Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die arbeitssuchende Druckerin ist geringgradig schwerhörig und hat außerdem eine Allergie gegen Lösungsmittel. Sie sollte beim neuen Unternehmen an ihrem Arbeitsplatz nicht mit Lösungsmitteln in Berührung kommen und gegen Lärm geschützt werden.
Was wurde gemacht?
Sie wird an einer modernen Offsetdruckmaschine eingesetzt, die nur einen geringeren Geräuschpegel erzeugt und das Berühren von Farben und Lösungsmitteln weitgehend verhindert. Außerdem ist die Maschine gering störanfällig. Sollte es einmal zu einer Störung kommen, so wird diese auch optisch angezeigt. Aufgrund weiterer Maschinen in der Druckerei verstärkt sich der Geräuschpegel. Das Unternehmen stellt deshalb den Beschäftigten Gehörschutz zur Verfügung.
Schlagworte und weitere Informationen
Das Unternehmen erhielt von der Arbeitsagentur einen Eingliederungszuschuss als Lohnkostenzuschuss für die neu eingestellte und vorher arbeitslose, gleichgestellte Mitarbeiterin. Unterstützend begleitete der Technische Beratungsdient der Arbeitsagentur die berufliche Inklusion – besonders unter dem Aspekt der behinderungsgerechten Gestaltung und des Arbeitsschutzes.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Arbeitsagenturen.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Arbeitsagenturen.
Unternehmen:
Das Unternehmen ist eine kleine Druckerei, die eine Mitarbeiterin mit einer Behinderung neu einstellte.
Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:
Die Frau ist hörbehindert bzw. geringgradig schwerhörig und hat außerdem eine Allergie gegen Lösungsmittel. Sie kann leise sprechende Personen schwer verstehen – besonders wenn Störgeräusche vorhanden sind. Sie bittet dann die Personen lauter zu sprechen oder sucht ruhigere Bereiche zur Kommunikation auf. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 30. Die Frau wurde auf Antrag von der Arbeitsagentur mit Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt.
Ausbildung und Beruf:
Die Frau ist ausgebildete Medientechnologin Druck und war, bis sie vom Unternehmen neu als Druckerin eingestellt wurde, arbeitslos.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Mitarbeiterin wird in der Druckerei an einer modernen Offsetdruckmaschine zum Drucken für kleine und größere Auflagen eingesetzt.
Durch folgende Aspekte wird ein behinderungsgerechtes Arbeiten für die Mitarbeiterin ermöglicht:
Durch folgende Aspekte wird ein behinderungsgerechtes Arbeiten für die Mitarbeiterin ermöglicht:
- den guten Bedienungskomfort (z. B. automatischer Einzug und Ausgabe des Druckpapiers) der Maschine,
- die weitgehende Vermeidung der Berührung von Farb- und Lösungsmitteln durch die Maschine sowie Drucktechnik,
- den geringeren Geräuschpegel der Maschine beim Drucken und
- die geringe Störanfälligkeit
Arbeitsschutz:
Aufgrund weiterer Maschinen in der Druckerei verstärkt sich der Lärm bzw. Schalldruckpegel. Das Unternehmen stellt deshalb den Beschäftigten Gehörschutzkapseln und -stöpsel zur Verfügung.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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Referenznummer:
R/PB1283
Informationsstand: 08.10.2024