Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Juristin kann optische Informationen nur vergrößert und sehr bedingt mit dem Restsehvermögen des linken Auges wahrnehmen. Sie ist deshalb auf Barrierefreiheit in Bezug auf Informationswahrnehmung/-Verarbeitung und Mobilität angewiesen. Da sie ihren eigentlichen Wunschberuf als Richterin nicht ausüben konnte, entschied sie sich für die Gründung einer eigenen Anwaltskanzlei.
Was wurde gemacht?
Die Juristin wurde bei der Gründung ihrer Kanzlei vom Integrationsfachdienst Selbstständigkeit enterability unterstützt. Zum Ausgleich der behinderungsbedingten Einschränkungen nutzt sie folgende Hilfsmittel:
- eine Braillezeile
- einen Screenreader
- ein Bildschirmlesegerät
- einen Monitorschwenkarme für den Großbildschirm
- einen Taststock
Schlagworte und weitere Informationen
Die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes wurde und die Arbeitsassistenz wird vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes. Das Integrations- bzw. Inklusionsamt kann Menschen mit Schwerbehinderung zusätzlich durch ein Darlehen oder Zinszuschüsse die Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz fördern.
Auf dem Weg in die Selbständigkeit wurde sie von einem Integrationsfachdienst, der Menschen mit einer Schwerbehinderung auch bei der Existenzgründung hilft, unterstützt.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von Integrationsfachdiensten.
Auf dem Weg in die Selbständigkeit wurde sie von einem Integrationsfachdienst, der Menschen mit einer Schwerbehinderung auch bei der Existenzgründung hilft, unterstützt.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von Integrationsfachdiensten.
Unternehmen:
Es handelt sich um eine Rechtsanwältinnenkanzlei einer selbständigen Rechtsanwältin.
Behinderung und Beeinträchtigung der Frau:
Die Frau ist seit ihrer Geburt blind. Auf dem rechten Auge kann sie nicht sehen und auf dem linken Auge ist eine sehr geringe Rest-Sehfähigkeit von ca. einem Prozent vorhanden. Optische Informationen, die von der Frau nicht vergrößert über ihr Rest-Sehvermögen wahrgenommen werden können, müssen deshalb akustisch oder taktil umgewandelt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.
Ausbildung und Beruf:
Sie nahm in ihrer Jugend zuerst am Unterricht in einer Förderschule teil. Da sie dort unterfordert war, wechselte sie damals auf ein integratives Gymnasium. Das integrative Gymnasium ermöglichte ihr durch in Blindenschrift bereitgestellte Bücher und zusätzliche Einzelstunden, gemeinsam mit ihren nicht behinderten Mitschülerinnen und Mitschülern das Abitur zu erlangen. Schon früh hatte ein Besuch bei einem Rechtsanwalt ihr Interesse für Rechtswissenschaften geweckt, so dass sie bereits während der Schulzeit zahlreiche Praktika am Gericht absolvierte. Nach dem Abitur entschied sie sich deshalb für ein Jurastudium. Mithilfe eines Kommilitonen, der ihr Fachliteratur vorlas bzw. auf Kassette sprach und einem blindengerechten Laptop mit Braillezeile und Sprachausgabe, gelang es der Studentin den anspruchsvollen Vorlesungsstoff zu lernen und das Studium innerhalb der Regelstudienzeit mit dem ersten Staatsexamen zu beenden. Ihr Referendariat absolvierte sie anschließend im geschlossenen Männerstrafvollzug und bei der Staatsanwaltschaft in der Abteilung für Tötungsdelikte. Während dieser Zeit wurde sie bereits durch eine Arbeitsassistenz stundenweise unterstützt.
Weg in die Selbständigkeit:
Ursprünglich war es ihr Ziel nach dem Studium als Strafrichterin am Gericht tätig zu werden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Strafrichterinnen bzw. Richter nicht blind sein dürfen, verwehrte ihr jedoch den Weg in ihren Traumberuf. Ihr Alternativwunsch als Staatsanwältin zu arbeiten scheiterte daran, dass ihr Notendurchschnitt zwar gut war, jedoch nicht gut genug für eine entsprechende Anstellung im öffentlichen Dienst. Deshalb entschied sich die junge Frau für den bei Juristinnen und Juristen nicht unüblichen Weg in die Selbständigkeit und machte sich als erste von Geburt an blinde Rechtsanwältin für Strafrecht in Deutschland selbständig.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Ihre ersten Fälle bekam die junge Anwältin als Pflichtverteidigerin vom Gericht zugewiesen. Seither verteidigte sie Straftäter sowie Straftäterinnen, vertrat Opfer und erarbeitete sich einen guten Ruf. Inzwischen erhält sie Anfragen aus ganz Deutschland. Viele Mandantinnen und Mandanten werten gerade die Blindheit der Anwältin, ihr darin begründetes von Erscheinung und Herkunft unvoreingenommenes Herangehen und ihre Fähigkeit aufmerksam zuzuhören, als persönlichen Vorteil.
Ihre Kanzlei zog vor einigen Jahren in ein größeres Büro um und eine zusätzliche Assistentin in Teilzeit wurde eingestellt. In Ihrem Büro empfängt sie sowie bespricht sich mit Mandantinnen bzw. Mandanten und bereitet sich auf die Prozesse vor. Sie nutzt dabei für ihre täglichen Arbeiten im Büro einen Computer mit Großbildschirm sowie ein Bildschirmlesegerät. Aufgrund des verringerten Leseabstandes wurde der Großbildschirm an einem Schwenkarm befestigt. Mit Hilfe des Schwenkarmes kann sich die Rechtsanwältin den Monitor optimal zum Lesen positionieren, ohne dabei Zwangshaltungen einzunehmen. Weiterhin ist der Computer mit einer Blindensoftware (Screenreader) sowie einer Braillezeile ausgestattet. Mit Hilfe der Braillezeile und des Screenreaders kann sich die Anwältin die optischen Informationen des Bildschirms in Brailleschrift oder akustisch umwandeln bzw. ausgeben lassen. Die in Brailleschrift umgewandelten Informationen können mit den Fingern über die Braillezeile von ihr ertastet bzw. gelesen werden. Formulare und Texte in Schwarzschrift werden von ihr mittels Bildschirmlesegerät vergrößert und kontrastreicher dargestellt oder mit Hilfe der Arbeitsassistenz digitalisiert. Meist nutzt sie das Lesegerät, um in Gesetzeskommentaren nachzuschlagen, Aktenzeichen aufzusuchen oder als Unterstützung beim Unterschreiben eines Dokumentes. Zur Beschriftung von Akten bzw. zum besseren „Auffinden“ nutzt die Anwältin ein Etikettenbesprechungs- und lesegerät sowie für Sprachnotizen ein Diktiergerät.
Äußerst praktisch im Arbeitsalltag ist auch ihr Smartphone mit der im Betriebssystem integrierten Software zur Bedienung für Menschen mit Sehbehinderung bzw. Blindheit, welches ihr nicht nur das Telefonieren, sondern auch den Zugriff auf barrierefreie Apps, das Internet und vor allem auf ihre E-Mails von unterwegs ermöglicht – Flexibilität und mobiles Arbeiten wird so unterstützt.
Ihre Kanzlei zog vor einigen Jahren in ein größeres Büro um und eine zusätzliche Assistentin in Teilzeit wurde eingestellt. In Ihrem Büro empfängt sie sowie bespricht sich mit Mandantinnen bzw. Mandanten und bereitet sich auf die Prozesse vor. Sie nutzt dabei für ihre täglichen Arbeiten im Büro einen Computer mit Großbildschirm sowie ein Bildschirmlesegerät. Aufgrund des verringerten Leseabstandes wurde der Großbildschirm an einem Schwenkarm befestigt. Mit Hilfe des Schwenkarmes kann sich die Rechtsanwältin den Monitor optimal zum Lesen positionieren, ohne dabei Zwangshaltungen einzunehmen. Weiterhin ist der Computer mit einer Blindensoftware (Screenreader) sowie einer Braillezeile ausgestattet. Mit Hilfe der Braillezeile und des Screenreaders kann sich die Anwältin die optischen Informationen des Bildschirms in Brailleschrift oder akustisch umwandeln bzw. ausgeben lassen. Die in Brailleschrift umgewandelten Informationen können mit den Fingern über die Braillezeile von ihr ertastet bzw. gelesen werden. Formulare und Texte in Schwarzschrift werden von ihr mittels Bildschirmlesegerät vergrößert und kontrastreicher dargestellt oder mit Hilfe der Arbeitsassistenz digitalisiert. Meist nutzt sie das Lesegerät, um in Gesetzeskommentaren nachzuschlagen, Aktenzeichen aufzusuchen oder als Unterstützung beim Unterschreiben eines Dokumentes. Zur Beschriftung von Akten bzw. zum besseren „Auffinden“ nutzt die Anwältin ein Etikettenbesprechungs- und lesegerät sowie für Sprachnotizen ein Diktiergerät.
Äußerst praktisch im Arbeitsalltag ist auch ihr Smartphone mit der im Betriebssystem integrierten Software zur Bedienung für Menschen mit Sehbehinderung bzw. Blindheit, welches ihr nicht nur das Telefonieren, sondern auch den Zugriff auf barrierefreie Apps, das Internet und vor allem auf ihre E-Mails von unterwegs ermöglicht – Flexibilität und mobiles Arbeiten wird so unterstützt.
Arbeitsorganisation:
Bei ihren Tätigkeiten in der Kanzlei und vor Gericht wird sie wöchentlich 45 Stunden von zwei wechselnden Rechtsanwaltsfachangestellten als Arbeitsassistentinnen unterstützt. Diese schlagen für sie Gesetze und Kommentare nach, beschreiben, wenn nötig, Filme, Fotos und andere Beweismittel oder digitalisieren Dokumente, damit die Rechtsanwältin am blindengerechten PC selbstständig mit diesen arbeiten kann. Bei Gerichtsterminen wird sie ebenso von einer Arbeitsassistentin begleitet, wie ins Gefängnis, wo sie sich aus Sicherheitsgründen nicht allein mit Straftäterinnen und Straftätern besprechen soll.
Arbeitsumgebung – Mobilität:
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und ihrem Langstock zur Orientierung ist die Anwältin in der Lage selbst ihren Arbeitsweg und den Weg zu Gerichten in ihrer Stadt zu bewältigen. Bei Reisen zu Mandantinnen und Mandanten innerhalb Deutschlands wird sie von einer Arbeitsassistentin unterstützt.
Als Fachanwältin für Strafrecht muss die Anwältin jährlich Fortbildungen im Umfang von 15 Stunden absolvieren. Zu den Fortbildungen begleitet sie ihr Lebensgefährte, welcher als Fachanwalt für Strafrecht ebenfalls an diesen teilnimmt.
Als Fachanwältin für Strafrecht muss die Anwältin jährlich Fortbildungen im Umfang von 15 Stunden absolvieren. Zu den Fortbildungen begleitet sie ihr Lebensgefährte, welcher als Fachanwalt für Strafrecht ebenfalls an diesen teilnimmt.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
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Referenznummer:
R/PB5451
Informationsstand: 10.09.2024