Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der als Reinigungskraft beschäftigte Mitarbeiter sollte nicht für das schwere Heben sowie Tragen und häufiges sowie langes Gehen eingesetzt werden. Außerdem sollte er häufiges sowie langes Bücken, Steigen und Hocken bei der Arbeitsausführung vermeiden. Insgesamt ist seine Leistungsfähigkeit verringert und er benötigt zusätzliche Pausen zur Erholung. Ihm drohte deshalb die Kündigung.
Was wurde gemacht?
Durch eine entsprechende Arbeitsgestaltung und Änderung der Arbeitsweise konnte die Kündigung vermieden werden.
Dazu wurden folgende Hilfsmittel eingesetzt:
Dazu wurden folgende Hilfsmittel eingesetzt:
- eine Aufsitz-Kehrmaschine und Aufsitz-Nassreinigungsmaschine mit zusätzlich installierter Aufstiegshilfe bzw. Trittstufe
- ein Hocker zum Vermeiden von Bückhaltungen bei der Reinigung der Kehrbürsten
Schlagworte und weitere Informationen
Die Kündigung konnte vermieden werden. Dazu wurden die Hilfsmittel vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gefördert. Für die nicht mit Hilfsmitteln oder organisatorisch zu kompensierenden Einschränkungen erhält das Unternehmen außerdem vom Inklusionsamt einen Zuschuss zur personellen Unterstützung. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
Unternehmen:
Es handelt sich um Dienstleistungsunternehmen mit 900 Beschäftigten im Bereich der Logistik mit drei Standorten in Deutschland, das für eine große Supermarktkette und deren Getränkemärkte die Belieferung mit Getränken und die Leergutabwicklung von seinen Lager- sowie Logistikzentren aus übernimmt. An einem der Standorte mit 400 Beschäftigten sollte einem Mitarbeiter mit Schwerbehinderung gekündigt werden.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mitarbeiter hat eine Rückenerkrankung, Herz-Kreislauferkrankung, Fußbehinderung und eine Schädigung des Kniegelenks. Er sollte behinderungsbedingt nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen er schwere Lasten heben sowie tragen, sehr häufig sowie lange gehen und bestimmte Körperhaltung (häufiges sowie langes Bücken, Steigen und Hocken) einnehmen muss. Insgesamt ist seine Leistungsfähigkeit verringert und er benötigt zusätzliche Pausen zur Erholung. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 80.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann arbeitet als angelernte Reinigungskraft beim Unternehmen.
Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:
Die Reinigungskraft unterstützt das dafür verantwortliche Team beim Kehren sowie Säubern der Wege und freien Abstellplätze im großen Lager mit 53.000 Quadratmetern Fläche. Dazu nutze er früher eine handgeführte Reinigungsmaschine. Dies war behinderungsbedingt aufgrund der Einschränkungen und Belastungen durch die Art der Tätigkeitsausführung für ihn körperlich und das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr möglich.
In einer Arbeitserprobung wurde deshalb zunächst festgestellt, ob er die Reinigung der Wege mit Hilfe einer Aufsitz-Kehrmaschine und einer Aufsitz-Reinigungsmaschine für die Feuchtreinigung ausführen kann. Die Arbeitserprobung bestätigte, dass die Reinigungskraft von der Bedienung her und auch behinderungsbedingt dazu in der Lage ist. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt in einer sitzenden Körperhaltung, wobei die Kehr- und Nassreinigungsmaschine mit einem ergonomischen Sitz ausgestattet sind. Des Öfteren muss die Reinigungskraft jedoch von der Kehr- sowie Nassreinigungsmaschine absteigen und anschließend wieder aufsteigen, um gröberen Schmutz wie Palettenteile, Folien oder Verpackungsschnüre aufzuheben, da diese die Kehr- und Nassreinigungsmaschine beschädigen würden. Zur Erleichterung des Auf- und Absteigens wurde an Kehr- sowie Nassreinigungsmaschine eine zusätzliche Aufstiegshilfe bzw. Trittstufe angebracht. Am Ende des Arbeitstages müssen auch die seitlichen Bürsten an und Bürstenwalzen unter der Kehrmaschine gereinigt werden. Das Reinigen der seitlichen Bürsten erfolgt im eingebauten Zustand und die Bürstenwalzen werden zum Reinigen mit einem Haken als Hilfsmittel seitlich aus der Kehrmaschine herausgezogen. Beim Reinigen der festen seitlichen Bürsten und dem Herausziehen der Bürstenwalzen sitz die Reinigungskraft auf einem höhenverstellbaren Hocker mit einer Ablage für Werkzeug und Reinigungsutensilien, so kann eine behinderungsbedingt stark belastende Bückhaltung vermieden werden. Zum Herausziehen der Bürstenwalzen nutzt die Reinigungskraft einen Haken als Hilfsmittel. Die Nassreinigungsmaschine ist mit einem Hybridantrieb ausgestattet, der deshalb auch mit Gas betrieben werden kann. Die dazu erforderlichen Gasflaschen mit einem Gewicht von 14 Kilogramm müssen nach rund 22 bis 24 Betriebsstunden gewechselt werden. Da der Mitarbeiter keine schweren Lasten beben und tragen soll, unterstützt ihn dabei personell ein Kollege.
In einer Arbeitserprobung wurde deshalb zunächst festgestellt, ob er die Reinigung der Wege mit Hilfe einer Aufsitz-Kehrmaschine und einer Aufsitz-Reinigungsmaschine für die Feuchtreinigung ausführen kann. Die Arbeitserprobung bestätigte, dass die Reinigungskraft von der Bedienung her und auch behinderungsbedingt dazu in der Lage ist. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt in einer sitzenden Körperhaltung, wobei die Kehr- und Nassreinigungsmaschine mit einem ergonomischen Sitz ausgestattet sind. Des Öfteren muss die Reinigungskraft jedoch von der Kehr- sowie Nassreinigungsmaschine absteigen und anschließend wieder aufsteigen, um gröberen Schmutz wie Palettenteile, Folien oder Verpackungsschnüre aufzuheben, da diese die Kehr- und Nassreinigungsmaschine beschädigen würden. Zur Erleichterung des Auf- und Absteigens wurde an Kehr- sowie Nassreinigungsmaschine eine zusätzliche Aufstiegshilfe bzw. Trittstufe angebracht. Am Ende des Arbeitstages müssen auch die seitlichen Bürsten an und Bürstenwalzen unter der Kehrmaschine gereinigt werden. Das Reinigen der seitlichen Bürsten erfolgt im eingebauten Zustand und die Bürstenwalzen werden zum Reinigen mit einem Haken als Hilfsmittel seitlich aus der Kehrmaschine herausgezogen. Beim Reinigen der festen seitlichen Bürsten und dem Herausziehen der Bürstenwalzen sitz die Reinigungskraft auf einem höhenverstellbaren Hocker mit einer Ablage für Werkzeug und Reinigungsutensilien, so kann eine behinderungsbedingt stark belastende Bückhaltung vermieden werden. Zum Herausziehen der Bürstenwalzen nutzt die Reinigungskraft einen Haken als Hilfsmittel. Die Nassreinigungsmaschine ist mit einem Hybridantrieb ausgestattet, der deshalb auch mit Gas betrieben werden kann. Die dazu erforderlichen Gasflaschen mit einem Gewicht von 14 Kilogramm müssen nach rund 22 bis 24 Betriebsstunden gewechselt werden. Da der Mitarbeiter keine schweren Lasten beben und tragen soll, unterstützt ihn dabei personell ein Kollege.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitserprobung |
- Arbeitsmittel |
- Arbeitsplatzgestaltung |
- Aufsitzkehrmaschine |
- Ausdauerleistung |
- berufliche Rehabilitation |
- Bewegungs- und Stützapparat |
- Bücken |
- Dienstleistung |
- Erwerbstätigkeit |
- Fußbehinderung |
- Gebäudereinigung |
- Gehen |
- Heben |
- Herz |
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- Hilfskraft |
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- Hocken |
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- Inklusion |
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- Integrationsamt |
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- Kehrmaschine |
- Kniegelenkschädigung |
- Körperbehinderung |
- Körperbelastung |
- Körperhaltung |
- Körperhaltung und Körperteilbewegung |
- Kündigung |
- Logistik |
- personelle Unterstützung |
- Praxisbeispiel |
- Reinigung |
- Reinigungsmaschine |
- Rückenerkrankung |
- Sitz |
- Steigen |
- technische Beratung |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Tragen |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen |
- Vollzeitarbeit
ICF-Items
- b280 |
- b2801 |
- b28013 |
- b429 |
- b455 |
- b710 |
- b7100 |
- b729 |
- b730 |
- b740 |
- b798 |
- d210 |
- d220 |
- d410 |
- d4101 |
- d4105 |
- d415 |
- d4151 |
- d429 |
- d430 |
- d4300 |
- d4305 |
- d450 |
- d455 |
- d4551 |
- d460 |
- d845 |
- d8451 |
- d8452 |
- d850 |
- d8502 |
- d910 |
- d9108 |
- e135 |
- e330 |
- e335 |
- e360 |
- e565 |
- e5650 |
- e590 |
- e5900 |
- s410 |
- s4100
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Gehen
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Hockestellung
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Steigen (Leiter/Treppe)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ELA - Bücken/Aufrichten
- ELA - Gehen
- ELA - Heben
- ELA - Hocken
- ELA - Steigen (Leiter/Treppe)
- ELA - Tragen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Bücken
- ERGOS - Hocken
- ERGOS - Laufen (Gehen)
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
- ERGOS - Tragen
- ERGOS - Treppensteigen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Gehen/Steigen
- IMBA - Geneigt/Gebückt
- IMBA - Heben
- IMBA - Knien/Hocken
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Rumpfbewegungen (Bücken/Aufrichten)
- IMBA - Tragen
Referenznummer:
PB/111206
Informationsstand: 15.03.2023