Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der bei einer Diözese angestellte Seelsorger für Menschen mit einer Taubblindheit ist durch das Usher-Syndrom seit seiner Geburt gehörlos und über die Jahre erblindete er. Nun kann er nur noch Hell und Dunkel optisch wahrnehmen. Sein Bildschirmarbeitsplatz im Büro war aufgrund seines früheren Restsehvermögens behinderungsgerecht mit vergrößernden Hilfsmitteln ausgestattet. Nun musste der Arbeitsplatz an die neuen Bedingungen angepasst werden.Was wurde gemacht?
Für die Bildschirmarbeit nutzt der Seelsorger einen Screenreader für die an den Computer angeschlossene Braillezeile. Die Braillezeile wandelt mit Hilfe des Screenreaders die optischen Bildschirminhalte in Computerbraille bzw. Brailleschrift um, die vom Seelsorger mit den Fingern ertastet werden kann. Über die Braillezeile können auch Texte aus Briefen und Büchern in Schwarzschrift taktil ausgegeben werden, die zuvor in eine Texterkennungssoftware eingescannt wurden. Alternativ können die Texte auch über einen Brailledrucker in Brailleschrift im Papierformat ausgegeben werden.Die Einarbeitung und Schulung zum Einsatz der neuen Hilfsmittel erfolgte am Arbeitsplatz.
Die Arbeitsplatzgestaltung sowie Hilfsmittelschulung wurden und die Arbeitsassistenz wird vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
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Unternehmen:
Es handelt sich um eine Diözese.Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann ist durch das Usher-Syndrom blind und gehörlos bzw. taubblind. Er ist von Geburt an gehörlos und erblindete dann später über die Jahre. Er ist nicht fähig akustische Informationen wahrzunehmen. Seine Sehfähigkeit beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Hell und Dunkel. Für ihn müssen deshalb Informationen so umgewandelt werden, dass er sie taktil mit den Fingern wahrnehmen kann. Die Verständigung bzw. Kommunikation erfolgt über das Tastalphabet Lorm und die Brailleschrift. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.Beruf:
Der Mann arbeitet als Seelsorger bei der Diözese.Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Als Seelsorger betreut er die Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung im Gebiet der Diözese sowie während des Gottesdienstes, nimmt an regelmäßigen Sitzungen von Gremien im Rahmen der Seelsorge teil, ist für die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Seelsorge zuständig und bietet Beratungstermine für betroffene Personen sowie Angehörige an. Die dabei anfallenden Verwaltungs- und Schreibarbeiten erledigt er an einem Bildschirmarbeitsplatz in seinem Büro. Die interne und externe Kommunikation erfolgt überwiegend per E-Mail bzw. schriftlich. Da sich das Sehvermögen krankheitsbedingt so weit verschlechterte, dass kein Restsehvermögen mehr eingesetzt werden konnte, musste der vorhandene und mit Hilfsmitteln (Vergrößerungssoftware und Bildschirmlesegerät) auf Vergrößerung ausgerichtete Bildschirmarbeitsplatz an die Blindheit angepasst werden. Für die Bildschirmarbeit nutzt der Seelsorger nun einen Screenreader (spezielle Software) für die an den Computer angeschlossene Braillezeile. Die Braillezeile wandelt mit Hilfe des Screenreaders die optischen Bildschirminhalte in Computerbraille bzw. Informationen um, die dann mit den Fingern gelesen werden können. Über die Braillezeile können auch Texte aus Briefen und Büchern in Schwarzschrift, die zuvor mit Hilfe einer Texterkennungssoftware eingescannt wurden, taktil ausgegeben und anschließend vom Mitarbeiter mit den Fingern gelesen werden. Alternativ dazu kann er sich die Texte auch mit dem Brailledrucker in Brailleschrift ausdrucken lassen. Die Brailleschrift erlernte er bereits früh während seiner Schulzeit an einer Förderschule, da damals schon krankheitsbedingt mit einer Erblindung gerechnet werden musste. Die Einarbeitung und Schulung zum Einsatz der neuen Hilfsmittel erfolgte am Arbeitsplatz über das hilfsmittelanbietende Unternehmen.Beim direkten Kontakt mit den zu betreuenden Menschen mit Taubblindheit im Büro, in der Kirche oder zu Hause erfolgt die Kommunikation über das Tastalphabet Lorm.
Arbeitsorganisation:
Da durch den Einsatz der Hilfsmittel nicht sämtliche behinderungsbedingten Einschränkungen ausgeglichen werden können, muss eine Arbeitsassistenz für die Fahrten als Fahrdienst, Begleithilfe und Bürohilfe für 46 Stunden pro Monat eingesetzt werden.Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
taktile Displays (Braillezeile)Drucker (Brailledrucker)
Software für Ausgabegeräte
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Referenznummer:
Pb/110774
Informationsstand: 10.06.2026