Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Mitarbeiter kann akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, nicht wahrnehmen. Gerade wegen der wechselnden Arbeitsaufgaben und -abläufe in der Backstube ist aber eine erhöhte Abstimmung und deshalb Kommunikation erforderlich.
Was wurde gemacht?
Der Mitarbeiter wird an einer neu angeschafften automatischen Brötchenanlage eingesetzt, die er selbständig bedienen kann. Die Anlage wurde mit optischen Signalanzeigen ausgerüstet. Zusätzlich erscheinen Anweisungen und Meldungen standardmäßig auf dem Display der Anlage. Neben der Bedienung der Anlage, ist der Mitarbeiter auch für deren Reinigung zuständig.
Förderung und Mitwirkung:
Für die Anschaffung der Brötchenanlage erhielt die Bäckerei einen Zuschuss und ein zinsloses Teildarlehen vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt. Das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt förderte auch den Einsatz der gebärdensprachdolmetschen Person. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von Gebärdensprachdolmetscherinnen sowie Gebärdensprachdolmetschern.
Für die Anschaffung der Brötchenanlage erhielt die Bäckerei einen Zuschuss und ein zinsloses Teildarlehen vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt. Das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt förderte auch den Einsatz der gebärdensprachdolmetschen Person. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
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Unternehmen:
Das Unternehmen ist eine Bäckerei, in der 14 Personen beschäftigt sind – davon sind zwei schwerbehindert.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann ist gehörlos und nicht fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert werden, dass sie von dem Mann optisch oder taktil wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100.
Beruf:
Der Mann hat keinen Beruf erlernt. Er arbeitet seit einigen Jahren als Hilfskraft bei der Bäckerei.
Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:
Der Mitarbeiter arbeitet in der Backstube der Bäckerei. Er hat keinen direkten festen Arbeitsplatz mit genau bestimmten Arbeitsaufgaben, sondern hilft überall dort aus, wo es notwendig ist. Er kann nicht selbständig arbeiten, da die ständig wechselnden Arbeitsaufgaben eine erhöhte Abstimmung mit den Kolleginnen bzw. Kollegen und somit eine ständige Kommunikation erforderlich macht.
Der Mitarbeiter wird, damit er eigenständig arbeiten kann, an einer neu angeschafften automatischen Brötchenanlage eingesetzt. Dort legt der Mitarbeiter den vorgefertigten Teig für die Brötchen in die Anlage und gibt die Daten (Einzelgewicht und Stückzahl der Brötchen) an einem Panel mit Display zur Steuerung und Kontrolle der Anlage ein. Die von der Anlage geformten Brötchen fallen anschließend entsprechend auf die vom Mitarbeiter zuvor eingeführten Bleche, die er anschließend gefüllt mit den geformten Brötchen entnimmt und sie in eine Ebene eines Rollwagens schiebt. Die Anlage wurde zusätzlich mit optischen Signalanzeigen ausgerüstet, damit so der Mitarbeiter visuell gewarnt oder auf eine Störung aufmerksam gemacht werden kann. Zusätzlich erscheinen Anweisungen und Meldungen standardmäßig auf dem Display der Anlage, so dass der Mitarbeiter die Anlage ohne fremde Hilfe überwachen und bei Bedarf entsprechend reagieren kann. Neben der Bedienung der Anlage, ist der Mitarbeiter auch für deren Reinigung zuständig.
Zu Beginn wurde die Funktion der Anlage dem Meister bzw. Backstubenleiter und gehörlosen Mitarbeiter vom herstellenden Unternehmen erläutert. Dabei anwesend war eine zuvor bestellte gebärdensprachdolmetsche Person, die entsprechend die sprachlichen Ausführungen in Gebärdensprache übersetzte. Eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher kann beispielsweise auch für Besprechungen und Unterweisungen zur Verbesserung der Kommunikation mit einbezogen werden.
Der Mitarbeiter wird, damit er eigenständig arbeiten kann, an einer neu angeschafften automatischen Brötchenanlage eingesetzt. Dort legt der Mitarbeiter den vorgefertigten Teig für die Brötchen in die Anlage und gibt die Daten (Einzelgewicht und Stückzahl der Brötchen) an einem Panel mit Display zur Steuerung und Kontrolle der Anlage ein. Die von der Anlage geformten Brötchen fallen anschließend entsprechend auf die vom Mitarbeiter zuvor eingeführten Bleche, die er anschließend gefüllt mit den geformten Brötchen entnimmt und sie in eine Ebene eines Rollwagens schiebt. Die Anlage wurde zusätzlich mit optischen Signalanzeigen ausgerüstet, damit so der Mitarbeiter visuell gewarnt oder auf eine Störung aufmerksam gemacht werden kann. Zusätzlich erscheinen Anweisungen und Meldungen standardmäßig auf dem Display der Anlage, so dass der Mitarbeiter die Anlage ohne fremde Hilfe überwachen und bei Bedarf entsprechend reagieren kann. Neben der Bedienung der Anlage, ist der Mitarbeiter auch für deren Reinigung zuständig.
Zu Beginn wurde die Funktion der Anlage dem Meister bzw. Backstubenleiter und gehörlosen Mitarbeiter vom herstellenden Unternehmen erläutert. Dabei anwesend war eine zuvor bestellte gebärdensprachdolmetsche Person, die entsprechend die sprachlichen Ausführungen in Gebärdensprache übersetzte. Eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher kann beispielsweise auch für Besprechungen und Unterweisungen zur Verbesserung der Kommunikation mit einbezogen werden.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
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Referenznummer:
R/PB4118
Informationsstand: 26.07.2023