Praxisbeispiel
Verkäufer und Visual Merchandiserin einer Filiale von H&M

Wo lag die Herausforderung?

Der Verkäufer ist gehörlos und benötigt alternative Kommunikationswege zur Verständigung mit der Kundschaft. Die Visual Merchandiserin hat Spina bifida (offener Rücken), wodurch sie gelegentlich Gleichgewichtsprobleme hat und ihr rechtes Bein eingeschränkt ist. Für beide Beschäftigten waren Anpassungen zur Ausübung ihres Jobs erforderlich.

Was wurde gemacht?

Der Verkäufer nutzt zur Kommunikation mit der Kundschaft das Lippenlesen, Gestik oder sein Smartphone zur schriftlichen Kommunikation. Sollten diese Kommunikationswege nicht ausreichen, bittet er eine Kollegin oder einen um Hilfe. Die Visual Merchandiserin trägt stets festes Schuhwerk mit entsprechenden orthopädischen Einlagen, um ihre Fehlstellung des Beins bzw. Fußes auszugleichen. Nur in bestimmten Situationen und seltenen Fällen muss sie auf eine Leiter steigen. In diesen Fällen erhält sie dann kurz Unterstützung durch eine Kollegin oder einen Kollegen.

Das Unternehmen erhielt zu Beginn der Einstellung für die Beschäftigten einen Eingliederungszuschuss als Lohnkostenzuschuss von der Arbeitsagentur. Im Rahmen der Einstellungsphase wurde der Mitarbeiter mit Gehörlosigkeit und das Unternehmen von einer gebärdensprachdolmetschenden Person begleitet, die ebenfalls durch die Arbeitsagentur gefördert wurde. Nach einigen Jahren im Unternehmen übernimmt fortan das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt die Kosten, sollte eine gebärdensprachdolmetschende Person erneut gebraucht werden.
Die Kosten für die angefertigten orthopädischen Einlagen für das eigentlich private Schuhwerk wurden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wobei entsprechend eine vorgeschriebene Zuzahlung von der Betroffenen übernommen werden musste.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Arbeitsagenturen und von Gebärdensprachdolmetscherinnen sowie Gebärdensprachdolmetschern.

Unternehmen:

Es handelt sich um ein großes Textilhandelsunternehmen mit einem dichten Filialnetz in Deutschland, das auch einen Onlineshop betreibt. Zum Unternehmen gehören auch Beschäftigte mit Schwerbehinderung, wie beispielsweise eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter einer Filiale in Norddeutschland.

Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters:

Die Mitarbeiterin hat Spina bifida (offener Rücken) mit Auswirkungen auf die Hüfte. So führte die zunehmende Verschiefung der Hüfte über die Jahre, in Verbindung mit einer Verkürzung der Bänder am rechten Bein, zu einer Fehlstellung des Beines sowie Fußes und somit auch zu einem schiefen Auftreten bzw. Einschränkungen am rechten Bein. Behinderungsbedingt sollte sie deshalb das Steigen sowie Stehen auf Leitern vermeiden und es sollte ihr ermöglicht werden flexible Arbeitshaltungen einzunehmen. Außerdem muss sie aufgrund der Bein- bzw. Fußfehlstellung festes Schuhwerk mit orthopädischen Einlagen tragen.
Der Mitarbeiter ist gehörlos, weshalb er akustische Informationen nicht wahrnehmen kann. In Bezug auf die Kommunikation per Lautsprache beherrscht er das Lippenlesen, wobei der Mund der anderen Person für ihn beim Gespräch deutlich sichtbar sein muss.

Ausbildung und Beruf:

Die Mitarbeiterin arbeitet als Visual Merchandiserin und der Mitarbeiter arbeitet als Verkäufer in einer Filiale des Unternehmens.

Kommentar des Teamleiters:

"Beide erledigen ihre Aufgaben wie alle anderen Teammitglieder auch"

Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:

Der Mitarbeiter übernimmt verschiedene Aufgaben im Service für Kundinnen und Kunden, z. B. die Bedienung der Kundschaft an der Kasse, das Weg- und Einräumen von Kleidung (Bild 1) und ist behilflich bezüglich Beratung und Anprobe. Beim Kontakt mit der Kundschaft macht er sofort auf seine Gehörlosigkeit aufmerksam und greift auf das Lippenlesen, Gestik oder sein Smartphone zum Anfertigen von schriftlichen Notizen zur Kommunikation zurück. Sollten diese Kommunikationsmittel dennoch nicht ausreichend sein, fragt er eine Kollegin oder einen Kollegen um Hilfe. Mit den Kolleginnen und Kollegen kommuniziert er ähnlich wie mit der Kundschaft. Bei Bedarf kann auch eine gebärdensprachdolmetschende Person als Unterstützung für die Kommunikation mit den anderen Beschäftigten und Führungskräften einbezogen werden. Dies war beispielsweise zu Beginn seiner Tätigkeit in der Filiale noch erforderlich – jetzt über die Jahre eher nicht mehr. Die gebärdensprachdolmetschende Person informierte die Kolleginnen, Kollegen und auch die Führungskräfte außerdem über die Einschränkung und was bei der Kommunikation zu beachten ist.
Die Visual Merchandiserin ist für die visuelle Gestaltung der Filiale verantwortlich und kümmert sich im Team beispielsweise um die Herrichtung der Schaufenster (Bild 2) und der Modepuppen zur Präsentation bestimmter Kleidungsstücke und Accessoires für die Kundschaft. Nur in bestimmten Situationen und seltenen Fällen muss sie auf eine Leiter steigen. In diesen Fällen erhält sie dann kurz Unterstützung durch eine Kollegin oder einen Kollegen.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Gehen
  • EFL - Steigen (Leiter/Treppe)
  • ELA - Gehen
  • ELA - Steigen (Leiter/Treppe)
  • ERGOS - Hören
  • ERGOS - Laufen (Gehen)
  • ERGOS - Sprechen
  • ERGOS - Treppensteigen
  • IMBA - Gehen/Steigen
  • IMBA - Gestik/Mimik
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Lautabgabe/Sprechen
  • MELBA - Sprechen

Referenznummer:

PB/111220


Informationsstand: 18.07.2023