Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Produktionshelfer hat eine einseitige Spastik, wodurch seine Motorik, die Handhabung von Gegenständen und sein Gang eingeschränkt sind. An seinem Arbeitsplatz benötigt er bei bestimmten Abläufen Unterstützung und außerdem ist seine Leistung verringert.
Was wurde gemacht?
Vom Unternehmen wurden bereits früher für alle Beschäftigten höheneinstellbare und drehbar gelagerte Montagetische bereitgestellt. Zusätzlich ist in der Halle ein verfahrbarer Kran vorhanden. Der Mitarbeiter hat außerdem mit Unterstützung der Belegschaft spezielle Handwerkzeuge für die Montage gebaut. Trotz der eingesetzten Hilfsmittel benötigt der Mitarbeiter Unterstützung durch einen weiteren Beschäftigten bei bestimmten Arbeiten. Darüber hinaus bleibt seine Arbeitsleistung verringert, so dass nur Fördermittel die finanzielle Belastung für das Unternehmen ausgleichen können.
Schlagworte und weitere Informationen
Das Unternehmen erhält vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt zur Kompensation der außergewöhnlichen Belastung einen Zuschuss zur Beschäftigungssicherung und personellen Unterstützung.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
Unternehmen:
Das Unternehmen stellt mit seinen neun Beschäftigten Fenster und Türen aus Aluminiumprofilen her. Diese Aluminiumfenster und -türen werden sowohl in privaten Einfamilienhäusern als auch in Geschäften eingesetzt.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann hat eine Spastik (Hemispastik) der Extremitäten der rechten Körperhälfte, die zu einer Einschränkung der Motorik sowie zu einer verlangsamten Bewegungsausführung und somit zu Schwierigkeiten bei der Handhabung von Gegenständen sowie beim Gehen führt. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 80.
Beruf:
Der Mann ist als Produktionshelfer auf Teilzeitbasis beim Unternehmen beschäftigt. Seine tägliche Arbeitszeit beträgt fünf Stunden.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Tätigkeit des Mitarbeiters besteht u. a. darin, Dichtungen in verschweißte oder verschraubte Fenster- und Türrahmen einzuziehen. Dazu muss er die verschiedenen Dichtungen auf die richtige Länge schneiden und anschließend in die entsprechende Nut hineinschieben bzw. -drücken. Darüber hinaus ist er auch für das Zuschneiden und Anbringen der Glasleisten zuständig. Diese Glasleisten sind im Anlieferungszustand ca. fünf Meter lang und wiegen ca. 10 bis 20 Kilogramm.
Für den Mitarbeiter ergeben sich behinderungsbedingt erhebliche Probleme beim Hantieren mit den Dichtungen und Glasleisten. Er kann die Teile nur mit der linken Hand bewegen bzw. festhalten. Seine rechte Hand kann der Mitarbeiter nur als Gegenhalter einsetzen, ein Festhalten der Teile mit der rechten Hand ist nicht möglich.
Der Mitarbeiter kann ohne Hilfe oder Unterstützung durch die anderen Beschäftigten keinen Fensterrahmen umdrehen bzw. Glasleisten ab einer Länge von zweieinhalb Meter einlegen und befestigen.
Vom Unternehmen wurden bereits früher für alle Beschäftigten spezielle höheneinstellbare und drehbar gelagerte Montagetische installiert. Zusätzlich ist in der Halle ein verfahrbarer Kran vorhanden. Im Zuschnittbereich kann aufgrund der Enge und des Regalsystems keine weitere Hebehilfe eingesetzt werden.
Der Mitarbeiter hat in Eigenleistung und zum Teil mit Unterstützung der Belegschaft spezielle Spachtel sowie Schieber entwickelt sowie gebaut, mit denen er die Dichtungen besser in die Nut der Fensterschienen hineindrücken kann. Weitere Hilfsmittel sind bedingt durch die Produktvielfalt und die Teilegröße nicht einsetzbar.
Für den Mitarbeiter ergeben sich behinderungsbedingt erhebliche Probleme beim Hantieren mit den Dichtungen und Glasleisten. Er kann die Teile nur mit der linken Hand bewegen bzw. festhalten. Seine rechte Hand kann der Mitarbeiter nur als Gegenhalter einsetzen, ein Festhalten der Teile mit der rechten Hand ist nicht möglich.
Der Mitarbeiter kann ohne Hilfe oder Unterstützung durch die anderen Beschäftigten keinen Fensterrahmen umdrehen bzw. Glasleisten ab einer Länge von zweieinhalb Meter einlegen und befestigen.
Vom Unternehmen wurden bereits früher für alle Beschäftigten spezielle höheneinstellbare und drehbar gelagerte Montagetische installiert. Zusätzlich ist in der Halle ein verfahrbarer Kran vorhanden. Im Zuschnittbereich kann aufgrund der Enge und des Regalsystems keine weitere Hebehilfe eingesetzt werden.
Der Mitarbeiter hat in Eigenleistung und zum Teil mit Unterstützung der Belegschaft spezielle Spachtel sowie Schieber entwickelt sowie gebaut, mit denen er die Dichtungen besser in die Nut der Fensterschienen hineindrücken kann. Weitere Hilfsmittel sind bedingt durch die Produktvielfalt und die Teilegröße nicht einsetzbar.
Arbeitsorganisation:
Der Mitarbeiter ist pro Tag ca. eine Stunde auf die Unterstützung durch einen weiteren Beschäftigten angewiesen. Die Unterstützung bzw. Hilfe erfolgt dabei beim Drehen und Wenden der Fensterrahmen, beim Einlegen und Anbringen der über zweieinhalb Meter langen Glasleisten sowie beim Bestücken des Regals. Die Leistung des Mitarbeiters kann durch die bereitgestellten Hilfsmittel zwar etwas gesteigert werden – ein vollständiger Ausgleich der verringerten Leistung ist jedoch nicht möglich. Die bleibende finanzielle Belastung für das Unternehmen kann deshalb nur durch Fördermittel ausgeglichen werden.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitsleistung |
- Arbeitsorganisation |
- Arbeitstempo |
- Arbeitszeit |
- berufliche Rehabilitation |
- Beschäftigungssicherungszuschuss |
- Betreuung |
- Betreuungsaufwand |
- Bewegungskoordination |
- Erwerbstätigkeit |
- Finger-Handbewegung |
- Gehen |
- Gehirn |
- Greifen |
- Greifraum |
- Halten |
- Handhabung |
- Handhabung und Transport |
- Heben |
- Hilfskraft |
- Hirnschädigung |
- Industrie und Produktion |
- Inklusion |
- Integrationsamt |
- Körperbehinderung |
- Körperbelastung |
- Körperhaltung |
- Körperhaltung und Körperteilbewegung |
- Lähmung |
- Lohnkostenzuschuss |
- Metall |
- Minderleistung |
- Motorik |
- Motorische Störung |
- Neurologische Behinderung |
- Organisation |
- personelle Unterstützung |
- Praxisbeispiel |
- Produktion |
- Produktionshelfer/in |
- Schulter-Armbewegung |
- Selbständigkeit |
- Spastik |
- technische Beratung |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Teilzeitarbeit |
- Tragen |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Gehen
- EFL - Handkoordination (rechts/links)
- EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ELA - Feinmotorik
- ELA - Gehen
- ELA - Handgreifkraft
- ELA - Heben
- ELA - Reichen
- ELA - Tragen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Dreipunktgriff
- ERGOS - Fingergeschicklichkeit
- ERGOS - Handgeschicklichkeit
- ERGOS - Handgreifkraft
- ERGOS - Laufen (Gehen)
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - Schlüsselgreifkraft
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
- ERGOS - Tragen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Feinmotorik (Fußgeschicklichkeit)
- IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
- IMBA - Gehen/Steigen
- IMBA - Hand-/Fingerbewegungen
- IMBA - Heben
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Selbständigkeit
- IMBA - Tragen
- IMBA - Umstellung
- MELBA - Feinmotorik
- MELBA - Selbständigkeit
- MELBA - Umstellung
Referenznummer:
R/PB4796
Informationsstand: 21.12.2022