Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Frau hat das Down-Syndrom und ist geistig behindert, weshalb sie Schwierigkeiten beim Lernen und Merken hat, wodurch sie mehr Zeit braucht, um Zusammenhänge zu verstehen. Es ist wichtig für sie, klare, eindeutige und nicht zu komplexe Arbeitsanweisungen zu erhalten. Sie hatte keinen Job und es wurde versucht sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu platzieren.
Was wurde gemacht?
Mit Hilfe des Integrationsfachdienstes IFD konnte bei der Werbeagentur eine neue Stelle für die Frau als Bürohilfskraft geschaffen werden. Sie erledigt dabei einfache Aufgaben, die zuvor mit Hilfe des Job Carvings zusammengestellt wurden. Die Einarbeitung erfolgte durch ein Betriebliches Arbeitstraining unter Beteiligung des IFD.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Unterstützung durch den Integrationsfachdienst wurde von der Arbeitsagentur gefördert. Die Arbeitsagentur zahlte dem Unternehmen im Rahmen der Neueinstellung auch einen Lohnkostenzuschuss als Eingliederungszuschuss für die vorher arbeitssuchende schwerbehinderte Frau. Außerdem zahlt das Integrations- bzw. Inklusionsamt dem Unternehmen einen Zuschuss für die personelle Unterstützung durch die Kolleginnen bzw. Kollegen und zur Beschäftigungssicherung.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen, Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und Integrationsfachdienste.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen, Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und Integrationsfachdienste.
Unternehmen:
Es handelt sich um eine Werbeagentur, die eine Frau mit einer Schwerbehinderung neu einstellte.
Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat das Down-Syndrom und ist geistig behindert. Behinderungsbedingt hat sie Schwierigkeiten beim Lernen und Merken. Sie benötigt daher mehr Zeit, um Zusammenhänge zu verstehen und zu erkennen. Es ist wichtig für sie, klare, eindeutige und nicht zu komplexe Arbeitsanweisungen zu erhalten.
Ausbildung und Beruf:
Die Frau hat keine Ausbildung absolviert und wurde neu als Bürohelferin von der Werbeagentur eingestellt.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Bevor die Frau in der Werbeagentur als Bürohelferin arbeitete, wurden ihre doch einfacheren Arbeitsaufgaben von verschiedenen und gut ausgebildeten Fachkräften mit übernommen. Das kostete dem Unternehmen Zeit und Geld. Das Unternehmen hatte deshalb bereits Kontakt zu einem Integrationsfachdienst aufgenommen, um so einem Menschen mit einer Schwerbehinderung eine Stelle mit diesen Aufgaben anbieten und um somit die Fachkräfte effektiver für höherwertige Aufgaben einsetzen zu können. Gemeinsam analysierte man die Situation im Unternehmen und konnte mit Hilfe des Job Carvings die Nebenaufgaben bzw. einfachen Einzeltätigkeiten zu einer neuen Stelle für die Frau zusammenstellen. Zu ihren Aufgaben gehören dabei die Verteilung und Abholung der Ein- und Ausgangspost, das Verteilen der Kurierpost, die Ablage und die Mithilfe bei Versandarbeiten.
In der ersten Zeit wurde die Bürohelferin vom Integrationsfachdienst durch ein Betriebliches Arbeitstraining im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (UB) qualifiziert, eingearbeitet und betreut. Mittlerweile arbeitet sie selbstständig und es reicht ein wöchentlicher Besuch des Integrationsfachdienstes zur Berufsbegleitung am Arbeitsplatz.
In der ersten Zeit wurde die Bürohelferin vom Integrationsfachdienst durch ein Betriebliches Arbeitstraining im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (UB) qualifiziert, eingearbeitet und betreut. Mittlerweile arbeitet sie selbstständig und es reicht ein wöchentlicher Besuch des Integrationsfachdienstes zur Berufsbegleitung am Arbeitsplatz.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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Referenznummer:
R/PB5394
Informationsstand: 29.12.2022