Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Verpackerin sollte behinderungsbedingt bestimmte Arbeitshaltungen, wie das Bücken, sowie das Heben und Tragen von Lasten vermeiden. Sie konnte deshalb nicht weiter an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden und das Unternehmen beabsichtigte ihr zu kündigen.
Was wurde gemacht?
Zur behinderungsgerechten Gestaltung und zum Ermöglichen der weiteren Ausübung der Tätigkeit wurde der Arbeitsplatz mit folgenden Hilfsmitteln ausgestattet:
- zwei elektrische Gabellhubwagen mit Positionskontrolle
- eine elektro-motorisch höhenverstellbare Werkbank
- eine Stehhilfe
Schlagworte und weitere Informationen
Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung wurde vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
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Unternehmen:
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Leuchtenfabrik, deren 372 Beschäftigte Leuchten für den Objekt- und Wohnbereich herstellen. Das Unternehmen beabsichtigte einer Mitarbeiterin mit einer Schwerbehinderung zu kündigen.
Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat eine Rückenerkrankung, eine Erkrankung der Schultergelenke und eine Arthrose in den Kniegelenken. Behinderungsbedingt kann sie während ihrer Tätigkeit nur eingeschränkt und nicht häufig bestimmte Körperhaltungen (Bücken usw.) einnehmen sowie Lasten manuell heben und tragen. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 50.
Ausbildung und Beruf:
Die Frau ist gelernte Textil- und Modenäherin und arbeitet seit einiger Zeit in der Leuchtenfabrik als angelernte Verpackerin.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Verpackungsbereich war nicht ergonomisch und speziell der Arbeitsplatz der Verpackerin nicht behinderungsgerecht gestaltet. Die zu verpackenden Gläser und Leuchtenteile wurden entweder von auf dem Boden stehenden Paletten oder von Etagenwagen genommen. Der Greifraum, in dem die Gläser und Leuchtenteile von der Verpackerin gehandhabt werden mussten, reichte somit maximal vom Boden bis zur Schulterhöhe. Die Gläser und Leuchtenteile müssen, nachdem sie verpackt wurden, auf Paletten gestapelt werden, die auf dem Boden stehen. Die Arbeitsabläufe waren so gestaltet, dass sie nur in einer stehenden Körperhaltung ausgeführt werden konnten und nicht den beeinträchtigten Greif- und Bewegungsraum der Verpackerin berücksichtigten. Die daraus resultierenden Belastungen mussten behinderungsbedingt unbedingt verringert bzw. vermieden werden.
Zur Vermeidung der häufigen Bückbewegungen, beim Aufnehmen der unverpackten und Ablegen der verpackten Gläser und Leuchtenteile, wurden zwei elektrische Gabelhubwagen mit Positionskontrolle angeschafft. Mit diesen Gabelhubwagen können die Paletten auf die jeweils benötigte Arbeitshöhe befördert werden. Die Gabelhubwagen sind mit einer zusätzlichen Lichtschranke ausgestattet, die den Füllstand der Paletten erkennt und die Hubhöhe daran anpasst. Zur Anpassung der Arbeitshöhe beim Verpacken wird eine elektro-motorisch höhenverstellbare Werkbank eingesetzt, die einen Wechsel zwischen einer stehenden, steh-sitzenden oder sitzenden Körperhaltung ermöglicht. Die Steh-Sitzhaltung wird dabei durch einen Stehsitz unterstützt.
Durch die behinderungsgerechte Gestaltung kann die Verpackerin nun ihre Tätigkeit ohne Einschränkungen wirtschaftlich ausüben, so dass die Kündigung vermieden und der Arbeitsplatz gesichert werden konnte.
Zur Vermeidung der häufigen Bückbewegungen, beim Aufnehmen der unverpackten und Ablegen der verpackten Gläser und Leuchtenteile, wurden zwei elektrische Gabelhubwagen mit Positionskontrolle angeschafft. Mit diesen Gabelhubwagen können die Paletten auf die jeweils benötigte Arbeitshöhe befördert werden. Die Gabelhubwagen sind mit einer zusätzlichen Lichtschranke ausgestattet, die den Füllstand der Paletten erkennt und die Hubhöhe daran anpasst. Zur Anpassung der Arbeitshöhe beim Verpacken wird eine elektro-motorisch höhenverstellbare Werkbank eingesetzt, die einen Wechsel zwischen einer stehenden, steh-sitzenden oder sitzenden Körperhaltung ermöglicht. Die Steh-Sitzhaltung wird dabei durch einen Stehsitz unterstützt.
Durch die behinderungsgerechte Gestaltung kann die Verpackerin nun ihre Tätigkeit ohne Einschränkungen wirtschaftlich ausüben, so dass die Kündigung vermieden und der Arbeitsplatz gesichert werden konnte.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
Schlagworte
- Arbeitgebende |
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ICF-Items
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- s76009 |
- s770 |
- s7701
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Hockestellung
- EFL - Knien
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- EFL - wiederholte Kniebeugen
- ELA - Bücken/Aufrichten
- ELA - Heben
- ELA - Hocken
- ELA - Kniebeugen
- ELA - Knien
- ELA - Reichen
- ELA - Stehen
- ELA - Tragen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Bücken
- ERGOS - Hocken
- ERGOS - Knien
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
- ERGOS - Stehen
- ERGOS - Tragen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Geneigt/Gebückt
- IMBA - Heben
- IMBA - Knien/Hocken
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Rumpfbewegungen (Bücken/Aufrichten)
- IMBA - Stehen
- IMBA - Tragen
Referenznummer:
R/PB4716
Informationsstand: 22.07.2024