Praxisbeispiel
Kurzbeschreibung:
Der Prozess bzw. der Text zur Beschreibung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beinhaltet die Punkte:
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Anlass und Ziel
- Recht
- Verfahrensablauf
- Besonderheiten
- Integrationsteam
Schlagworte und weitere Informationen
Nach dem SGB IX § 167 Abs. 3 können die Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften) und die Integrations- bzw. Inklusionsämter Unternehmen, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. Das DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH Werk in Fulda wurde deshalb damals für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt), zusammen mit weiteren Unternehmen, prämiert. Jedes Unternehmen erhielt eine Prämie in Höhe von 3000 Euro.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
1 Unternehmen
1.1 Profil
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG. Sie kümmert sich als Dienstleister um die Wartung und Instandsetzung von Schienenfahrzeugen der DB und anderer externer Auftraggeber. An mehreren Standorten wird das Leistungsspektrum des Unternehmens abgedeckt.
Das Werk Fulda ist im Produktbereich Komponenten für die Bremstechnik mit der Instandsetzung und Aufarbeitung von Bremsteilen der Schienenfahrzeuge zuständig. Im Werk Fulda sind über 500 Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen beschäftigt.
Das Werk Fulda ist im Produktbereich Komponenten für die Bremstechnik mit der Instandsetzung und Aufarbeitung von Bremsteilen der Schienenfahrzeuge zuständig. Im Werk Fulda sind über 500 Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen beschäftigt.
1.2 Unternehmenskultur
Gesellschaftliche und soziale Verantwortung zu übernehmen, versteht die Deutsche Bahn AG mit ihren Tochterunternehmen als Selbstverpflichtung. Sie bietet ihren Beschäftigten umfangreiche Sozialleistungen an, welche in Kooperation mit privaten Unternehmen u. a. die Komponenten betriebliche Krankenversicherung, private Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, sowie Freizeit-, Reise-, Erholung- und Sportangebote abdeckt. Diese Leistungen können von allen Beschäftigten des DB-Konzerns und seiner Tochterunternehmen in Anspruch genommen werden.
2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Anlass und Ziel
Vorrangiges Ziel ist die Wiedereingliederung der einzelnen Beschäftigten. Wichtig ist darüber hinaus die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit und der dauerhafte Einsatz auf geeigneten Arbeitsplätzen. Dazu werden stetig präventive, rehabilitierende und integrative Maßnahmen durchgeführt.
Recht
Die rechtliche Grundlage des BEM bildet das SGB IX bzw. SGB XI § 167.
Verfahrensablauf
Das BEM setzt ein, wenn ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin länger krankheitsbedingt ausfällt oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Dies wird von der Personalabteilung festgestellt. Die Personalreferentin oder der Personalreferent informieren die Mitglieder des Integrationsteams und laden zur Zusammenkunft ein. Hier werden die Probleme erörtert, mögliche Integrationsschritte besprochen und ein Gespräch mit den betroffenen Personen angestrebt. Die Vorgehensweise ist in einer eigenen Managementanweisung "Betriebliches Eingliederungsmanagement" festgeschrieben.
Besonderheiten
Besonderer Wert wird auf die Wiedereingliederung der einzelnen betroffenen Personen gelegt. Dazu ist es wichtig, das Vertrauen der Beschäftigten zu gewinnen und auch zu rechtfertigen. Als Unterstützung, vor allem für die Betroffenen, wird auf Wunsch von Beschäftigten mit Schwerbehinderung der Integrationsfachdienst einbezogen.
Integrationsteam
Das Team besteht aus:
Vorrangiges Ziel ist die Wiedereingliederung der einzelnen Beschäftigten. Wichtig ist darüber hinaus die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit und der dauerhafte Einsatz auf geeigneten Arbeitsplätzen. Dazu werden stetig präventive, rehabilitierende und integrative Maßnahmen durchgeführt.
Recht
Die rechtliche Grundlage des BEM bildet das SGB IX bzw. SGB XI § 167.
Verfahrensablauf
Das BEM setzt ein, wenn ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin länger krankheitsbedingt ausfällt oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Dies wird von der Personalabteilung festgestellt. Die Personalreferentin oder der Personalreferent informieren die Mitglieder des Integrationsteams und laden zur Zusammenkunft ein. Hier werden die Probleme erörtert, mögliche Integrationsschritte besprochen und ein Gespräch mit den betroffenen Personen angestrebt. Die Vorgehensweise ist in einer eigenen Managementanweisung "Betriebliches Eingliederungsmanagement" festgeschrieben.
Besonderheiten
Besonderer Wert wird auf die Wiedereingliederung der einzelnen betroffenen Personen gelegt. Dazu ist es wichtig, das Vertrauen der Beschäftigten zu gewinnen und auch zu rechtfertigen. Als Unterstützung, vor allem für die Betroffenen, wird auf Wunsch von Beschäftigten mit Schwerbehinderung der Integrationsfachdienst einbezogen.
Integrationsteam
Das Team besteht aus:
- der Personalreferentin bzw. dem Personalreferenten
- einem Inklusionsbeauftragten bzw. einer Inklusionsbeauftragten des Unternehmens
- der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- dem Betriebsrat (BR)
- ggf. dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin
- der zuständigen Führungskraft
- dem Integrationsfachdienst
- der Sozialbetreuung
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsagentur |
- berufliche Rehabilitation |
- Berufsgenossenschaft |
- betriebliche Rehabilitation |
- Betriebliches Eingliederungsmanagement |
- Betriebsarzt/Betriebsärztin |
- Betriebsrat |
- Deutsche Bahn |
- Dienstleistung |
- Disability Management |
- Disability Manager/in |
- Einzel- oder Mehrfacheinschränkung |
- Erwerbstätigkeit |
- Industrie |
- Industrie und Produktion |
- Inklusion |
- inklusionsbeauftragte Person des Unternehmens |
- Instandhaltung |
- Integrationsamt |
- Integrationsteam |
- Krankheit |
- Prävention |
- Praxisbeispiel |
- Preisträger/in |
- Reha-Preis |
- Rentenversicherung |
- Schwerbehindertenvertretung |
- Talentplus |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Vertretung Arbeitgebende |
- Vollzeitarbeit |
- Wartung
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- IMBA - Arbeitszeit
Referenznummer:
R/PB5406
Informationsstand: 02.06.2022