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Praxisbeispiel Arbeitsgestaltung für einen Produktionshelfer bei einem Kunststoff- und Gummihersteller

Wo lag die Herausforderung?

Der Produktionshelfer ist nur eingeschränkt fähig akustische Informationen wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verstärkt werden, dass sie von dem Mann wieder akustisch wahrgenommen werden können – ohne dabei das noch vorhandene Hörvermögen durch die Verstärkung von Lärm weiter zu schädigen. Es waren daher entsprechende Anpassungen erforderlich.

Was wurde gemacht?

Zu dem akustischen Signal am Vulkanisierungsofen wurde zusätzlich eine optische Signalanzeige installiert. Außerdem konnten mit Hilfe eines Fachgeschäftes für Hörgeräteakustik neue programmierbare und für Lärmbereiche geeignete Hörgeräte so modifiziert werden, dass Störgeräusche gedämpft und Sprache sowie das akustische Signal des Ofens wahrgenommen werden können.

Schlagworte und weitere Informationen

Die Hörgeräte wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkasse zum Ausgleich der Behinderung mit einem Festbetrag gefördert. Da der Betroffene an seinem Arbeitsplatz auch Sprache und spezielle akustische Signale im Lärmbereich wahrnehmen und dabei gleichzeitig vor Lärm geschützt werden muss, war eine behinderungsgerechte Versorgung mit Hörgeräten zum Festbetrag nicht möglich. Der Mehrbedarf für geeignete Hörgeräte wurde deshalb von der Rentenversicherung gefördert. Die optische Signalanzeige für den Vulkanisierungsofen wurde vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert, wobei die Beratung durch deren Technischen Beratungsdienst erfolgte. Die Beratung, Messungen sowie Anpassung der Hörgeräte erfolgte durch ein Fachgeschäft für Hörgeräteakustik.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Rentenversicherung und Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.

Unternehmen:

Das mittelständische Unternehmen stellt Formteile aus Kunststoff und Gummi her.

Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:

Der Mann hat eine Hörbehinderung. Er ist nur eingeschränkt fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verstärkt werden, dass sie von dem Mann wieder akustisch wahrgenommen werden können – ohne dabei das noch vorhandene Hörvermögen durch die Verstärkung von Lärm weiter zu schädigen. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 80.

Beruf:

Der Mann arbeitet als Produktionshelfer beim Unternehmen.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Der Mitarbeiter ist mit der Vulkanisierung von technischen Gummiartikeln im Produktionsbereich beschäftigt. Behinderungsbedingt kann er das von einem Vulkanisierungsofen abgegebene akustische Signal, beim Erreichen der Prozesszeiten, nicht mit seinen alten Hörgeräten wahrnehmen, während er etwas weiter entfernt andere Tätigkeiten ausübt.
Zu dem akustischen Signal wurde deshalb eine zusätzliche optische Signalanzeige installiert, welche gut sichtbar ist. Außerdem konnten mit Hilfe eines Fachgeschäftes für Hörgeräteakustik neue programmierbare und für Lärmbereiche geeignete Hörgeräte so modifiziert werden, dass Störschall (Lärm) gedämpft und Nutzschall (Sprache sowie das akustische Signal des Ofens) wahrgenommen werden können. Dazu wurden entsprechende Messungen am Arbeitsplatz vorgenommen.
In Verbindung mit der nun zusätzlich vorhandenen optischen Signalanzeige ist eine gute Wahrnehmung des Erreichens der Prozesszeiten am Vulkanisierungsofen gewährleistet. Auch die vorher aufgrund des Lärms eingeschränkte Kommunikation mit den Kollegen und Vorgesetzten ist nun wieder im Produktionsbereich und am Arbeitsplatz mit den neuen Hörgeräten möglich.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Schall/Lärm

Referenznummer:

R/PB2947


Informationsstand: 26.07.2023