Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Mann besitzt einen künstlichen Harnleiterausgang auf der rechten Bauchwandseite. Er sollte behinderungsbedingt nicht Heben oder Tragen, insbesondere wenn dafür ein Bücken oder Beugen erforderlich ist, da sonst sein Bauch zusammengepresst wird. Für seinen Arbeitsplatz als Dreher mussten entsprechende Hilfsmittel angeschafft werden.
Was wurde gemacht?
Der Dreher wurde in ein Bearbeitungszentrum versetzt, da die alte Tätigkeit zu große Belastungen mit sich brachte. Sein Arbeitsplatz dort ist mit körperschonenden Hilfsmitteln ausgestattet und er kann dort belastungsfrei und selbstständig arbeiten.
Schlagworte und weitere Informationen
Ein Rationalisierungsvorteil bei der Förderung durch das Integrations- bzw. Inklusionsamt kann allgemein unterstellt werden. Um dennoch einen angemessenen Zuschuss zu finden, gab es nur noch die Möglichkeit einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung. Eine umfassende Betrachtung der Unsicherheiten dieser Investitionsentscheidung kann z. B. mit einer Sensitivitätsanalyse durchgeführt werden. Diese war aber wegen der fehlenden Möglichkeiten beim Integrations- bzw. Inklusionsamt mit vertretbarem Zeitaufwand nicht durchführbar. Was dann noch blieb, war die Investitionsrechnungsmethode im dynamischen Verfahren nach der Kapitalwertmethode. Danach wird die Investition im 6. bis 7. Jahr positiv.
Wird dem Unternehmen auf die Gesamtinvestition vom Integrations- bzw. Inklusionsamt ein Zuschuss von 10% gewährt, verschiebt sich der Positivpunkt gegen Ende des 4. Nutzungsjahres.
Bezogen auf Investitionen mit diesem technologischen Risiko und verbunden mit dem Auftragsrisiko, ist eine Betriebszeit von 4 Jahren bis zu positiven Betriebsergebnissen ein gerade noch möglicher Grenzwert. Das Unternehmen erhielt daher vom Integrations- bzw. Inklusionsamt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der entstandenen Kosten, wobei die Arbeitsplätze für 6 Jahre als Schwerbehindertenplätze gebunden wurden.
Wird dem Unternehmen auf die Gesamtinvestition vom Integrations- bzw. Inklusionsamt ein Zuschuss von 10% gewährt, verschiebt sich der Positivpunkt gegen Ende des 4. Nutzungsjahres.
Bezogen auf Investitionen mit diesem technologischen Risiko und verbunden mit dem Auftragsrisiko, ist eine Betriebszeit von 4 Jahren bis zu positiven Betriebsergebnissen ein gerade noch möglicher Grenzwert. Das Unternehmen erhielt daher vom Integrations- bzw. Inklusionsamt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der entstandenen Kosten, wobei die Arbeitsplätze für 6 Jahre als Schwerbehindertenplätze gebunden wurden.
Unternehmen:
Das Industrieunternehmen ist mit seinen 48 Mitarbeitern auf dem Gebiet der Zerspanungstechnik tätig - von den 48 Mitarbeitern sind 6 schwerbehindert.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Der Mann hat eine Blasenerkrankung und besitzt einen künstlichen Harnleiterausgang an der rechten Bauchwandseite. Zum Auffangen des Urins trägt er einen Urinbeutel mit Katheter am Körper. Er sollte behinderungsbedingt nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, die einen häufigen und schweren Lastentransport erfordern. Dies gilt besonders bei Arbeitshaltungen, die ein Beugen sowie Bücken erfordern und somit zu einer erhöhten Pressung im Bauchraum führen. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 80.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann ist ausgebildeter Dreher und arbeitet seit zwei Jahren bei seinem Arbeitgeber.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe (Istzustand):
Der Dreher arbeitet an einer CNC-Drehmaschine, auf der Werkstücke mit einem Gewicht bis zu 5 kg in relativ hoher Taktfolge bearbeitet werden. Zum Einlegen bzw. Herausnehmen der Werkstücke muss die Maschinentür geöffnet werden. Mit weit ausgestreckter Armhaltung sowie vorgebeugtem Oberkörper werden dann die Werkstücke aus dem Spannfutter entnommen und neben der CNC-Drehmaschine in Lagerkästen auf dem Boden abgelegt. Danach müssen neue Werkstücke aus anderen Lagerkästen vom Boden entnommen, mit Hilfe des Spannfutters gespannt, die Maschinentür geschlossen und das Bearbeitungsprogramm gestartet werden.
Einige der bearbeiteten Werkstücke werden stichpunktartig nachgemessen bevor sie in die Lagerkästen gelegt werden. Dabei müssen die Werkstücke und die Messwerkzeuge in den Händen gehalten werden.
Die Tätigkeit ist verbunden mit einer häufigen Lastenhandhabung, bei ungünstigen Bewegungsabläufen bzw. Arbeitshaltungen. Behinderungsbedingt führen die vorhandenen Arbeitsanforderungen bzw. Arbeitsbedingungen zu erhöhten Belastungen und somit zu einer körperlichen Überforderung.
Einige der bearbeiteten Werkstücke werden stichpunktartig nachgemessen bevor sie in die Lagerkästen gelegt werden. Dabei müssen die Werkstücke und die Messwerkzeuge in den Händen gehalten werden.
Die Tätigkeit ist verbunden mit einer häufigen Lastenhandhabung, bei ungünstigen Bewegungsabläufen bzw. Arbeitshaltungen. Behinderungsbedingt führen die vorhandenen Arbeitsanforderungen bzw. Arbeitsbedingungen zu erhöhten Belastungen und somit zu einer körperlichen Überforderung.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe (Sollzustand):
Das Unternehmen möchte zwei neue Arbeitsplätze an Vertikal-Einspindel-Drehzentren (Bearbeitungszentren) mit Werkzeugträgersystemen, Qualitätssicherungssystem, Werkstückspeicher- und Transportsystem, Wendeeinheit sowie Kühlmittel- und Entsorgungssystem einrichten. An einem Arbeitsplatz soll der schwerbehinderte Dreher eingesetzt werden und die Einstellung der Maschinen, den Werkzeugwechsel sowie die Materialzu- und Materialabführung übernehmen. In den Bearbeitungszentren sollen Nabenbremsscheiben mit einem Gewicht von 1,8 bis 2,1 kg spanabhebend bearbeitet werden. Die Nabenbremsscheiben werden von einem Hebetisch aus einem Lagerbehälter entnommen und in die Aufnahmevorrichtung des Werkstückspeichers gelegt. Der Hebetisch kann dazu auf eine ergonomische Entnahmehöhe positioniert werden. Die Werkstücke bzw. Nabenbremsscheiben im Werkstückspeicher werden von der ersten Station bearbeitet und von dem Werkstückspeicher automatisch zur mechanischen Übergabe- und Wendestation transportiert. Hier wird das Werkstück mechanisch aufgenommen, gewendet und in den Speicher der zweiten Maschine eingelegt. Nach der Bearbeitung in der zweiten Maschine werden die Werkstücke vom Band heruntergezogen und in eine Messvorrichtung gelegt. Dazu müssen die Werkstücke nicht angehoben, sondern über eine Röllchenbahn in die Messvorrichtung geschoben werden. Nach Überprüfung der Abmessungen werden die Werkstücke weiter über eine Röllchenbahn auf ein Transportband geschoben und auf einen weiteren Hebetisch in Lagerkästen abgelegt. Die Lagerkästen liegen auf dem Hebetisch auf Paletten und können ebenfalls mit Hilfe des Hebetisches auf eine ergonomische Ablagehöhe positioniert werden.
Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ELA - Bücken/Aufrichten
- ELA - Heben
- ELA - Tragen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Bücken
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- ERGOS - Tragen
- IMBA - Arbeitszeit
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- IMBA - Heben
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Rumpfbewegungen (Bücken/Aufrichten)
- IMBA - Tragen
Referenznummer:
R/PB4711
Informationsstand: 21.06.2011