Praxisbeispiel
Betriebliches Eingliederungsmanagement in einer Filiale eines Handelskonzerns

Wo lag die Herausforderung?

Die Frau hat eine psychische Erkrankung mit Angstzuständen. Sie fiel durch erhebliche Fehler und auffälligem sowie verändertem Verhalten auf. Es kamen häufige Fehlzeiten zustande.

Was wurde gemacht?

Es wurde ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) mit der Mitarbeiterin vereinbart. Dabei wurde zunächst die Situation erörtert und als Maßnahme ein Job-Coaching bzw. Betriebliches Arbeitstraining durchgeführt und eine Psychotherapie empfohlen. Im Rahmen des Betrieblichen Arbeitstrainings wurden auch die Aufgaben reduziert und eine Ansprechperson aus dem Unternehmen festgelegt.

Schlagworte und weitere Informationen

Nach Abschluss des Jobcoachings erfolgte ein gemeinsames Gespräch zwischen dem Unternehmen, dem Integrationsfachdienst, der örtlichen Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben, der Mitarbeiterin und der Psychologin. Zur Kompensation der außergewöhnlichen Belastungen durch die Betreuung und verringerte Leistung wurde ein finanzieller Ausgleich vom Unternehmen beantragt und von der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben gefördert, die so nur in einigen Bundesländern existieren und im Auftrag des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes tätig sind. Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben förderte auch das Jobcoaching durch die Psychologin.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf bzw. Arbeitsleben, der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von Integrationsfachdiensten.

Unternehmen:

Das Unternehmen ist eine Einzelhandels-Filiale mit 52 Beschäftigten eines Konzerns.

Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:

Die Frau hat eine psychische Erkrankung mit Angstzuständen. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 30 und sie wurde auf Antrag von der Agentur für Arbeit Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt.

Beruf:

Die Frau ist beim Arbeitgeber als kaufmännische Angestellte beschäftigt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement:

Durch erhebliche Fehler und das Verhalten (unkonzentriert, abwesend, nervös usw.) am Arbeitsplatz, fiel den Kolleginnen bzw. Kollegen und den Vorgesetzten eine Veränderung des Verhaltens der Mitarbeiterin auf. Im Zusammenhang mit langen Fehlzeiten wurde dann vom Integrationsteam der Filiale mit der Mitarbeiterin die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vereinbart. Das aus internen (z. B. der personalverantwortlichen Person und die Interessenvertretung der Beschäftigten) und externen (Integrationsfachdienst und Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben) Personen bestehende Integrationsteam erörterte zunächst mit der Mitarbeiterin die Situation und es wurde als Maßnahme ein Job-Coaching bzw. Betriebliches Arbeitstraining mit Hilfe einer Psychologin, die sich als Jobtrainerin auf das Jobcoaching spezialisiert hat, vereinbart. Außerdem empfahl das Integrationsteam, speziell der Integrationsfachdienst, der Mitarbeiterin die Teilnahme an einer Psychotherapie. Sie folgte der Empfehlung und nahm erfolgreich an einer Psychotherapie teil.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Die kaufmännische Angestellte arbeitet im Lager und Verkauf. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem das Ein- sowie Auslagern von Waren mit Hilfe eines Gabelstaplers und die Verwaltung der ein- und ausgelagerten Waren im Büro an einem Bildschirmarbeitsplatz. Die Arbeitsaufgaben führten in Verbindung mit der Erkrankung zu einer Überforderung und somit auch zu einer Verschlechterung der Erkrankung und Verstärkung der Angstzustände. Dies äußerte sich z. B. durch einen Unfall mit dem Gabelstapler, bei dem die Mitarbeiterin mit dem Gabelstapler in eine Glastüre gefahren ist und durch häufige Fehler bei der Bildschirmarbeit. Behinderungsbedingt konnte die Mitarbeiterin so nicht weiter ihre Tätigkeit ausüben.
Im Rahmen eines Jobcoachings wurde die Mitarbeiterin schrittweise unter Anleitung an die reduzierten Aufgaben im Lager und die veränderten Tätigkeiten im Büro am Bildschirmarbeitsplatz herangeführt. In diesem Zusammenhang gehört das Fahren des Gabelstaplers, wegen der Überforderung und Gefährdung, nicht mehr zu ihren Aufgaben. Im Wesentlichen konzernierte sich das Jobcoaching darauf die Mitarbeiterin an die für sie geeigneten Aufgaben strukturiert, langsam über einen Zeitraum von 44 Stunden innerhalb von sechs Monaten sowie ohne Überforderung bzw. Ängste heranzuführen und ihr Selbstvertrauen wieder aufzubauen. Parallel dazu beriet die Psychologin bzw. der Jobcoach die Vorgesetzten und Kolleginnen bzw. Kollegen in Bezug auf behinderungsbedingte Besonderheiten und im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen.
Nach dem Jobcoaching übernimmt der direkte Vorgesetzte bzw. der Teamleiter die Funktion die Mitarbeiterin bei Bedarf im Lager zu unterstützen und eine Kollegin übernimmt diese Aufgabe im Büro bei der Bildschirmarbeit.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Ausdauer (psychisch)
  • IMBA - Selbständigkeit
  • IMBA - Umstellung
  • IMBA - Verantwortung
  • MELBA - Ausdauer (psychisch)
  • MELBA - Selbständigkeit
  • MELBA - Umstellung
  • MELBA - Verantwortung

Referenznummer:

Pb/110915


Informationsstand: 13.12.2022