Wo lag die Herausforderung?
Die Frau ist behinderungsbedingt nicht fähig zu hören und kann auch nur sehr schlecht sprechen. Das Gesprochene anderer Menschen kann sie mit Hilfe von Lippenlesen verstehen. Ihr Arbeitsplatz musste angepasst werden.
Was wurde gemacht?
Der Anfahrvorgang der Maschine wird mit einem Hupsignal angekündigt, welches die Frau aufgrund ihrer Behinderung nicht hören kann. Deshalb wurde zusätzlich ein sichtbarer Signalgeber in Form einer Blinklampe installiert.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Maßnahme wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert. Der Kontakt zum Integrations- bzw. Inklusionsamt und die Koordination der Maßnahme erfolgten über den Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers und die Schwerbehindertenvertretung der Niederlassung.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter und von Gebärdendolmetscherinnen oder Gebärdendolmetschern.
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Unternehmen:
Deutsche Post DHL Group ist ein weltweit tätiges Unternehmen für Logistik und Briefkommunikation mit rund 570.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in über 220 Ländern.
Zur Deutschen Post DHL Group gehören dabei die Deutsche Post - als europaweit agierendes postdienstleistendes Unternehmen und DHL - als weltweit tätiges Unternehmen in den Bereichen internationaler Expressversand, Frachttransport, E-Commerce und Supply-Chain-Management.
Das Unternehmen leistet u. a. mit verantwortungsvollem Handeln, gezielten Umweltschutzmaßnahmen und Corporate Citizenship einen positiven Beitrag für die Umwelt und Gesellschaft.
Zur Deutschen Post DHL Group gehören dabei die Deutsche Post - als europaweit agierendes postdienstleistendes Unternehmen und DHL - als weltweit tätiges Unternehmen in den Bereichen internationaler Expressversand, Frachttransport, E-Commerce und Supply-Chain-Management.
Das Unternehmen leistet u. a. mit verantwortungsvollem Handeln, gezielten Umweltschutzmaßnahmen und Corporate Citizenship einen positiven Beitrag für die Umwelt und Gesellschaft.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiterin:
Die Frau ist aufgrund einer Mittelohrentzündung, an der sie im Alter von fünf Jahren erkrankte, gehörlos bzw. taub. Sie kann keine akustischen Signale wahrnehmen und sich nur bedingt sprachlich ausdrücken. Ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner können Sie aber trotz der eingeschränkten Sprechfähigkeit verstehen, sofern sie sich konzentrieren.
Außerdem ist es ihr möglich das von ihren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern Gesagte zu verstehen, da sie von den Lippen lesen kann. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100. Ihr Schwerbehindertenausweis enthält die Merkzeichen G, Gl und RF.
Außerdem ist es ihr möglich das von ihren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern Gesagte zu verstehen, da sie von den Lippen lesen kann. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100. Ihr Schwerbehindertenausweis enthält die Merkzeichen G, Gl und RF.
Ausbildung und Beruf:
Die Mitarbeiterin absolvierte beim Berufsbildungswerk eine Ausbildung zur Gartenbaufachwerkerin, bevor sie zur Deutschen Post AG wechselte. Sie ist seit vielen Jahren im Unternehmen als Hilfskraft beschäftigt.
In REHADAT finden Sie auch spezielle Einrichtungen, die Menschen mit Gehörlosigkeit ausbilden.
In REHADAT finden Sie auch spezielle Einrichtungen, die Menschen mit Gehörlosigkeit ausbilden.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Frau arbeitet als Briefsortiererin bzw. Befüllerin der Standardsortieranlage in der Niederlassung BRIEF Hannover. Sie befüllt die Anschriftenlesemaschine stapelweise mit Briefen, welche in Kunststoffkisten angeliefert werden. Die Maschine sortiert und verteilt die Briefe anschließend vollautomatisch entsprechend der Postleitzahlen. Der Anfahrvorgang der Maschine wird mit einem Hupsignal angekündigt, welches die Befüllerin aufgrund ihrer Behinderung nicht hören kann. Deshalb wurde zusätzlich ein optischer Signalgeber in Form einer Blinklampe installiert, die das Anfahren auch optisch anzeigt. Die Einweisung der Mitarbeiterin mit Gehörlosigkeit in das ergänzende optische Warnsystem erfolgte durch die Unterstützung einer externen Gebärdensprachdolmetscherin.
Sollte die Halle im Brandfall geräumt werden müssen, so stellt ein so genanntes Patensystem sicher, dass die Mitarbeiterin mit Gehörlosigkeit durch eine Kollegin oder einen Kollegen alarmiert wird und die Halle sicher verlassen kann.
Durch die Maßnahmen ist gewährleistet, dass die Mitarbeiterin ihre Tätigkeit sicher und ohne Einschränkungen ausüben kann.
Sollte die Halle im Brandfall geräumt werden müssen, so stellt ein so genanntes Patensystem sicher, dass die Mitarbeiterin mit Gehörlosigkeit durch eine Kollegin oder einen Kollegen alarmiert wird und die Halle sicher verlassen kann.
Durch die Maßnahmen ist gewährleistet, dass die Mitarbeiterin ihre Tätigkeit sicher und ohne Einschränkungen ausüben kann.
Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:
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- IMBA - Lautabgabe/Sprechen
- IMBA - Unfallgefährdung
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Referenznummer:
R/PB5417
Informationsstand: 12.11.2019