Praxisbeispiel
Berufliche Eingliederung eines Jugendlichen bei einem Alarmanlagenhersteller

Wo lag die Herausforderung?

Behinderungsbedingt kann sich der Jugendliche nur schwer konzentrieren und nur eine kurze Zeit arbeiten. Außerdem hat er Probleme mit der Motivation und im Sozialverhalten. Er zeigt eine geringe Flexibilität. Er braucht deswegen Unterstützung, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können.

Was wurde gemacht?

Nach einer Ausbildung in einem Berufsbildungswerk bekam der Jugendliche Unterstützung vom Integrations- bzw. Inklusionsfachdienst. Dieser nahm mit verschiedenen Unternehmen Kontakt auf, um ein Arbeitstraining für den Jugendlichen zu vereinbaren. Das Training sollte ihn schrittweise an die Aufgaben und Belastungen heranführen. Nachdem der Jugendliche bei dem Unternehmen zu arbeiten anfing, wurde ihm eine feste Ansprechperson zugeteilt. Auch die Mitarbeitenden wurden vom Integrations- bzw. Inklusionsfachdienst zum Umgang mit dem Jugendlichen geschult. Die Arbeitsaufgaben, Belastungen und die Arbeitszeit wurden stufenweise gesteigert. Da sich der Jugendliche positiv entwickelte, wurde er nach einem Jahr fest eingestellt.

Die Arbeitsagentur förderte die Dienstleistung des Integrations- bzw. Inklusionsfachdienstes zur beruflichen Teilhabe des Jugendlichen und zahlte dem Unternehmen einen Lohnkostenzuschuss als Eingliederungszuschuss.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Arbeitsagenturen und Integrations- bzw. Inklusionsfachdienste.

Unternehmen:

Das mittelständische Unternehmen stellt Alarmanlagen her. Es beabsichtigt einen Jugendlichen mit einer Schwerbehinderung ein Arbeitstraining zu ermöglichen. Zur Vermittlung kam es über einen Integrationsfachdienst, der speziell für die Betreuung, Vermittlung und berufliche Integration von Menschen mit einer psychischen Erkrankung zuständig ist.

Behinderung und Funktionseinschränkung des Jugendlichen:

Der Jugendliche hat eine psychische Erkrankung mit:
  • einer massiven Antriebsstörung,
  • einer herabgesetzten psychischen Leistungsfähigkeit (zwei Stunden am Tag),
  • Konzentrationsstörungen,
  • einer emotionalen Labilität,
  • einem eingeschränkten Sozialverhalten (z. B. geringes Durchsetzungsvermögen, Ängste vor Vorgesetzten und Austausch mit Kollegen) und
  • einer geringen Flexibilität.

Ausbildung und Beruf:

Der Jugendliche absolvierte nach seinem Schulbesuch in einem Berufsbildungswerk (BBW) eine Ausbildung zum Industrieelektroniker der Fachrichtung Gerätetechnik und war seitdem arbeitslos. Vom Reha-Team der Arbeitsagentur wurde der Jugendliche an den Integrationsfachdienst vermittelt. Der Integrationsfachdienst ermittelte zunächst die Leistungs- sowie Arbeitsfähigkeit (Fähigkeiten und Fertigkeiten) und die beruflichen Neigungen. Anschließend nahm der Integrationsfachdienst zu verschiedenen Unternehmen Kontakt auf, deren Produkte und die damit verbundenen Arbeitsanforderungen zum Jugendlichen passten. Ziel dabei war es den Jugendlichen zunächst schrittweise durch ein Betriebliches Arbeitstraining an die Arbeitsaufgaben und Belastungen am Arbeitsplatz heranzuführen. Das mittelständische Unternehmen erklärte sich bereit dem Jugendlichen ein Arbeitstraining in der Produktion zu ermöglichen.

Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:

Der Industrieelektroniker wird im Bereich der Produktion bzw. der Montage von Elektronikbauteilen in Alarmanlagen eingesetzt. Zu Beginn wurden feste Ansprechpersonen im Produktionsbereich festgelegt und die Kolleginnen bzw. Kollegen sowie Vorgesetzten über mögliche Probleme vom Integrationsfachdienst informiert. Außerdem fanden regelmäßig Gespräche zur Information und Unterstützung der Kolleginnen bzw. Kollegen und Vorgesetzten durch den Integrationsfachdienst statt. Die eigentliche Einarbeitung erfolgte schrittweise mit Hilfe der Kolleginnen bzw. Kollegen und des Integrationsfachdienstes. Dabei wurden die Arbeitsaufgaben, das Arbeitsvolumen und der Schwierigkeitsgrad langsam mit zunehmender Belastbarkeit gesteigert. Nach einem Jahr war der Industrieelektroniker soweit stabilisiert, dass er die ihm zugeteilten Arbeitsaufgaben selbständig ohne Betreuung und Hilfe qualitativ sowie quantitativ ausführen konnte. Bedingt durch die positive Entwicklung wurde der Jugendliche vom Unternehmen nach einem Jahr fest eingestellt. Sollten sich zum späteren Zeitpunkt Probleme ergeben, so kann der Integrationsfachdienst vom Unternehmen wieder zur berufsbegleitenden Betreuung eingeschaltet werden.

Arbeitsumgebung:

Die psychische Situation wurde zusätzlich durch die Betreuung und Unterbringung des Jugendlichen in einer therapeutischen Wohngruppe stabilisiert.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • IMBA - Antrieb
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Aufmerksamkeit
  • IMBA - Ausdauer (psychisch)
  • IMBA - Durchsetzung
  • IMBA - Kontaktfähigkeit
  • IMBA - Konzentration
  • IMBA - Kritikfähigkeit
  • IMBA - Kritisierbarkeit
  • IMBA - Misserfolgstoleranz
  • IMBA - Ordnungsbereitschaft
  • IMBA - Selbständigkeit
  • IMBA - Teamarbeit
  • IMBA - Umstellung
  • IMBA - Verantwortung
  • MELBA - Antrieb
  • MELBA - Aufmerksamkeit
  • MELBA - Ausdauer (psychisch)
  • MELBA - Durchsetzung
  • MELBA - Kontaktfähigkeit
  • MELBA - Konzentration
  • MELBA - Kritikfähigkeit
  • MELBA - Kritisierbarkeit
  • MELBA - Misserfolgstoleranz
  • MELBA - Ordnungsbereitschaft
  • MELBA - Selbständigkeit
  • MELBA - Teamarbeit
  • MELBA - Umstellung
  • MELBA - Verantwortung

Referenznummer:

R/PB1127


Informationsstand: 22.01.2019