Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Behinderungsbedingt kann der neu eingestellte Drucker nicht hören, weshalb für ihn hörbare Informationen, wie z. B. Signale und Warnmeldungen, optisch oder tastbar wahrnehmbar sein müssen. Die Maschinen an seinem Arbeitsplatz mussten entsprechend angepasst werden.
Was wurde gemacht?
Aus Gründen der Wahrnehmung von Betriebszuständen der Maschinen und zum Arbeitsschutz wurden entsprechende optisch wahrnehmbare Signaleinrichtungen für Stör- und Warnsignale an den Maschinen angebracht.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Ausbildung im Berufsbildungswerk und die behinderungsgerechte Gestaltung im Unternehmen wurden von der Arbeitsagentur gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur zahlte dem Unternehmen außerdem im Rahmen der Einstellung einen Eingliederungszuschuss als Lohnkostenzuschuss über einen bestimmten Zeitraum.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und von Ausbildungseinrichtungen für Menschen mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit.
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Unternehmen:
Das Unternehmen ist eine Druckerei.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann ist gehörlos und nicht fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert werden, dass sie von dem Mann optisch oder taktil wahrgenommen werden können. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann absolvierte in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung zum Drucker und wurde vom Unternehmen neu eingestellt.
Arbeitsplatz und Arbeitsschutz:
Der Mitarbeiter arbeitet im Produktionsbereich des Unternehmens an Druckmaschinen. Er kann akustisch nicht den Betriebszustand, z. B. das An- oder Auslaufen, und das Auftreten von Störungen wahrnehmen. Aus Gründen der Unfallverhütung müssen deshalb entsprechende optische Stör- und Warnsignale an den Maschinen angebracht werden.
Eine Überprüfung der schon etwas älteren umzurüstenden Maschinen ergab, dass für die zusätzlich gewünschte Ansteuerung der optischen Signale freie Schaltkontakte zur Verfügung stehen, an die nur noch die entsprechenden optischen Signalanzeigen (Warnlampen) angeschlossen werden müssen. Zusammen mit dem Mitarbeiter wurde die Platzierung der Warnlampen besprochen. Da der Mitarbeiter im Bedarfsfall auch in der Lage sein soll, an anderen Maschinen aushelfen zu können, mussten auch die in Frage kommenden Maschinen behindertengerecht mit optischen Warnsignalen ausgestattet werden. Mittels eines zusätzlich angebrachten Schalters kann die optische Signalsteuerung nur an der Maschine in Betrieb genommen werden, an der der Mitarbeiter gerade arbeitet. Zur Signalisierung des Betriebszustandes "An" wurden rote Warnleuchten an der Maschine installiert und für das An- und Auslaufsignal besonders hell gelb-orange leuchtende Rundumsignalleuchten verwendet.
Eine Überprüfung der schon etwas älteren umzurüstenden Maschinen ergab, dass für die zusätzlich gewünschte Ansteuerung der optischen Signale freie Schaltkontakte zur Verfügung stehen, an die nur noch die entsprechenden optischen Signalanzeigen (Warnlampen) angeschlossen werden müssen. Zusammen mit dem Mitarbeiter wurde die Platzierung der Warnlampen besprochen. Da der Mitarbeiter im Bedarfsfall auch in der Lage sein soll, an anderen Maschinen aushelfen zu können, mussten auch die in Frage kommenden Maschinen behindertengerecht mit optischen Warnsignalen ausgestattet werden. Mittels eines zusätzlich angebrachten Schalters kann die optische Signalsteuerung nur an der Maschine in Betrieb genommen werden, an der der Mitarbeiter gerade arbeitet. Zur Signalisierung des Betriebszustandes "An" wurden rote Warnleuchten an der Maschine installiert und für das An- und Auslaufsignal besonders hell gelb-orange leuchtende Rundumsignalleuchten verwendet.
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Referenznummer:
R/PB1610
Informationsstand: 31.10.2024