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Praxisbeispiel
Arbeitsgestaltung und finanzieller Zuschuss zum Ausgleich für einen Bäckergehilfen

Wo lag die Herausforderung?

Der Bäckergehilfe kann sich Aufgaben nur schlecht merken und neue Arbeitsabläufe nur mit intensiver Anleitung schrittweise erlernen. Zudem sind sein Sehvermögen sowie seine Feinmotorik beeinträchtigt und er sollte nicht für schwere Hebe- und Tragearbeiten eingesetzt werden. Generell führen seine Beeinträchtigungen zu einem verlangsamten Arbeitstempo. Wegen Personalmangels und weil er mit seinen Aufgaben nicht voll ausgelastet war, musste er zusätzliche Aufgaben übernehmen. Eine davon, bzw. das manuelle Kuchenschneiden, konnte er jedoch nicht übernehmen. Es mussten deshalb Hilfsmittel zur behinderungsgerechten Gestaltung eingesetzt werden.

Was wurde gemacht?

Es wurde eine Ultraschall-Kuchenschneidmaschine angeschafft, die er gut überwachen kann und die, sobald er die Hand in Richtung Maschine bzw. des integrierten Sicherheitslichtvorhangs bewegt, stehen bleibt. Der Mitarbeiter kann nun auch diese Aufgabe ausführen. Wie bei allen anderen Aufgaben nutzt er dabei einen Merkzettel, auf dem die Aufgaben und deren Reihenfolge stehen. Um die durch das verlangsamte Arbeitstempo verringerte Arbeitsleistung zu kompensieren, konnten keine weiteren Hilfsmittel eingesetzt werden. Die Bäckerei erhält deshalb einen finanziellen Ausgleich zur Kompensation.

Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes. Außerdem fördert das Integrations- bzw. Inklusionsamt der Bäckerei einen Zuschuss zur Beschäftigung und personellen Unterstützung zur Kompensation der außergewöhnlichen Belastungen durch die verringerte Arbeitsleistung und den erhöhten Unterstützungsaufwand.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.

Unternehmen:

Es handelt sich um eine inhabergeführte Bäckerei mit Backstube und Verkaufsraum. Die Bäckerei beschäftigt einen Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung.

Kommentar des Inhabers zum Mitarbeiter mit Schwerbehinderung:
Der Inhaber schätzt besonders seinen Einsatz, seine Pünktlichkeit und seine Hilfsbereitschaft. Er möchte seine bisherige, langjährige Arbeit in der Bäckerei nicht missen.

Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:

Ein frühkindlicher Hirnschaden führte beim Mitarbeiter zu einer Lernbeeinträchtigung und zu feinmotorischen Einschränkungen. Hinzugekommen sind seit einigen Jahren eine Diabeteserkrankung und eine Sehbehinderung. Zur Diabetesbehandlung spritzt er sich Insulin und kontrolliert seine Zuckerwerte mit Hilfe eines Sensors unter der Haut in Verbindung mit einem Messgerät. Sein Grad der Behinderung (GdB) beträgt 50.
Behinderungsbedingt benötigt er mehr Zeit und eine gezielte Anleitung, um neue Aufgaben und Abläufe zu erlernen und auszuführen. Außerdem kann er optische Informationen in bestimmten Situationen nur eingeschränkt wahrnehmen und ist körperlich geringer belastbar – besonders in Bezug auf das Heben und Tragen von schweren Lasten.

Ausbildung und Beruf:

Der Mann besuchte eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. Er arbeitet seit einigen Jahren als angelernter Bäckergehilfe in Teilzeit mit einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche bei der Bäckerei.

Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:

Der Mitarbeiter arbeitet aufgrund seines Diabetes erst ab 6:00 Uhr in der Backstube. Dort übernimmt er Hilfs- und Zuarbeiten für die übrigen Beschäftigten. Er wurde dazu entsprechend lang und schrittweise eingearbeitet, wobei er sich nur maximal drei Arbeitsfragen merken kann. Die Aufgaben werden deshalb in der Reihenfolge der Arbeiten auf einen Zettel aufgeschrieben, den er als Merkzettel benutzt. Der Technische Beratungsdienst, der in im Zusammenhang mit der Arbeitsgestaltung hinzugezogen wurde, wies auf die Möglichkeit hin, eine App als digitalen Aufgaben-Assistenten für den Mitarbeiter einzusetzen, um ihm so auch einfache Anleitungen und Arbeitsabläufe auf dem Smartphone anbieten zu können.
Zu seinen Aufgaben gehören:
  • die Bereitstellung der Rohstoffe für den Teig,
  • das Ausrollen der verschiedenen Teigarten,
  • das Bestreuen der Brötchen mit Mohn, Sesam sowie anderen Körnern,
  • die Bedienung der Gebäckaufdressiermaschine,
  • Tätigkeiten wie das Glasieren und Bestreuen von Kuchen sowie Gebäck,
  • das Verräumen sowie Bereitstellen der Waren und
  • Reinigungsarbeiten.
Dadurch, dass die Gebäckdressiermaschine auftragsbedingt nur zwei- bis dreimal in der Woche für die Herstellung spezieller Teile eingesetzt werden kann, ist der Mitarbeiter mit seinen Arbeiten nicht ausgelastet. Bedingt durch den Fachkräftemangel konnte die Bäckerei die Stelle eines in den Ruhestand gegangenen Bäckers nicht neu besetzen. Der Mitarbeiter soll deshalb und zur besseren Auslastung weitere Aufgaben übernehmen, wie u. a. das Kuchenschneiden auf den Backblechen. Aufgrund seiner Einschränkungen beim Sehen und bei der Feinmotorik konnte er nicht für diese Tätigkeit an der vorher vorhandenen manuellen Kuchenschneidmaschine eingesetzt werden. Deshalb wurde eine Ultraschall-Kuchenschneidmaschine mit einer entsprechenden Sicherheitseinrichtung angeschafft, die er gut überwachen kann. Der Mitarbeiter führt nun die Backbleche der Kuchenschneidmaschine zu, überwacht den Schneidvorgang und legt danach den geschnittenen Kuchen mit einem Kuchenheber auf andere Bleche für den Verkauf. Die Einarbeitung erfolgte schrittweise durch die anderen Beschäftigten in der Backstube. Sie übernehmen auch die Einstellung der Maschine.
Da der Schneidvorgang nicht permanent vom Mitarbeiter überwacht werden muss, hat er in diesen Phasen Zeit, die danebenstehende Maschine für den Schokoguss von Donuts zu bedienen.
Trotz des Einsatzes von Maschinen kann das behinderungsbedingt verlagsamte Arbeitstempo des Mitarbeiters bei den rein manuellen Tätigkeiten nicht kompensiert werden, so dass seine Arbeitsleistung geringer ist als sonst üblich für diese Arbeiten. Die Bäckerei erhält deshalb einen finanziellen Ausgleich zur Kompensation.

Arbeitsschutz:

Um Arbeitsunfälle aufgrund der Sehbeeinträchtigung des Mitarbeiters zu vermeiden, ist die neu angeschaffte Ultraschall-Kuchenschneidmaschine mit einem integrierten Sicherheitslichtvorhang ausgestattet. Sobald die Hand in den Bereich des Sicherheitslichtvorhangs kommt, schaltet sich die Maschine sofort aus.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

Hilfsmittel für Arbeitsplatz und Berufsausbildung (App Aufgaben-Assistent)
Zubehör für Maschinen und Werkzeuge (Sicherheitslichtvorhang)

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Handkoordination (rechts/links)
  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ELA - Feinmotorik
  • ELA - Heben
  • ELA - Tragen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Fingergeschicklichkeit
  • ERGOS - Handgeschicklichkeit
  • ERGOS - Sehen
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Feinmotorik (Fußgeschicklichkeit)
  • IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
  • IMBA - Heben
  • IMBA - Lernen/Merken
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Sehen
  • IMBA - Tragen
  • IMBA - Unfallgefährdung
  • MELBA - Feinmotorik
  • MELBA - Lernen/Merken

Referenznummer:

Pb/111322


Informationsstand: 01.10.2025