Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der linke Arm des neu eingestellten Produktionshelfers ist gelähmt, wodurch sein Greifraum eingeschränkt ist und er Einschränkungen bei der Handhabung von Lasten sowie der Ausführung von bestimmten Tätigkeiten hat. Trotz vorhandener Arbeitshilfen war die Leistung verringert und bestimmte Arbeiten mussten von anderen Beschäftigten übernommen werden.
Was wurde gemacht?
Da die eingeschränkte Leistung und der Bedarf an personeller Unterstützung nicht durch organisatorische Maßnahmen oder weitere Hilfsmittel ausgeglichen werden konnten, war eine finanzielle Entlastung des Unternehmens nur durch Fördermittel möglich.
Schlagworte und weitere Informationen
Das Unternehmen erhält vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt einen Zuschuss zur Beschäftigungssicherung sowie personellen Unterstützung und damit zum Ausgleich der außergewöhnlichen Belastungen für das Unternehmen. Die berufliche Teilhabe wurde außerdem von der Arbeitsagentur durch einen Lohnkostenzuschuss (dreimonatige Probebeschäftigung und dreijähriger Eingliederungszuschuss) gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und Arbeitsagenturen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und Arbeitsagenturen.
Unternehmen:
Das Unternehmen stellt Edelstahlflaschen für industrielle Zwecke her.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der linke Arm des Mannes ist gelähmt. Der Greifraum und die Fähigkeit Lasten zu handhaben sind eingeschränkt. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 70.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann hat keinen Beruf erlernt. Nach einer dreimonatigen Probebeschäftigung beim Unternehmen wurde er als Produktionshelfer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:
Nach der Einarbeitung wird der Mitarbeiter einer Drei-Stationen-Mehrspindelbohrmaschine und einer Entgratvorrichtung in der Produktion eingesetzt. Dort fallen folgende Tätigkeiten an:
Behinderungsbedingt kann der Produktionshelfer nur mit der rechten Hand arbeiten. Das Umrüsten der Bohranlage auf andere Werkstücke und das Austauschen der Bohrer (im Durchschnitt 18 Stück) ist für ihn nicht möglich. Außerdem ist er nicht in der Lage, das erforderliche Nachschleifen der Bohrer nach einer bestimmten Einsatzzeit vorzunehmen. Diese in der Regel dreimal pro Arbeitstag anfallenden Arbeiten verursachen einen Zeitaufwand von mindestens einer Stunde und werden durch einen Kollegen des Mitarbeiters ausgeführt.
Durch die Arbeitsweise mit einem Arm ist es dem Maschinenarbeiter unmöglich, die sonst übliche Leistung zu erbringen, obwohl bereits als technische Arbeitshilfen pneumatische Spanneinrichtungen und ein Entgratautomat eingesetzt werden.
Das Einlegen der Werkstücke dauert bei dem Produktionshelfer länger als bei anderen Beschäftigten, die alle drei Werkstücke gleichzeitig aus der Kiste entnehmen und einspannen. Auch die gebohrten Werkstücke kann der Produktionshelfer nur einzeln entnehmen, ablegen und dann in den Entgratautomaten einlegen. Nach dem Ausspannen der Werkstücke müssen die Aufnahmevorrichtungen an der Bohrmaschine sorgfältig von Spänen und Kühlschmiermittel gereinigt werden. Auch hierfür benötigt der Produktionshelfer mehr Zeit. Vergleiche des Unternehmens haben ergeben, dass der Mitarbeiter im Durchschnitt eine geringere Leistung von 40 Prozent erbringt, die nicht durch organisatorische oder weitere Hilfsmittel kompensiert werden können. Es bleibt daher nur ein Ausgleich durch eine finanzielle Förderung.
- Entnahme von zwei oder drei fertiggedrehten Werkstücke aus einer Transportkiste
- Einlegen der Werkstücke in die maximal drei Bearbeitungsstationen der Mehrspindelbohrmaschine
- Auslösung der Spanneinrichtungen für die Werkstücke und des Bohrvorgangs
- Entnahme der gebohrten Werkstücke und Zwischenablage vor der Maschine
- Säuberung der Spannflächen von Bohrspänen und Kühlschmiermittel
- Einlegen der gebohrten Werkstücke in die automatische Bohrungs-Entgratvorrichtung
- Entnahme der entgrateten Werkstücke und Ablegen in einen Transportbehälter
Behinderungsbedingt kann der Produktionshelfer nur mit der rechten Hand arbeiten. Das Umrüsten der Bohranlage auf andere Werkstücke und das Austauschen der Bohrer (im Durchschnitt 18 Stück) ist für ihn nicht möglich. Außerdem ist er nicht in der Lage, das erforderliche Nachschleifen der Bohrer nach einer bestimmten Einsatzzeit vorzunehmen. Diese in der Regel dreimal pro Arbeitstag anfallenden Arbeiten verursachen einen Zeitaufwand von mindestens einer Stunde und werden durch einen Kollegen des Mitarbeiters ausgeführt.
Durch die Arbeitsweise mit einem Arm ist es dem Maschinenarbeiter unmöglich, die sonst übliche Leistung zu erbringen, obwohl bereits als technische Arbeitshilfen pneumatische Spanneinrichtungen und ein Entgratautomat eingesetzt werden.
Das Einlegen der Werkstücke dauert bei dem Produktionshelfer länger als bei anderen Beschäftigten, die alle drei Werkstücke gleichzeitig aus der Kiste entnehmen und einspannen. Auch die gebohrten Werkstücke kann der Produktionshelfer nur einzeln entnehmen, ablegen und dann in den Entgratautomaten einlegen. Nach dem Ausspannen der Werkstücke müssen die Aufnahmevorrichtungen an der Bohrmaschine sorgfältig von Spänen und Kühlschmiermittel gereinigt werden. Auch hierfür benötigt der Produktionshelfer mehr Zeit. Vergleiche des Unternehmens haben ergeben, dass der Mitarbeiter im Durchschnitt eine geringere Leistung von 40 Prozent erbringt, die nicht durch organisatorische oder weitere Hilfsmittel kompensiert werden können. Es bleibt daher nur ein Ausgleich durch eine finanzielle Förderung.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsagentur |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitsleistung |
- Arbeitsorganisation |
- Arbeitstempo |
- Arm |
- Armbehinderung |
- Armlähmung |
- berufliche Rehabilitation |
- Beschäftigungssicherungszuschuss |
- Betreuung |
- Betreuungsaufwand |
- Bohrmaschine |
- Eingliederungszuschuss |
- Entgraten |
- Erwerbstätigkeit |
- Finger-Handbewegung |
- Greifen |
- Greifraum |
- Halten |
- Hand |
- Handbehinderung |
- Handhabung |
- Handhabung und Transport |
- Heben |
- Hilfskraft |
- Industrie |
- Industrie und Produktion |
- Inklusion |
- Integrationsamt |
- Körperbehinderung |
- Körperbelastung |
- Körperhaltung |
- Körperhaltung und Körperteilbewegung |
- Lohnkostenzuschuss |
- Maschine |
- Maschinenarbeit |
- Maschinenbediener/in |
- Maschinenbedienung |
- Metall |
- Minderleistung |
- Organisation |
- personelle Unterstützung |
- Praxisbeispiel |
- Probebeschäftigung |
- Produktion |
- Produktionshelfer/in |
- Schulter-Armbewegung |
- Selbständigkeit |
- technische Beratung |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Tragen |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen |
- Vollzeitarbeit
ICF-Items
- b729 |
- b730 |
- b7301 |
- b740 |
- b7401 |
- b789 |
- d177 |
- d210 |
- d220 |
- d230 |
- d429 |
- d430 |
- d4300 |
- d4305 |
- d440 |
- d4401 |
- d4402 |
- d445 |
- d4452 |
- d4458 |
- d845 |
- d8451 |
- d850 |
- d8502 |
- d910 |
- d9108 |
- e330 |
- e335 |
- e360 |
- e565 |
- e5650 |
- e570 |
- e5700 |
- e590 |
- e5900 |
- s730 |
- s7300 |
- s73009 |
- s7301 |
- s73019 |
- s7302
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Handkoordination (rechts/links)
- EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ELA - Feinmotorik
- ELA - Handgreifkraft
- ELA - Heben
- ELA - Reichen
- ELA - Tragen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Dreipunktgriff
- ERGOS - Fingergeschicklichkeit
- ERGOS - Handgeschicklichkeit
- ERGOS - Handgreifkraft
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - Schlüsselgreifkraft
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
- ERGOS - Tragen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
- IMBA - Hand-/Fingerbewegungen
- IMBA - Heben
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Selbständigkeit
- IMBA - Tragen
- IMBA - Umstellung
- MELBA - Feinmotorik
- MELBA - Selbständigkeit
- MELBA - Umstellung
Referenznummer:
R/PB4368
Informationsstand: 21.12.2022