Praxisbeispiel
Floristinnen bei einem Inklusionsbetrieb

Wo lag die Herausforderung?

Eine Frau ist gehörlos, während die andere nur noch drei Prozent Hörvermögen auf einem Ohr besitzt. Als gelernte Floristinnen müssen sie sich im Job mit der Kundschaft, Kolleginnen und Inhaberin verständigen können.

Was wurde gemacht?

Zur Verständigung bei der Arbeit muss der Mund der Kundschaft, Kolleginnen und Inhaberin für die Frauen gut sichtbar sein und deutlich sowie nicht zu schnell gesprochen werden, damit sie die Lippen lesen und entsprechend auf das Gesagte reagieren können. Neben dem Lippenablesen kann es erforderlich sein, bestimmte Abläufe oder Aufgaben durch Gesten, Notizen oder Skizzen ergänzend zur erläutern. Auch das Smartphone wird dabei eingesetzt, z. B. zur schriftlichen Kommunikation per Textnachricht.

Schlagworte und weitere Informationen

Das Integrations- bzw. Inklusionsamt und die in diesem Fall vom Integrations- bzw. Inklusionsamt geförderte betriebswirtschaftliche Beratungsstelle für Integrations- bzw. Inklusionsprojekte bei der Handwerkskammer halfen der Arbeitgeberin beratend beim Schritt zum Inklusionsbetrieb. Zum Ausgleich der außergewöhnlichen Belastungen, durch den erhöhten zeitlichen und betreuerischen Aufwand, erhält das Unternehmen außerdem vom Integrations- bzw. Inklusionsamt einen Lohnkostenzuschuss für die Beschäftigten mit Schwerbehinderung.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter und der Handwerkskammern.

Unternehmen:

Das Unternehmen mit seinen 24 Beschäftigten ist in der Floristik-Branche tätig und bietet Blumen, Dekoration und Eventfloristik an. Nach der Übernahme des ehemaligen Familienunternehmens durch eine neue Inhaberin, entwickelte es sich weiter zu einem Inklusionsbetrieb. Das Unternehmen erhielt den zweiten Platz beim Gründerpreis NRW vom Wirtschaftsministerium des Bundeslandes und einige Zeit später wurde die Inhaberin außerdem im Rahmen der Initiative "FRAUEN unternehmen" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur "Vorbild-Unternehmerin" ernannt.

Kommentar der Inhaberin:

Jedem Menschen kann durch einen Unfall oder eine Krankheit die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert werden, weshalb möglichst auch kleine Betriebe ihren Beitrag leisten sollten - so die Inhaberin des Unternehmens.

Behinderung und Funktionseinschränkung der Beschäftigten:

Im Unternehmen sind mehrere Menschen mit Behinderung beschäftigt. So ist beispielsweise eine Frau gehörlos und einer anderen verbleiben drei Prozent Hörvermögen auf einem Ohr. Behinderungsbedingt müssen akustische Informationen so verändert werden, dass sie auch visuell wahrgenommen werden können.
Beide Mitarbeiterinnen sind in der Lage die Lippen anderer Personen zu lesen bzw. durch die Mundstellung das Gesprochene zu erkennen.

Ausbildung und Beruf:

Die Frauen sind gelernte Floristinnen, die entsprechend in ihrem Ausbildungsberuf beim Unternehmen tätig sind.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Die Frauen bedienen innerhalb des Geschäftes die Kunden und Kundinnen, stellen Blumensträuße für diese individuell zusammen und beraten sie bei der Auswahl von Blumen sowie Dekoration. Behinderungsbedingt muss der Mund der Kundschaft, Kolleginnen und der Inhaberin für die Frauen gut sichtbar sein und deutlich sowie nicht zu schnell gesprochen werden, damit sie die Lippen lesen und entsprechend auf das Gesagte reagieren können.
Das Unternehmen kümmert sich zudem um die Dekoration auf Veranstaltungen und Feierlichkeiten. Wenn ein Auftrag ansteht, fahren die Frauen gemeinsam mit der Inhaberin und den anderen Beschäftigten zur Kundschaft vor Ort und gestalten dort mit ihnen gemeinsam die Dekoration, z. B. für das Buffet und die Tische.

Arbeitsorganisation:

Neben dem Lippenablesen kann es erforderlich sein, bestimmte Abläufe oder Aufgaben durch Gesten, Notizen oder Skizzen ergänzend zur erläutern. Auch das Smartphone wird dabei eingesetzt, z. B. zur schriftlichen Kommunikation per Textnachricht.
Neue Kundschaft wird zu Beginn durch die Inhaberin oder die Kolleginnen auf die Hörbehinderung der beiden Floristinnen hingewiesen oder sie übernehmen dies im Geschäft selbst durch Gesten.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • ERGOS - Sprechen
  • IMBA - Gestik/Mimik
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Lautabgabe/Sprechen
  • MELBA - Sprechen

Referenznummer:

PB/111113


Informationsstand: 08.04.2021