Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Körperfortbewegung müssen häufig einen Rollstuhl nutzen. Damit sie einen Job ausüben können, ist eine barrierefreie Anpassung des Arbeitsplatzes und Arbeitsumfeldes nötig.
Was wurde gemacht?
In den meisten Fällen werden für die im Rollstuhl sitzenden Beschäftigten entsprechende Hilfsmittel zur barrierefreien und sicheren Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsumfeldes (Sanitäranlagen, Zugangswege, Kantine, Besprechungsräume usw.) eingesetzt, z. B.:
- Toiletten
- Toilettenpapierrollenhalter
- Waschbecken
- Spiegel
- Fahrzeugzubehör und -anpassungen
- Rollstühle mit beidseitigem Greifreifenantrieb
- Elektrorollstühle
- Griffstangen und Stützhandgriffe
- Türöffner und -schließer
- Fensteröffner und -schließer
- Sonnenblendenöffner und -schließer
- Türen
- Rampen
- Aufzüge
- Treppenlifte mit Plattform
- Rettungsausrüstung
- Personennotrufsysteme
- Arbeitstische
- Umlaufregale
Schlagworte und weitere Informationen
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe stehen allen Menschen zu, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen:
- Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu erlangen, einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,
- Leistungen an Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen (Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen, Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, teilweise oder volle Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung),
- Leistungen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation,
- Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung, Weiterbildung einschließlich eines schulischen Abschlusses, der erforderlich ist, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen,
- Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungs- sowie Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und
- sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderung eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.
Die Reha-Träger der Leistungen zur Teilhabe können sein
- die gesetzlichen Krankenkassen,
- die Bundesagentur für Arbeit,
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Träger der Alterssicherung für Landwirte.
Außerdem können auch die Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter für Menschen mit Schwerbehinderung begleitende Hilfen im Arbeitsleben fördern.
- Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu erlangen, einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,
- Leistungen an Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen (Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen, Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, teilweise oder volle Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung),
- Leistungen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation,
- Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung, Weiterbildung einschließlich eines schulischen Abschlusses, der erforderlich ist, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen,
- Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungs- sowie Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und
- sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderung eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.
Die Reha-Träger der Leistungen zur Teilhabe können sein
- die gesetzlichen Krankenkassen,
- die Bundesagentur für Arbeit,
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Träger der Alterssicherung für Landwirte.
Außerdem können auch die Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter für Menschen mit Schwerbehinderung begleitende Hilfen im Arbeitsleben fördern.
Personenkreis:
Rollstuhlfahrende Menschen sind aufgrund einer angeborenen oder erworbenen körperlichen Behinderung durch Unfall oder Erkrankung auf die Benutzung eines Hilfsmittels zur Körperfortbewegung bzw. Mobilität angewiesen.
Behinderung und Beeinträchtigung:
Die Behinderung führt zu einer Beeinträchtigung der Körperfortbewegung infolge einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems oder einer anderen organischen Schädigung. Die häufigsten Erscheinungsformen basieren auf Schädigungen:
Allgemein besitzen Rollstuhlfahrende eine eingeschränkte Mobilität, einen eingeschränkten Greifraum, eine eingeschränkte Kraftausübung u. a. durch die sitzende Körperhaltung und können bestimmte Körperhaltungen nicht oder nicht länger einnehmen, wie primär das Stehen.
- des zentralen Nervensystems (z. B. Querschnittslähmung, Spina bifida bzw. offener Rücken, cerebrale Bewegungsstörungen und Morbus Parkinson),
- des Skelettsystems (z. B. Rückenerkrankung, Gelenkfehlstellungen und Fehlbildungen des Skelettsystems)
- durch Amputationen,
- durch Muskelsystemerkrankungen (z. B. Muskelatrophie und Muskeldystrophie) oder
- durch entzündliche Erkrankungen der Knochen und Gelenke (z. B. Rheuma).
Allgemein besitzen Rollstuhlfahrende eine eingeschränkte Mobilität, einen eingeschränkten Greifraum, eine eingeschränkte Kraftausübung u. a. durch die sitzende Körperhaltung und können bestimmte Körperhaltungen nicht oder nicht länger einnehmen, wie primär das Stehen.
Arbeitsplatz:
Um eine hohe Leistungsfähigkeit zu erreichen, muss der Rollstuhl so ausgewählt werden, dass die individuellen Fähigkeiten der betroffenen Person optimal genutzt und die Arbeitsaufgaben möglichst eigenständig ausgeführt werden können. Dabei sind Körpermaße, Körpergewicht, Kraftleistungsfähigkeit des Hand-Arm-Schulter-Systems, Bewegungsfähigkeit des Hand-Arm-Schulter-Systems und weitere mögliche Auswirkungen der individuellen Behinderung zu berücksichtigen. Spezielle Auswirkungen von Behinderungen wie Amputationen, Wirbelsäulenverkrümmungen usw. müssen durch entsprechendes Rollstuhlzubehör oder auch durch individuelle orthopädische Anpassung berücksichtigt werden. Um diese Aufgaben kümmern sich Ärztinnen sowie Ärzte, Ergotherapeutinnen sowie Ergotherapeuten und Orthopädiefachleute. Am Arbeitsplatz selbst müssen der Arbeitstisch und die von der Person benötigten Arbeitsmittel an ihre veränderten Fähigkeiten angepasst sein. Dazu gehört ein unterfahrbarer und an die individuelle Sitzhöhe des Rollstuhlfahrers anpassbarer Arbeitstisch. Probleme können immer dann auftreten, wenn der Greif- und Sehraum infolge der ausschließlich möglichen Sitzposition eingeschränkt ist und die Körperkräfte für die Ausführung der Tätigkeit nicht ausreichen. Der bei Büroarbeitsplätzen häufig erforderliche Umgang mit Ordnern, die in Schränken oder Regalen abgelegt werden, ist ohne den Einsatz von Hilfsmitteln oder anderer Personen nicht von Rollstuhlfahrenden möglich. Büro-Paternoster-Regale (Umlaufregale) oder Rollstühle mit Aufrichtfunktion (Stehrollstühle) ermöglichen die eigenständige Ausführung solcher Tätigkeiten, wobei besonders Stehrollstühle ein flexibleres Ausgleichen des eingeschränkten Greifraumes an jeglichen Stellen im Arbeitsbereich sowie -umfeld ermöglichen. Außerdem ermöglichen sie eine Kommunikation auf Augenhöhe und spielen so auch unter sozial-psychologischen Aspekten eine nicht zu unterschätzende Rolle. An Arbeitsplätzen in der Produktion kann durch entsprechende Hilfsmittel zum Materialhandling (z. B. durch Zu- und Abführvorrichtungen) die Problematik des eingeschränkten Greifraums kompensiert werden. Es ist keinesfalls davon auszugehen, dass der Arbeitsplatz von Rollstuhlfahrenden ausschließlich statisch sein sollte. Im Gegenteil, gerade für Rollstuhlfahrende ist es wichtig, dass durch Bewegung des Schulter-Hand-Arms-Systems das Herz-Kreislauf-System aktiviert wird.
Barrierefreiheit – Mobilität:
Entscheidend ist, dass Barrieren etwa durch Treppen, zu steile / enge Wege und kleine Bewegungsflächen, die beispielsweise die Arbeitsausführung, das Erreichen / Verlassen des Arbeitsplatzes, die Teilnahme an Besprechungen, die Nutzung von Kantine, Sozialräumen und Toiletten verhindern, erkannt und beseitigt werden. Erreicht wird dies durch:
Aus Gründen des Arbeitsschutzes muss überprüft werden, inwieweit am Arbeitsplatz für die Beschäftigten mit Behinderung besondere Maßnahmen zur Evakuierung in Gefahrensituationen (Brand usw.) und zum Melden einer Notsituation beim Toilettengang zu treffen sind.
- die Anpassung von Türbreiten, Wegen und Flächen
- eine Öffnungsautomatik bei schwergängigen Türen
- Einsatz von für Rollstuhlfahrenden erreichbare Lichtschalter, Tür- / Fenstergriffe, Klingeln, Sprechanlagen
- rutschsichere Bodenbeläge mit möglichst geringem Rollwiderstand
- Rampen und Aufzüge
Aus Gründen des Arbeitsschutzes muss überprüft werden, inwieweit am Arbeitsplatz für die Beschäftigten mit Behinderung besondere Maßnahmen zur Evakuierung in Gefahrensituationen (Brand usw.) und zum Melden einer Notsituation beim Toilettengang zu treffen sind.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
Toiletten
Toilettenpapierrollenhalter
Waschbecken
Spiegel
Fahrzeugzubehör und -anpassungen
Rollstühle mit beidseitigem Greifreifenantrieb
Elektrorollstühle
fest montierte Griffstangen und Stützhandgriffe
Türöffner und -schließer
Fensteröffner und -schließer
Sonnenblendenöffner und -schließer
Türen
Rampen
Aufzüge
Treppenlifte mit Plattform
Rettungsausrüstung
Persönliche Notrufsysteme
Tastaturen
Computerzeigegeräte
Software für die Bedienung von Elektrogeräten
Zubehör für Hilfsmittel für die Bedienung und Steuerung von Elektrogeräten
Arbeitstische
Lagerungs- und Versorgungssysteme (Umlaufregale)
Toilettenpapierrollenhalter
Waschbecken
Spiegel
Fahrzeugzubehör und -anpassungen
Rollstühle mit beidseitigem Greifreifenantrieb
Elektrorollstühle
fest montierte Griffstangen und Stützhandgriffe
Türöffner und -schließer
Fensteröffner und -schließer
Sonnenblendenöffner und -schließer
Türen
Rampen
Aufzüge
Treppenlifte mit Plattform
Rettungsausrüstung
Persönliche Notrufsysteme
Tastaturen
Computerzeigegeräte
Software für die Bedienung von Elektrogeräten
Zubehör für Hilfsmittel für die Bedienung und Steuerung von Elektrogeräten
Arbeitstische
Lagerungs- und Versorgungssysteme (Umlaufregale)
Arbeitsorganisation:
Nicht immer können durch den Einsatz von Hilfsmitteln und die Beseitigung von Barrieren alle Anpassungsprobleme gelöst werden. Arbeitsorganisatorische Maßnahmen, wie die Übertragung von Teilen der Arbeitsaufgabe auf andere Personen oder die Umsetzung der betroffenen Beschäftigten auf einen Arbeitsplatz mit besser geeigneten Arbeitsinhalten, können auch erfolgreich Inklusion unterstützen und helfen Potenziale besser zu nutzen. Individuelle Anpassung der Arbeitszeit (z. B. durch Umstellung auf Teilzeit), kann erforderlich sein, um dauerhaft erträgliche Arbeitsbelastungen sicherzustellen und ausreichend Zeit für erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen, medizinische Untersuchungen oder Behandlungen zu gewährleisten. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass die betroffenen Beschäftigten bei Schulungen, Unterweisungen und Informationen die gleichen Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten haben wie andere Kolleginnen und Kollegen. Diese Aussage gilt auch für die Berücksichtigung bei möglichen Beförderungen. Prüfungs- oder Bewertungsverfahren sind so zu gestalten, dass Nachteile vermieden werden.
In REHADAT finden Sie auch viele Praxisbeispiele zur Arbeitsgestaltung für Rollstuhlfahrende.
In REHADAT finden Sie auch viele Praxisbeispiele zur Arbeitsgestaltung für Rollstuhlfahrende.
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Referenznummer:
R/PB5399
Informationsstand: 03.06.2024