Praxisbeispiel
Arbeits­platz­gestaltung für eine Briefsortiererin bei der DHL Group – Deutsche Post

Wo lag die Herausforderung?

Die Briefsortiererin ist behinderungsbedingt nicht fähig zu hören und kann beispielsweise akustische Signale und Geräusche nicht wahrnehmen. So auch das akustische Hupsignal beim Start bzw. Anfahren der Maschine, an der sie arbeitet. Die Maschine musste deshalb behinderungsgerecht angepasst werden.

Was wurde gemacht?

Die Maschine wurde zusätzlich zum Hupsignal mit einem optischen Signalgeber in Form einer Blinklampe ausgestattet, so dass die Briefsortiererin den Start bzw. das Anfahren der Maschine wahrnehmen kann.

Schlagworte und weitere Informationen

Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Der Kontakt zum Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt und die Koordination der Maßnahme erfolgten über die inklusionsbeauftragte Person und die Schwerbehindertenvertretung der Niederlassung.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von Gebärdendolmetscherinnen oder Gebärdendolmetschern.

Unternehmen:

Die DHL Group ist ein weltweit tätiger Konzern für Logistik und Briefkommunikation. In Deutschland gehören zur DHL Group die Deutsche Post mit Schwerpunkt Briefsendungen und DHL mit Schwerpunkt Paketsendungen. Beim Konzern spielen Vielfalt, Chancengerechtigkeit, Inklusion und Zugehörigkeit eine wichtige Rolle. So werden diese Aspekte deshalb auch mit als Erfolgsfaktoren für den Konzern gesehen. Zur Umsetzung sollen dabei beispielsweise Menschen mit Behinderungen aktiv zur Inklusion unterstützt werden, damit sie ihre Fähigkeiten einbringen und somit ihr Potenzial voll ausschöpfen können.

Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:

Die Frau ertaubte im frühen Kindesalter und ist gehörlos. Sie kann keine akustischen Signale wahrnehmen und sich nur bedingt sprachlich ausdrücken. Ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner können sie aber trotz der eingeschränkten Sprechfähigkeit verstehen, sofern sie sich konzentrieren. Außerdem ist es ihr möglich das von ihren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern Gesagte zu verstehen, da sie von den Lippen lesen kann. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.

Ausbildung und Beruf:

Die Mitarbeiterin absolvierte in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung zur Fachwerkerin im Gartenbau, bevor sie zur Deutschen Post AG bzw. zu einer ihrer Niederlassungen wechselte. Sie ist seit vielen Jahren in einer Niederlassung als Hilfskraft beschäftigt.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Die Frau arbeitet als Briefsortiererin bzw. Befüllerin an einer Standardsortieranlage. Sie befüllt dort die Anschriftenlesemaschine stapelweise mit Briefen, die in Kunststoffkisten angeliefert werden. Die Maschine sortiert und verteilt die Briefe anschließend vollautomatisch entsprechend nach Postleitzahlen. Der Anfahrvorgang der Maschine wird mit einem Hupsignal angekündigt, welches die Befüllerin aufgrund ihrer Behinderung nicht hören kann. Deshalb wurde zusätzlich ein optischer Signalgeber in Form einer Blinklampe installiert, die das Anfahren auch optisch anzeigt. Die Einweisung der Mitarbeiterin mit Gehörlosigkeit in das ergänzende optische Warnsystem erfolgte durch die Unterstützung einer externen gebärdensprachdolmetschenden Person.
Sollte die Halle im Brandfall geräumt werden müssen, so stellt ein sogenanntes Patensystem sicher, dass die Mitarbeiterin mit Gehörlosigkeit durch eine Kollegin oder einen Kollegen alarmiert wird und die Halle sicher verlassen kann.
Durch die Maßnahmen ist gewährleistet, dass die Mitarbeiterin ihre Tätigkeit sicher und ohne Einschränkungen ausüben kann.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • ERGOS - Sprechen
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Gestik/Mimik
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Lautabgabe/Sprechen
  • IMBA - Unfallgefährdung
  • MELBA - Sprechen

Referenznummer:

R/PB5417


Informationsstand: 20.11.2024