Praxisbeispiel
Grafiker bei einem Unternehmen für Werbetechnik

Wo lag die Herausforderung?

Der Grafiker ist gehörlos – kann sich aber verbal über die Lautsprache äußern. In Verbindung mit dem Lippenlesen kann er so mit hörenden Menschen kommunizieren. Zum Finden eines Jobs und Übergang in das Arbeitsverhältnis benötigte er eine entsprechende Unterstützung.

Was wurde gemacht?

Der Grafiker fand mit Hilfe des Integrationsfachdienstes (IFD) einen Job bei einem Unternehmen für Werbetechnik. Er kommuniziert dort mit der Kundschaft schriftlich per E-Mail. Im Unternehmen kommuniziert er im Team über die Lautsprache sowie das Lippenlesen und auch schriftlich per E-Mail. Sollten doch einmal Verständnisprobleme auftreten, dann wird er von seiner hörenden und gebärdenden Ehefrau als Kommunikationshilfe unterstützt, indem sie die konkreten Anforderungen und Inhalte mit Hilfe der Gebärdensprache für ihn per Videotelefonie buchstabiert.

Der Mann und das Unternehmen wurden beim Übergang in das Arbeitsverhältnis durch den Integrationsfachdienst (IFD) begleitet und betreut. Bei Bedarf kann das Unternehmen auch weiterhin den IFD zur Unterstützung einbeziehen. Der IFD agierte dabei im Auftrag des Integrationsamtes auch als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA). Das Unternehmen erhielt im Rahmen der Einstellung von der Agentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss als Lohnkostenzuschuss.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, Integrationsfachdienste und der Arbeitsagenturen.

Unternehmen:

Es handelt sich um ein Unternehmen aus dem Bereich der Werbetechnik, das unter anderem Werbung auf Fahrzeugen, Textilien, Aufkleber, Schilder und Messematerialien designt sowie anbietet. Im Unternehmen arbeiten neben dem Geschäftsinhaber noch vier weitere Personen, darunter ein neu eingestellter Mann mit einer Schwerbehinderung.

Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:

Der Mann ist gehörlos, weshalb er keine akustischen Informationen wahrnehmen kann. Der Mann kann die Lippen einer anderen Person lesen, wenn diese langsam und deutlich spricht und der Mann die Lippen gut sehen kann. Außerdem beherrscht er die Gebärdensprache. Trotz Gehörlosigkeit kann der Mann sich verbal ausdrücken.

Kommentar des Inhabers zur Beeinträchtigung:

"Jeder hat seine Schwächen und Stärken. Auch ein Mensch mit Behinderung hat Stärken, die man im Unternehmen erfolgreich nutzen kann."

Ausbildung und Beruf:

Der Mann ist Grafiker und wurde neu vom Unternehmen eingestellt.

Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:

Der Grafiker arbeitet an einem Bildschirmarbeitsplatz, wo er die Werbeaufträge der Kundschaft vom Design her grafisch umsetzt. Die Kommunikation mit der Kundschaft erfolgt dabei schriftlich per E-Mail oder beim evtl. Erstkontakt über das Telefon mit Hilfe einer Kollegin oder eines Kollegen, die oder der dann das Telefongespräch übernimmt. Sollten doch einmal Verständnisprobleme durch beispielsweise eine zu komplex verfasste E-Mail oder des Dialektes der Kolleginnen oder Kollegen auftreten, dann wird er von seiner hörenden Ehefrau als Kommunikationshilfe unterstützt, indem sie die konkreten Anforderungen und Inhalte mit Hilfe der Gebärdensprache für ihn per Videotelefonie buchstabiert. Seine Frau hat dies über die gemeinsamen Jahre zusammen selbst erlernt. Die Kommunikation des Grafikers im Unternehmen mit dem Team erfolgt dabei allgemein über das Ablesen der Lippen und auch schriftlich per E-Mail.

Kommentar des Inhabers:

"Als Arbeitgeber kann ich sagen, allein hätte ich das nicht geschafft."

Kommentar des Integrationsfachdienstes und gleichzeitige Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA):

"Wenn ein Arbeitgeber Interesse oder einen Bewerber mit einer Behinderung hat, kann er sich gerne an uns wenden."

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • ERGOS - Sprechen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Gestik/Mimik
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Lautabgabe/Sprechen
  • MELBA - Sprechen

Referenznummer:

PB/111226


Informationsstand: 28.08.2023