Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Jugendliche ist nur eingeschränkt fähig komplexe Sachverhalte schnell zu begreifen, neue Informationen schnell zu lernen und Probleme gezielt zu lösen. Er benötigt deshalb Unterstützung, um später auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Erfolg haben zu können.
Was wurde gemacht?
Mithilfe der Arbeitsagentur kam der Jugendliche zum Integrationsfachdienst, der ihn ein Jahr bei verschiedenen Praktika begleitete - dazu zählte auch ein Praktikum beim jetzigen Arbeitgeber. Durch die Unterstützung eines Job-Coaches des Integrationsfachdienstes und in Zusammenarbeit mit dem Autohaus wurde der Jugendliche innerhalb von fünf Monaten im Rahmen eines Betrieblichen Arbeitstrainings eingearbeitet und qualifiziert. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Praktikums konnte der Jugendliche selbständig sowie qualitativ seine Arbeitsaufgaben erfüllen und wurde deshalb vom Arbeitgeber eingestellt.
Der Arbeitgeber erhält vom Integrations- bzw. Inklusionsamt einen Beschäftigungssicherungszuschuss zur Kompensation der außergewöhnlichen Belastung durch die verringerte Leistung. Er erhielt von der Arbeitsagentur einen zeitlich begrenzten Lohnkostenzuschuss als Eingliederungszuschuss im Rahmen der Einstellung für den vorher arbeitslosen Jugendlichen. Die Arbeitsagentur förderte außerdem die Unterstützung durch den Integrationsfachdienst. Ohne die Betreuung durch den Integrationsfachdienst wäre eine Einstellung nicht möglich gewesen, da das Kleinunternehmen nicht das Personal und die Zeit hatte den Jugendlichen individueller und länger als üblich einzuarbeiten und für Tätigkeiten anzulernen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Arbeitsagenturen, Integrations- bzw. Inklusionsämter und Integrationsfachdienste.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Arbeitsagenturen, Integrations- bzw. Inklusionsämter und Integrationsfachdienste.
Unternehmen:
Der Arbeitgeber ist ein Autohaus. Vor einigen Monaten war das Kleinunternehmen bereit einen Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf einzustellen. Der Kontakt dabei erfolgte über einen Integrationsfachdienst, zu dessen Aufgaben u. a. die Vermittlung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gehören.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Jugendlichen:
Der Jugendliche hat eine Lernbeeinträchtigung. Er ist nur eingeschränkt fähig komplexe Sachverhalte schnell zu begreifen, neue Informationen schnell zu lernen und Probleme gezielt zu lösen.
Übergang Schule - Beruf:
Der Jugendliche besuchte eine Schule mit Förderschwerpunkt Lernen und wechselte anschließend auf eine berufsbildende Schule zum Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ). Im BVJ wurde seine Allgemeinbildung verbessert und ihm ein berufliches Grundwissen vermittelt. Im Anschluss absolvierte er verschiedene Praktika (im Kfz-Bereich, im Garten- sowie Landschaftsbau und in der Gebäudereinigung) in denen er Erfahrungen sammeln konnte, es aber zu keiner Einstellung kam. Mithilfe der Arbeitsagentur kam er zum Integrationsfachdienst, der ihn ein Jahr bei weiteren Praktika begleitete - dazu zählte auch ein Praktikum beim jetzigen Arbeitgeber. Während der Praktika wurde ermittelt, ob die Tätigkeit dem Jugendlichen gefällt und für welche Tätigkeit mit der entsprechenden Unterstützung eine Eignung vorliegt. Gleichzeitig sollte der Jugendliche auch in einem Unternehmen platziert werden und dabei den Arbeitgeber von seiner Arbeitskraft überzeugen. Durch die Unterstützung eines Job-Coaches des Integrationsfachdienstes und in Zusammenarbeit mit dem Autohaus wurde der Jugendliche innerhalb von fünf Monaten im Rahmen eines Betrieblichen Arbeitstrainings bzw. Job-Coachings eingearbeitet und qualifiziert. Er wurde in dieser Zeit schrittweise auf die betrieblichen Anforderungen vorbereitet und durch den Job-Coach betreut sowie unterstützt, ohne den betrieblichen Ablauf zu stören. Der Job-Coach zog sich mit zunehmenden Selbständigkeitsgrad, in Absprache mit den verantwortlichen Personen im Unternehmen, Zug um Zug zurück und hält weiterhin berufsbegleitend mindestens einmal wöchentlich Kontakt. Ergänzend fand jeden Freitag der „Projekttag“ statt. Gemeinsam mit anderen Teilnehmenden wurde die Praktikumswoche besprochen und es wurden arbeitsbegleitende Themen behandelt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Praktikums bzw. der Einarbeitungsphase konnte der Jugendliche selbständig sowie qualitativ seine Arbeitsaufgaben erfüllen und wurde deshalb vom Arbeitgeber eingestellt.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Jugendliche arbeitet im Autohaus als Hilfskraft und ist neben der Autopflege (Reinigen der Scheiben, Abledern usw.) auch für Kontrollaufgaben (Überprüfen von Flüssigkeitsständen, Luftdruck sowie Vorhandensein von Warnweste und -dreieck) zuständig.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
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- Arbeitsaufgabe |
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- Arbeitslosigkeit |
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- Auffassung |
- Autohaus |
- berufliche Rehabilitation |
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- Soft Skills und Sozialverhalten |
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- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Übergang Schule-Beruf |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen |
- Unterstützte Beschäftigung |
- Vollzeitarbeit
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- IMBA - Arbeitszeit
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- IMBA - Lernen/Merken
- IMBA - Problemlösen
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- IMBA - Umstellung
- MELBA - Auffassung
- MELBA - Lernen/Merken
- MELBA - Problemlösen
- MELBA - Selbständigkeit
- MELBA - Umstellung
Referenznummer:
Pb/110717
Informationsstand: 28.04.2020