Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Mann ist gehörlos und nicht fähig akustische Informationen wahrzunehmen. Diese müssen so verändert werden, dass der Mann sie taktil oder optisch wahrnehmen kann. Da der Mann mit seinen eigentlichen Aufgaben nicht ausgelastet ist, bekam er eine weitere Aufgabe. Diese erfordert jedoch eine Einarbeitung, die auf Grund der Einschränkung des Mannes knapp 2 Jahre dauern wird. Zudem nimmt der Mann keine Geräusche wahr, die auf Gefahren oder Abnutzung der Maschinen hinweisen. Der Arbeitgeber beabsichtige den Mann zu kündigen.
Was wurde gemacht?
Da die Probleme nicht technisch gelöst werden konnten, bekam der Arbeitgeber finanzielle Unterstützung.
Schlagworte und weitere Informationen
Der Arbeitgeber erhält vom Integrations- bzw. Inklusionsamt für zwei Jahre, zum finanziellen Ausgleich der außergewöhnlichen Belastungen, einen monatlichen Beschäftigungssicherungszuschuss zur Kompensation der verringerten Leistung und eine Entschädigung für die zusätzliche sowie zeitliche personelle Unterstützung. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter.
Unternehmen:
Das Unternehmen stellt im Auftrag der Kundschaft Werkzeuge und Vorrichtungen her. Der Arbeitgeber beabsichtigt einen Mitarbeiter mit Schwerbehinderung zu kündigen.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Der Mann ist gehörlos und nicht fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert werden, dass sie von dem Mann optisch oder taktil wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100. Der Schwerbehindertenausweis trägt das Merkzeichen RF.
Ausbildung und Beruf:
Der Mitarbeiter ist ausgebildeter Industriemechaniker. Seit einigen Jahren arbeitet er als Teilezurichter bei seinem Arbeitgeber.
Arbeitsaufgabe:
Als Teilezurichter hat er die Aufgabe das Material zur Weiterverarbeitung für die Werkzeugmechaniker vorzubereiten. Hierzu erhält er vom Meister eine detaillierte Stückliste mit Materialbezeichnungen, Stückzahlen und Abmessungen. Aufgrund dieser Stückliste ist der Mitarbeiter in der Lage, selbständig die benötigten Materialien herauszusuchen, bedarfsgerecht zuzuschneiden und an dem jeweiligen Arbeitsplatz der Werkzeugmechaniker bereitzustellen.
Arbeitsplatz:
Der Mitarbeiter arbeitet im Produktionsbereich des Unternehmens. Mit seinen Arbeitsaufgaben ist er dort nicht ausgelastet, so dass von ihm auch qualifizierte Tätigkeiten an modernen CNC-Zerspanungsmaschinen übernommen werden müssten. Aufgrund der eingeschränkten Kenntnisse des Mitarbeiters in der Zerspanungs- und CNC-Technik ist kein umfassender selbständiger Einsatz an den CNC-gesteuerten Maschinen möglich, da die Vermittlung des erforderlichen Wissens und der notwendigen Fertigkeiten behinderungsbedingt enorme Zeit beansprucht. So ist nur der Meister in der Lage, sich mit dem Mitarbeiter unter Verwendung von Skizzen und Notizen einigermaßen zu verständigen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass der Mitarbeiter Anzeichen für verschlissene und stumpfe Werkzeuge, wie Rattern, Quietschen und Brummen, nicht wahrnehmen kann und somit ständig die Gefahr gegeben ist, dass Maschinen beschädigt und Werkzeuge zu Bruch gehen werden oder Ausschuss produziert wird. Um diesen Gefahren vorzubeugen, ist eine Unterstützung des Mitarbeiters bei der Bedienung der Maschinen erforderlich. Bei einer etwa zweijährigen intensiven Betreuung und Einarbeitung mit täglich zwei Stunden ist nach Auffassung des Meisters ein weitgehend unbeaufsichtigtes und selbständiges Arbeiten des Mitarbeiters in dem Betrieb möglich. Bei der vorliegenden Situation und der Bearbeitungsmaschine, kann das Problem vorab technisch nicht gelöst werden.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitsleistung |
- Arbeitsorganisation |
- Ausbildung |
- berufliche Rehabilitation |
- Beschäftigungssicherungszuschuss |
- Betreuung |
- Betreuungsaufwand |
- CNC |
- Einarbeitung |
- Erwerbstätigkeit |
- Fortbildung |
- Gehörlosigkeit |
- Hören |
- Industrie |
- Industriemechaniker/in |
- Industrie und Produktion |
- Informationsabgabe |
- Informationsaufnahme |
- Information und Kommunikation |
- Inklusion |
- Integrationsamt |
- Kündigung |
- Lohnkostenzuschuss |
- Maschine |
- Maschinenarbeit |
- Maschinenbediener/in |
- Maschinenbedienung |
- Metall |
- Metallbearbeitung |
- Minderleistung |
- Ohr |
- Organisation |
- personelle Unterstützung |
- Praxisbeispiel |
- Produktion |
- Qualifizierung |
- Selbständigkeit |
- Sinnesbehinderung |
- Soft Skills und Sozialverhalten |
- Steuerung |
- Stückliste |
- Talentplus |
- Teilezurichter |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Vollzeitarbeit |
- Werkzeugbau
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- ERGOS - Hören
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Hören
- IMBA - Selbständigkeit
- IMBA - Umstellung
- MELBA - Selbständigkeit
- MELBA - Umstellung
Referenznummer:
R/PB4204
Informationsstand: 15.10.2019