Praxisbeispiel
Betriebliches Eingliederungsmanagement für eine Studienrätin

Wo lag die Herausforderung?

Die Lehrerin hat Multiple Sklerose, wodurch sie körperlich beim Gehen, Schreiben an der Tafel und bei der Durchführung von Versuchen eingeschränkt ist. Nach einem Krankheitsschub ist sie länger erkrankt und der frühzeitige Ruhestand drohte.

Was wurde gemacht?

Die Schulbehörde leitete wegen der Ausfallzeiten ein gesetzlich vorgeschriebenes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dem die Versicherungskauffrau zustimmte. Im Rahmen des BEM schaltete die Schulbehörde ein dienstleistendes Unternehmen für das BEM ein. Als Maßnahme zur Vermeidung der Belastungen bzw. Ausfallzeiten, wurde im Rahmen des BEM der Einsatz folgender Hilfsmittel vereinbart und durchgeführt:
Bei Versuchen wird sie außerdem durch eine Arbeitsassistenz unterstützt. Die Lehrerin kann so weiter ihrem Beruf ausüben.

Schlagworte und weitere Informationen

Das Laptop und der Beamer zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung wurden vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes. Das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt fördert außerdem die Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz im Unterricht.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.

Unternehmen und Mitarbeiterin

Die Studienrätin ist 48 Jahre alt, verbeamtet (also unkündbar) und schwerbehindert mit einem GdB von 80 (Grad der Behinderung). Sie arbeitet seit 15 Jahren an einer Gesamtschule mit 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist zu diesem Zeitpunkt im Betrieb nicht eingeführt. Die Studienrätin unterrichtet zurzeit Chemie und Biologie in der Abiturklasse. Der Unterricht findet jeweils in einem Fachraum statt. Für die Versuche muss der Raum vor- und nachbereitet werden. Die einzelnen Versuche werden aufgebaut und nach dem Unterricht werden die Laborgeräte und Reagenzgläser gereinigt und einsortiert.

Arbeitssituation

Das Institut für Personalentwicklung und Coaching (ipeco) trifft die Studienrätin auf Initiative des Personalrates, der sich mit der Bitte um Unterstützung in diesem Fall an ipeco, als Beratungsstelle zum BEM, gewandt hat. Die Studienrätin geht mit Hilfe eines Gehstockes. Ihr Gangbild ist ungelenk und schleppend. Sie macht einen freundlichen, aufgeschlossenen und selbstbewussten Eindruck und berichtet, dass sie so wie bisher nicht weiterarbeiten kann und befürchtet, in den Ruhestand versetzt zu werden. Hintergrund ist, dass sie an Multipler Sklerose erkrankt ist. Nach dem letzten Schub geht es ihr immer noch schlecht. Sie hat sich sonst schneller erholt. Während dieses Schubs ist sie erblindet. Die Erblindung ist jedoch nicht nachhaltig, sondern werde sich voraussichtlich in wenigen Wochen wieder bessern. Gerne möchte sie weiter unterrichten, das ist ihre Berufung. Zu den Schülerinnen und Schülern hat sie ein sehr gutes Verhältnis. Die Arbeit bringt ihr viel Freude und tut ihr gut. Nun hat sie große Sorge, dass sie ihre Arbeit nicht mehr lange ausüben kann.

Auf die Frage, womit sie konkret Schwierigkeiten hat, berichtet sie, sie kann an der Tafel nicht mehr schreiben, weil sie den Arm nicht mehr so hochheben kann. Darüber hinaus wird ihre Schrift immer unleserlicher – das bleibt voraussichtlich so, auch wenn ihre Sehmöglichkeiten wieder zunehmen. Die Feinmotorik ist ihr verloren gegangen. Das wirkt sich besonders im Chemie-Unterricht aus. Ein Reagenzglas zu halten oder Flüssigkeit einzufüllen, ist nicht nur schwer möglich, sondern auch gefährlich. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen sie zwar sehr, aber das ist ja nicht Sinn der Sache und auf Dauer keine Lösung.

Auf der Suche nach einer gemeinsamen Lösung

Gemeinsam wird überlegt, welche Maßnahmen der Studienrätin helfen könnten. Vorgeschlagen wurde, im Unterricht mit Laptop und Beamer zu arbeiten. Dafür sind keine Voraussetzungen im Fachraum vorhanden, meint die Studienrätin. Aber es liegt auf der Hand: Ein Laptop und ein Beamer würden die Arbeit der Studienrätin erheblich erleichtern (technische Arbeitshilfen / Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – vgl. § 19 und § 26 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAV / § 49 Abs. 8 Nr. 4 und § 50 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX).

Die Beraterin von ipeco stellt der Studienrätin die Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrations- / Inklusionsamtes vor. Sie ist erstaunt, dass es diese Möglichkeiten überhaupt gibt. Bei genauer Betrachtung ihrer Arbeitssituation ist augenfällig, dass über die technischen Hilfsmittel hinaus auch eine Arbeitsassistenz sinnvoll und möglich ist, um die vielen notwendigen vor- und nachbereitenden Handreichungen zu übernehmen. Die Beraterin von ipeco erzählt ihr, dass schwerbehinderte Menschen im beruflichen Alltag oft wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen sind, dass andere bestimmte Handgriffe übernehmen und ihnen bei der Arbeit assistieren.

Die Studienrätin stellt erleichtert und hoch erfreut fest, dass sie dann ihre Arbeit weiter ausführen könnte. Sie hat auch gleich eine Idee, wie sie das Gehörte konkret umsetzen kann. Eine geringfügig Beschäftigte, die an der Schule bisher zwei Stunden täglich arbeitet und ihr schon wiederholt geholfen hatte, wollte sie fragen ob es in ihren Möglichkeiten liegt, sie als Arbeitsassistenz zu unterstützen. Es soll nun aber zunächst der Bedarf und Umfang der Hilfe festgestellt werden.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Für die Bewilligung des Laptops und Beamers ist das Integrations- / Inklusionsamt zuständig, weil diese Beschaffung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen benötigt wird und es damit Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben sind. Als Beamtin ist die Studienrätin nicht rentenversicherungspflichtig, also kommt die Rentenversicherung als leistungserbringende Partei für die begleitenden Hilfen nicht in Betracht. Darum ist entweder das Unternehmen in der Pflicht die Arbeitsbedingungen zu verbessern oder bei schwerbehinderten Menschen – wie in diesem Fall – eben das Integrations- / Inklusionsamt. Beantragt wird es von der Schulbehörde. Die Studienrätin will nun alles zügig in die Wege leiten und sich mit dem Schulleiter und dem Technischen Beratungsdienst des Integrations- / Inklusionsamtes in Verbindung setzen. Letzterer soll mit ihr gemeinsam herausfinden, ob weitere technische Hilfsmittel benötigt werden (z. B. Türen, die sich automatisch öffnen).

Gehwagen - Hilfsmittel des täglichen Gebrauchs

Bevor die Studienrätin geht, wird seitens ipeco noch gefragt, ob ein Gehwagen (Rollator) sie zusätzlich in ihrer Arbeit und in ihrem täglichen Leben unterstützen könnte. Das hält sie ebenfalls für eine gute Idee, denn das Laufen mit dem Stock ist nicht ideal und oft muss sie sich an der Wand festhalten. Auch tragen kann sie nicht viel. Hefte zum Korrigieren mit nach Hause zu nehmen, ist eine große Anstrengung und kann nur in Etappen vor sich gehen. Einen Gehwagen würde die Krankenkasse finanzieren, weil sie ihn auch privat nutzen würde. Dazu braucht sie eine Verordnung ihres Arztes.

Die Studienrätin hat zunächst alles mit der Schulbehörde sowie der Schulleitung besprochen und gemeinsam haben sie sich an das Integrations- / Inklusionsamt gewandt. Sie sind gut und umfassend beraten worden.

Die Vorstellungen der Hilfen wurden dann wie abgesprochen umgesetzt. Die Studienrätin hat die Abiturklasse „abgegeben“ und unterrichtet nun die fünfte und sechste Klasse. Den Schülerinnen und Schülern gefällt die Unterrichtsform gut. Die Studienrätin kann ihren Unterricht ohne Einschränkungen halten.

Resümee

Ein Arbeitsplatz und damit die Teilhabe am Arbeitsleben konnten hier erhalten bleiben. Mit technischen Arbeitshilfen und einer Arbeitsassistenz wurde der Arbeitsplatz so ausgestattet, dass die Arbeitsleistungen ohne Einschränkungen erbracht werden können. An dieser Schule wurde in der Folge erfolgreich ein systematisches Betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt. Es wurde erkannt, dass es sehr viele unterschiedliche Hilfsmöglichkeiten gibt. Abgesehen davon, dass erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Recht darauf haben, dass sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber um sie kümmert (Fürsorge- oder BEM-Gespräche), ist es sowohl betriebswirtschaftlich als auch sozial sinnvoll, die erkrankten Menschen umfassend zu fördern.

Quelle

Dies ist ein Praxisbeispiel vom Institut für Personalentwicklung und Coaching (ipeco) aus dem Buch: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – herausgegeben vom W. Bertelsman Verlag (wbv).

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Gehen
  • EFL - Handkoordination (rechts/links)
  • EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ELA - Feinmotorik
  • ELA - Gehen
  • ELA - Reichen
  • ELA - Tragen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Fingergeschicklichkeit
  • ERGOS - Handgeschicklichkeit
  • ERGOS - Laufen (Gehen)
  • ERGOS - Reichen
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Armbewegungen
  • IMBA - Feinmotorik (Fußgeschicklichkeit)
  • IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
  • IMBA - Gehen/Steigen
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Tragen
  • MELBA - Feinmotorik

Referenznummer:

Pb/110868


Informationsstand: 25.08.2022