personelle Unterstützung bzw. außergewöhnliche Belastung gezahlt. Auf diese Weise konnte der Arbeitsplatz des Mitarbeiters dauerhaft gesichert werden.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter.
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Unternehmen:
Vom Unternehmen werden geschweißte Bohr- und Förderschnecken aller Art hergestellt. Nach einer Produktionsumstellung sind die bis dahin von dem betreffenden Mitarbeiter ausgeführten Arbeiten fast vollständig entfallen, so dass vom Arbeitgeber beim Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt die Zustimmung zur Kündigung beantragt wurde.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mannes:
Der Mitarbeiter hat eine psychische Erkrankung. Er ist nur eingeschränkt psychisch belastbar, z. B. in Bezug auf Zeit-/ Leistungsdruck und sich ändernden Arbeitsabläufen. Er sollte deshalb nur für klar strukturierte Tätigkeiten eingesetzt werden. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 50.
Ausbildung und Beruf:
Der Mitarbeiter ist ausgebildeter Kfz-Mechaniker. Er arbeitet seit einigen Jahren beim Unternehmen als Produktionshelfer. Nach einer Produktionsumstellung sind die bis dahin von dem Mitarbeiter ausgeführten Arbeiten fast vollständig entfallen. Er sollte, nach der Teilnahme an Schweißlehrgängen und dem Erwerb der Schweißerscheine, an einen Schweißarbeitsplatz versetzt werden, um so den Verlust des Arbeitsplatzes abzuwenden. Die Teilnahme an den Schweißlehrgängen brachte nicht den angestrebten Erfolg, so dass die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung beim Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt beantragt wurde.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Da die Weiterbildung des Mitarbeiters nicht erfolgreich war, wurden ihm andere Aufgaben zugeteilt. Er wurde damit beauftragt, Material auf einer Bügelsäge zuzuschneiden und die Bohr- und Förderschnecken in einer Spritzkabine zu lackieren.
Nach Aussage des Inhabers und des Betriebsleiters fragt der Mitarbeiter 30- bis 40-mal pro Arbeitstag beim Betriebsleiter nach, ob Maße und Stückzahlen auch wirklich stimmen, obwohl ihm alle Aufträge für den Materialzuschnitt schriftlich mit genauer Angabe der Abmessungen und Stückzahlen erteilt werden. Außerdem ist es notwendig, dass der Betriebsleiter während der Bearbeitung der Aufträge zusätzlich mehrfach das eingestellte Anschlagmaß an der Säge kontrolliert, damit Ausschuss vermieden wird.
Bei Lackierarbeiten stellt der Mitarbeiter ebenfalls ständig Rückfragen und erkundigt sich, wie er Aufträge durchführen soll, obwohl er diese Arbeiten bereits seit vielen Monaten immer wieder ausgeführt hat. Diese häufigen Rückfragen sind insgesamt sehr zeitaufwändig, da der Mitarbeiter für jede Rückfrage den Betriebsleiter in dem rund 50 m von seinem Arbeitsplatz entfernt liegenden Betriebsbüro aufsucht. Bei einer angenommenen Anzahl von 30 Rückfragen pro Arbeitstag und einer durchschnittlichen Dauer der Beantwortung von nur zwei Minuten, muss sich der Betriebsleiter somit mindestens eine Stunde täglich über das Maß hinaus um den Mitarbeiter kümmern.
Nach Aussage des Inhabers und des Betriebsleiters fragt der Mitarbeiter 30- bis 40-mal pro Arbeitstag beim Betriebsleiter nach, ob Maße und Stückzahlen auch wirklich stimmen, obwohl ihm alle Aufträge für den Materialzuschnitt schriftlich mit genauer Angabe der Abmessungen und Stückzahlen erteilt werden. Außerdem ist es notwendig, dass der Betriebsleiter während der Bearbeitung der Aufträge zusätzlich mehrfach das eingestellte Anschlagmaß an der Säge kontrolliert, damit Ausschuss vermieden wird.
Bei Lackierarbeiten stellt der Mitarbeiter ebenfalls ständig Rückfragen und erkundigt sich, wie er Aufträge durchführen soll, obwohl er diese Arbeiten bereits seit vielen Monaten immer wieder ausgeführt hat. Diese häufigen Rückfragen sind insgesamt sehr zeitaufwändig, da der Mitarbeiter für jede Rückfrage den Betriebsleiter in dem rund 50 m von seinem Arbeitsplatz entfernt liegenden Betriebsbüro aufsucht. Bei einer angenommenen Anzahl von 30 Rückfragen pro Arbeitstag und einer durchschnittlichen Dauer der Beantwortung von nur zwei Minuten, muss sich der Betriebsleiter somit mindestens eine Stunde täglich über das Maß hinaus um den Mitarbeiter kümmern.
Schlagworte
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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- IMBA - Umstellung
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- MELBA - Ausdauer (psychisch)
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Referenznummer:
R/PB4332
Informationsstand: 21.02.2019