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Kurzbeschreibung:
Das Unternehmen besitzt ein Gesundheitsmanagement, zu dem auch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement gehört. Das Ganze läuft nach einem festgelegten Prozess ab, der dazu folgendes beinhaltet und berücksichtigt:
Eingliederungsmanagement
- Aufgaben und Ziele
- Gesundheit schützen und fördern
- Inklusion und Teilhabe
- Berufliche Rehabilitation
- Rehabilitationsprogramm
- Möglichkeiten der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
- Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz
- Arbeitsplatzwechsel
- Umgestaltung des Arbeitsplatzes
- Stundenweise Wiedereingliederung
- Das Rehabilitationszentrum
Das Konzept "WORK2WORK
Eine ausführliche Beschreibung mit den Einzelheiten zu den Punkten finden Sie unter Langform.
Eingliederungsmanagement
- Aufgaben und Ziele
- Gesundheit schützen und fördern
- Inklusion und Teilhabe
- Berufliche Rehabilitation
- Rehabilitationsprogramm
- Möglichkeiten der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
- Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz
- Arbeitsplatzwechsel
- Umgestaltung des Arbeitsplatzes
- Stundenweise Wiedereingliederung
- Das Rehabilitationszentrum
Das Konzept "WORK2WORK
Eine ausführliche Beschreibung mit den Einzelheiten zu den Punkten finden Sie unter Langform.
Schlagworte und weitere Informationen
Nach dem SGB IX § 167 Abs. 3 können die Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften) und die Integrations- bzw. Inklusionsämter Unternehmen, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nr. der Integrations- bzw. Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nr. der Integrations- bzw. Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
1 Unternehmen
1.1 Profil
Der Volkswagen-Konzern mit der Zentrale in Wolfsburg ist eines der größten Unternehmen, das Automobile herstellt. Das Angebot reicht von Personenkraftwagen mit Verbrennungs- oder Elektromotoren bis hin zu Nutzfahrzeugen in unterschiedlichen Preisklassen. Je nach Art der Nutzung und Wusch der Kundschaft sind dabei verschiedene Varianten zur Modellausstattung möglich. Insgesamt besitzt das Unternehmen weltweit 120 Produktionsstandorte. Am Standort Wolfsburg sind rund 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die pro Jahr über 700.000 Fahrzeuge herstellen.
1.2 Unternehmenskultur
Nachhaltige Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen verlangen nach Such- und Entscheidungsprozessen, in denen die Erfordernisse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, des Umweltschutzes und der sozialen Gerechtigkeit immer wieder neu ausbalanciert werden. Dabei sind die Ansprüche kommender Generationen stets mit zu berücksichtigen. Vernetztes Denken und kreative Neugier sind ebenso Charakteristika nachhaltiger Entwicklung wie freiwilliges Handeln in gesellschaftlicher Verantwortung. Die Notwendigkeit, am Markt erfolgreich zu sein und die Bedürfnisse der Kundschaft zu befriedigen, darf dabei zu keiner Zeit vernachlässigt werden. Für Volkswagen ist Nachhaltigkeit Leitlinie seiner Politik und Element gelebter Unternehmenskultur. Erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement erweist sich in der Fähigkeit, Wert und Ertrag des Unternehmens zu steigern und dabei zugleich gesellschaftlichen Nutzen zu stiften. Soziale und ökologische Verantwortung sind in diesem Verständnis keine Begrenzung unternehmerischer Freiheit, sondern Quelle von Kompetenz und Triebkraft innovativer Problemlösungen. Verbrauchs- und emissionsarme Fahrzeuge, Elektromobilität oder maximale Recyclingfähigkeit sind ebenso wie Arbeitszeitflexibilität und das Gesundheitsmanagement nur verschiedene Ausprägungen nachhaltiger Unternehmensführung im Volkswagen-Konzern.
2 Eingliederungsmanagement
2.1 Aufgaben und Ziele
2.1.1 Gesundheit schützen und fördern
Die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und zu fördern, ist bei Volkswagen ein gemeinsames wichtiges Anliegen von Management und Betriebsrat und in Form eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements (Bild 2) integraler Bestandteil der Personalpolitik. Unter anderem durch eine qualitativ hochwertige, bedarfsorientierte medizinische Betreuung der Beschäftigten, die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt, Gesundheitscoaching, Früherkennungsuntersuchungen, Kurse und Seminare, Beratungsangebote sowie durch spezielle Gesundheitsaktionen wird bei Volkswagen die Gesundheit der Beschäftigten nach den Vorgaben durch das SGB IX geschützt und gefördert. Verschiedene Gesundheitsförderungsangebote erfolgen in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse und dem Forum Gesundheit.
2.1.2 Inklusion und Teilhabe
Rehabilitation bedeutet Hilfe für Menschen, die eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung haben, die aufgrund von Wechselwirkungen mit ihrer Umwelt zu einer Behinderung führt. Die Rehabilitation soll es diesen Menschen ermöglichen, ihre Fähigkeiten und Kräfte zu entfalten, am Erwerbsleben teilzunehmen und einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft zu finden.
Bei jedem Menschen mit Behinderung ist die Zahl der intakt gebliebenen Funktionen größer als die Zahl der geschädigten. Die Rehabilitation muss deshalb auf den verbliebenen Funktionen und Fähigkeiten aufbauen. So verstanden bedeutet Rehabilitation nicht nur Nachbehandlung, Fürsorge oder berufliche Eingliederung. Rehabilitation umfasst die betroffenen Personen in allen Lebensbereichen. Aus ärztlicher Sicht gibt es deshalb keine voneinander abgrenzbare medizinische und berufliche Rehabilitation, sondern ausschließlich eine Rehabilitation der Person.
Es gibt zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der körperlichen und geistig-seelischen Funktionen, aber auch Wege der sozialen Anpassung und Verhältnisgestaltung. Sie alle haben das Ziel, die Auswirkungen der Behinderung zu kompensieren.
2.1.2 Inklusion und Teilhabe
Rehabilitation bedeutet Hilfe für Menschen, die eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung haben, die aufgrund von Wechselwirkungen mit ihrer Umwelt zu einer Behinderung führt. Die Rehabilitation soll es diesen Menschen ermöglichen, ihre Fähigkeiten und Kräfte zu entfalten, am Erwerbsleben teilzunehmen und einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft zu finden.
Bei jedem Menschen mit Behinderung ist die Zahl der intakt gebliebenen Funktionen größer als die Zahl der geschädigten. Die Rehabilitation muss deshalb auf den verbliebenen Funktionen und Fähigkeiten aufbauen. So verstanden bedeutet Rehabilitation nicht nur Nachbehandlung, Fürsorge oder berufliche Eingliederung. Rehabilitation umfasst die betroffenen Personen in allen Lebensbereichen. Aus ärztlicher Sicht gibt es deshalb keine voneinander abgrenzbare medizinische und berufliche Rehabilitation, sondern ausschließlich eine Rehabilitation der Person.
Es gibt zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der körperlichen und geistig-seelischen Funktionen, aber auch Wege der sozialen Anpassung und Verhältnisgestaltung. Sie alle haben das Ziel, die Auswirkungen der Behinderung zu kompensieren.
2.2 Berufliche Rehabilitation
Die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation umfassen alle Hilfen, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern oder wiederherzustellen und sie hierdurch möglichst auf Dauer beruflich einzugliedern. Beschäftigte, die durch schwere oder lange Krankheiten oder durch einen Unfall in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, sollen nicht aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen, sondern vielmehr unter Beachtung ihres individuellen Leistungsvermögens wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden.
2.3 Rehabilitationsprogramm
Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen setzen ein enges Zusammenwirken aller Beteiligten voraus.
Hierzu gehören vor allem:
- die zu rehabilitierenden Personen
- behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt
- Betriebsärztin oder Betriebsarzt
- Krankenkassen
- Personalwesen bzw. inklusionsbeauftragte Person des Unternehmens
- Betriebsrat
- Sozialwesen
- Schwerbehindertenvertretung
- betriebliche vorgesetzte Person
- Rentenversicherungsträger
- Berufsgenossenschaften
Ob eine Behinderung, eine drohende Behinderung oder eine vorübergehende gesundheitliche Einschränkung vorliegt, ist nicht ohne weiteres erkennbar. Hinweise darauf ergeben sich jedoch aus verschiedenen Unterlagen und aus bestimmten Leistungsanlässen der Krankenkassen.
Beispiele hierfür sind:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Arztanfragen und -mitteilungen
- Arztberichte
- Entlassungsberichte von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- besondere Leistungsanträge
- Unfallgutachten
- Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)
Die Krankenkassen leiten diese Unterlagen erst dann an den werksärztlichen Dienst weiter, wenn das schriftliche Einverständnis der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters im Sinne des Datenschutzgesetzes vorliegt. Anschließend erfolgt die Einladung zur Untersuchung. Auch im Rahmen anderer Kontakte mit den Werkärzten, z. B. Bearbeitung von Umsetzungsanträgen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, kann sich die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme ergeben. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen sowie eigener Untersuchungsbefunde erkennen die Werkärzte, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und ob Rehabilitationsmaßnahmen zweckmäßig sind.
Sofern eine Arbeitsplatzüberprüfung oder ein Arbeitsplatzwechsel erforderlich ist, erhält das Personalwesen eine entsprechende werksärztliche Mitteilung ohne Angabe von Krankheitsdiagnosen. Das Personalwesen prüft, ob ein adäquater Einsatz der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters möglich ist. Wird eine Umsetzung erforderlich, trifft es alle erforderlichen Maßnahmen und teilt das Ergebnis den Beteiligten mit. In einem Arbeitskreis, der die vertretende Person des Personalwesens, der Krankenkasse und sonstiger Versicherungsträger sowie Werkärzte angehören, werden Problemfälle diskutiert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Gemeinsam mit der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter wird in diesem Gremium beraten, welche Art der Wiedereingliederung die günstigste ist. Unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsbreite wird ein Wiedereingliederungs- und Förderungskonzept erstellt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Die zu rehabilitierenden Personen sind von Beginn aktiv an ihrer Rehabilitation beteiligt, und sie können diese bei entsprechender Motivation positiv beeinflussen.
Im Rahmen der "Klinikassoziierten Arbeitsmedizin" (Bild 3) beginnt der Rehabilitationsprozess, sofern die Patientin oder der Patient dies wünscht, bereits im Akutkrankenhaus. Ihr Ziel besteht in der leidensgerechten Reintegration schwer kranker oder chronisch kranker Beschäftigten in das Arbeitsleben durch eine möglichst frühzeitige arbeitsmedizinische Begleitung und Begutachtung durch einen Arbeitsmediziner oder eine Arbeitsmedizinerin. lm Gespräch mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter legen Klinikärzte bzw. -ärztinnen und Arbeitsmediziner bzw. -medizinerinnen die vorübergehenden oder dauerhaften Tätigkeitseinschränkungen fest und besprechen mit dem erkrankten Mitarbeiter bzw. der erkrankten Mitarbeiterin Rehabilitationsmöglichkeiten und Wege zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Die intensiven Kontakte des Gesundheitswesens mit Rehabilitationseinrichtungen gewährleisten eine frühzeitige und optimale Reintegration. In betrieblichen Trainingszentren, die mit modernen Geräten ausgestattet sind, werden Beschäftigte in der Rehabilitation oder mit arbeitsplatzbezogenen Beschwerden des Bewegungsapparates unter physiotherapeutischer Anleitung betreut. Dies schließt eine ärztliche Eingangsuntersuchung und die Festlegung von Trainingszielen ebenso ein wie das Aufstellen eines individuellen Trainingsplans und ein anschließendes mehrmonatiges systematisches Training.
Hierzu gehören vor allem:
- die zu rehabilitierenden Personen
- behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt
- Betriebsärztin oder Betriebsarzt
- Krankenkassen
- Personalwesen bzw. inklusionsbeauftragte Person des Unternehmens
- Betriebsrat
- Sozialwesen
- Schwerbehindertenvertretung
- betriebliche vorgesetzte Person
- Rentenversicherungsträger
- Berufsgenossenschaften
Ob eine Behinderung, eine drohende Behinderung oder eine vorübergehende gesundheitliche Einschränkung vorliegt, ist nicht ohne weiteres erkennbar. Hinweise darauf ergeben sich jedoch aus verschiedenen Unterlagen und aus bestimmten Leistungsanlässen der Krankenkassen.
Beispiele hierfür sind:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Arztanfragen und -mitteilungen
- Arztberichte
- Entlassungsberichte von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- besondere Leistungsanträge
- Unfallgutachten
- Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)
Die Krankenkassen leiten diese Unterlagen erst dann an den werksärztlichen Dienst weiter, wenn das schriftliche Einverständnis der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters im Sinne des Datenschutzgesetzes vorliegt. Anschließend erfolgt die Einladung zur Untersuchung. Auch im Rahmen anderer Kontakte mit den Werkärzten, z. B. Bearbeitung von Umsetzungsanträgen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, kann sich die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme ergeben. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen sowie eigener Untersuchungsbefunde erkennen die Werkärzte, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und ob Rehabilitationsmaßnahmen zweckmäßig sind.
Sofern eine Arbeitsplatzüberprüfung oder ein Arbeitsplatzwechsel erforderlich ist, erhält das Personalwesen eine entsprechende werksärztliche Mitteilung ohne Angabe von Krankheitsdiagnosen. Das Personalwesen prüft, ob ein adäquater Einsatz der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters möglich ist. Wird eine Umsetzung erforderlich, trifft es alle erforderlichen Maßnahmen und teilt das Ergebnis den Beteiligten mit. In einem Arbeitskreis, der die vertretende Person des Personalwesens, der Krankenkasse und sonstiger Versicherungsträger sowie Werkärzte angehören, werden Problemfälle diskutiert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Gemeinsam mit der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter wird in diesem Gremium beraten, welche Art der Wiedereingliederung die günstigste ist. Unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsbreite wird ein Wiedereingliederungs- und Förderungskonzept erstellt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Die zu rehabilitierenden Personen sind von Beginn aktiv an ihrer Rehabilitation beteiligt, und sie können diese bei entsprechender Motivation positiv beeinflussen.
Im Rahmen der "Klinikassoziierten Arbeitsmedizin" (Bild 3) beginnt der Rehabilitationsprozess, sofern die Patientin oder der Patient dies wünscht, bereits im Akutkrankenhaus. Ihr Ziel besteht in der leidensgerechten Reintegration schwer kranker oder chronisch kranker Beschäftigten in das Arbeitsleben durch eine möglichst frühzeitige arbeitsmedizinische Begleitung und Begutachtung durch einen Arbeitsmediziner oder eine Arbeitsmedizinerin. lm Gespräch mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter legen Klinikärzte bzw. -ärztinnen und Arbeitsmediziner bzw. -medizinerinnen die vorübergehenden oder dauerhaften Tätigkeitseinschränkungen fest und besprechen mit dem erkrankten Mitarbeiter bzw. der erkrankten Mitarbeiterin Rehabilitationsmöglichkeiten und Wege zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Die intensiven Kontakte des Gesundheitswesens mit Rehabilitationseinrichtungen gewährleisten eine frühzeitige und optimale Reintegration. In betrieblichen Trainingszentren, die mit modernen Geräten ausgestattet sind, werden Beschäftigte in der Rehabilitation oder mit arbeitsplatzbezogenen Beschwerden des Bewegungsapparates unter physiotherapeutischer Anleitung betreut. Dies schließt eine ärztliche Eingangsuntersuchung und die Festlegung von Trainingszielen ebenso ein wie das Aufstellen eines individuellen Trainingsplans und ein anschließendes mehrmonatiges systematisches Training.
2.4 Möglichkeiten der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Rehabilitationsprogramm ist, dass die Beschäftigten aus medizinischer Sicht rehabilitationsfähig sind und Bereitschaft zeigen, aktiv an der Rehabilitation mitzuarbeiten. Unter Berücksichtigung der Veränderung der Leistungsfähigkeit bestehen verschiedene Möglichkeiten der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess (Bild 4).
2.4.1 Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz
Vorrangiges Ziel im Sinne der Rehabilitation ist der Einsatz im bisherigen Tätigkeitsbereich. Bei Volkswagen kann bei etwa der Hälfte der nach längerer Krankheit einzugliedernden Beschäftigten dieses Ziel erreicht werden. In einigen Fällen ist allein durch eine Veränderung der Schichtform ein Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz wieder möglich.
2.4.2 Arbeitsplatzwechsel
Ist ein Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich, kommt als nächste Maßnahme eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz (befristet oder dauerhaft) in Betracht. Bei der Auswahl des entsprechenden Arbeitsplatzes arbeiten der werksärztliche Dienst eng mit dem Personalwesen und den betrieblichen Vorgesetzten unter Mitwirkung der zu rehabilitierenden Person zusammen.
2.4.3 Umgestaltung des Arbeitsplatzes
Jedes Herauslösen eines Mitarbeiters aus dem bisherigen Arbeitsbereich ist für alle Beteiligten mit besonderen Problemen verbunden. Deshalb wird geprüft, ob der Arbeitsplatz gegebenenfalls durch ergonomische Maßnahmen umgestaltet werden kann. Bestimmte Wiedereingliederungshilfen, z. B. die Ausrüstung des Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln (Hebe-, Transport- und Haltevorrichtungen) oder die Schaffung von Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes, können hinzukommen.
2.4.4 Stundenweise Wiedereingliederung
Das besondere Merkmal der stufenweisen Wiedereingliederung besteht darin, dass die Beschäftigten die Tätigkeit zunächst stundenweise wieder aufnehmen und durch eine dosierte, allmähliche Steigerung der täglichen Arbeitszeit unter arbeitsmedizinischer Betreuung an die frühere Arbeit herangeführt werden. Die Eingliederung erfolgt dabei unmittelbar am bisherigen Arbeitsplatz. Die stundenweise Beschäftigung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess sollte nach acht Wochen abgeschlossen sein. Im Regelfall wird mit einer täglichen Arbeitszeit von vier Stunden begonnen, die in Abhängigkeit vom Krankheitsfall individuell erhöht wird. Im Anschluss daran wird vollschichtig gearbeitet. Überschreitet die Wiedereingliederungsmaßnahme den Zeitraum von acht Wochen, wird im Einzelfall die Vorgehensweise zwischen dem Personal- und Sozialwesen, der Krankenkasse und dem werksärztlichen Dienst vereinbart. Die Krankenkasse gewährt für die gesamte Zeit Krankengeld. Den Beschäftigten entstehen während der Wiedereingliederung keine finanziellen Nachteile.
2.4.5 Das Rehabilitationszentrum
Das Rehabilitationszentrum im Volkswagenwerk Wolfsburg wurde im Jahr 1973 eingerichtet. Als eigenständige Produktionsstätte ist es dem Bereich der Kunststoffteilefertigung zugeordnet. Obwohl das Rehabilitationszentrum zum produktiven Bereich gehört, existieren Unterschiede zu den sonst typischen Produktionsmerkmalen:
- Die Stückzahlen werden individuell angepasst.
- Die Arbeitsinhalte variieren entsprechend dem Rehabilitationsfortschritt.
- Bei den Arbeitsplätzen handelt es sich um ergonomisch gestaltete Einzelarbeitsplätze, an denen wahlweise im Sitzen oder im Stehen gearbeitet werden kann.
- Der Einsatz im Rehabilitationszentrum erfolgt in Dauerfrüh- oder Wechselschicht mit veränderten Arbeitszeiten.
- Die Beschäftigten nehmen täglich während der Arbeitszeit am Rehabilitationssport teil. Der Rehabilitationssport erfolgt in diagnosebezogenen Gruppen.
Die Wiedereingliederung über das Rehabilitationszentrum ist im Regelfall auf die Dauer von sechs Monaten begrenzt. Die Beschäftigten erhalten während dieser Zeit ihr volles bisheriges Arbeitsentgelt. Die primäre Aufgabe des Rehabilitationszentrums liegt nicht in der Fertigung von Teilen, sondern in der Belastungserprobung und in der Wiedereingliederung der Beschäftigten in den Produktionsprozess. Das wird unter anderem durch in ihrer Komplexität und Vielseitigkeit steigerbare Arbeitsinhalte erreicht. Im Vordergrund steht stets die individuelle Betreuung der erkrankten Beschäftigten. Während der Tätigkeit im Rehabilitationszentrum werden die zu rehabilitierenden Personen deshalb vom werksärztlichen Dienst kontinuierlich betreut. Die Ärzte und Ärztinnen erläutern bei der Erstuntersuchung das Rehabilitationsziel und legen die notwendigen arbeitsorganisatorischen, medizinischen, sporttherapeutischen und eventuell auch physiotherapeutischen Maßnahmen fest. Darüber hinaus betreuen die Ärzte und Ärztinnen die zu rehabilitierenden Personen durch regelmäßige Visiten am Arbeitsplatz sowie durch periodische medizinische Untersuchungen. Die Gespräche während der Visiten sollen auch die Motivation der Beschäftigten zum Abbau gesundheitlichen Fehlverhaltens stärken und die Mitwirkung an der Genesung fördern. Die Anwesenheit von vertretenden Personen des Personalwesens ermöglicht die frühzeitige Erörterung des künftigen Arbeitsplatzes, der nach Beendigung des Rehaaufenthaltes für eine Rehabilitandin oder einen Rehabilitanden infrage kommt. Besonders hohen Stellenwert hat der Rehabilitationssport, der täglich während der Arbeitszeit unter Anleitung des therapeutischen Personals durchgeführt wird. Für diesen Sport steht eine Sporthalle zur Verfügung. Der Rehabilitationssport soll Kondition und Koordination fördern, zurückgebildete Muskulatur systematisch kräftigen und das allgemeine Wohlbefinden sowie das Gefühl der eigenen Kompetenz stärken. Die Rehabilitandinnnen oder Rehabilitanden werden mit verschiedenen Entspannungsmethoden vertraut gemacht. Gruppen- und Einzelgymnastik, begleitende physiotherapeutische Maßnahmen sowie gezielte verhaltenstherapeutische Angebote ergänzen das Rehabilitationsprogramm.
- Die Stückzahlen werden individuell angepasst.
- Die Arbeitsinhalte variieren entsprechend dem Rehabilitationsfortschritt.
- Bei den Arbeitsplätzen handelt es sich um ergonomisch gestaltete Einzelarbeitsplätze, an denen wahlweise im Sitzen oder im Stehen gearbeitet werden kann.
- Der Einsatz im Rehabilitationszentrum erfolgt in Dauerfrüh- oder Wechselschicht mit veränderten Arbeitszeiten.
- Die Beschäftigten nehmen täglich während der Arbeitszeit am Rehabilitationssport teil. Der Rehabilitationssport erfolgt in diagnosebezogenen Gruppen.
Die Wiedereingliederung über das Rehabilitationszentrum ist im Regelfall auf die Dauer von sechs Monaten begrenzt. Die Beschäftigten erhalten während dieser Zeit ihr volles bisheriges Arbeitsentgelt. Die primäre Aufgabe des Rehabilitationszentrums liegt nicht in der Fertigung von Teilen, sondern in der Belastungserprobung und in der Wiedereingliederung der Beschäftigten in den Produktionsprozess. Das wird unter anderem durch in ihrer Komplexität und Vielseitigkeit steigerbare Arbeitsinhalte erreicht. Im Vordergrund steht stets die individuelle Betreuung der erkrankten Beschäftigten. Während der Tätigkeit im Rehabilitationszentrum werden die zu rehabilitierenden Personen deshalb vom werksärztlichen Dienst kontinuierlich betreut. Die Ärzte und Ärztinnen erläutern bei der Erstuntersuchung das Rehabilitationsziel und legen die notwendigen arbeitsorganisatorischen, medizinischen, sporttherapeutischen und eventuell auch physiotherapeutischen Maßnahmen fest. Darüber hinaus betreuen die Ärzte und Ärztinnen die zu rehabilitierenden Personen durch regelmäßige Visiten am Arbeitsplatz sowie durch periodische medizinische Untersuchungen. Die Gespräche während der Visiten sollen auch die Motivation der Beschäftigten zum Abbau gesundheitlichen Fehlverhaltens stärken und die Mitwirkung an der Genesung fördern. Die Anwesenheit von vertretenden Personen des Personalwesens ermöglicht die frühzeitige Erörterung des künftigen Arbeitsplatzes, der nach Beendigung des Rehaaufenthaltes für eine Rehabilitandin oder einen Rehabilitanden infrage kommt. Besonders hohen Stellenwert hat der Rehabilitationssport, der täglich während der Arbeitszeit unter Anleitung des therapeutischen Personals durchgeführt wird. Für diesen Sport steht eine Sporthalle zur Verfügung. Der Rehabilitationssport soll Kondition und Koordination fördern, zurückgebildete Muskulatur systematisch kräftigen und das allgemeine Wohlbefinden sowie das Gefühl der eigenen Kompetenz stärken. Die Rehabilitandinnnen oder Rehabilitanden werden mit verschiedenen Entspannungsmethoden vertraut gemacht. Gruppen- und Einzelgymnastik, begleitende physiotherapeutische Maßnahmen sowie gezielte verhaltenstherapeutische Angebote ergänzen das Rehabilitationsprogramm.
3 Das Konzept "WORK2WORK"
Beim Konzept "WORK2WORK" (W2W) am Standort Wolfsburg handelt es sich um ein innovatives Personalkonzept mit werkübergreifender Bedeutung. Sein Ziel besteht darin, leistungsgewandelte Mitarbeiter gesundheitsadäquat und wertschöpfend einzusetzen. Dadurch sollen zugleich ausgabewirksame Fremdleistungsumfänge im Bereich der Dienstleistungen reduziert werden. Im Projekt W2W arbeiten ausschließlich leistungsgewandelte Beschäftigte. Bestandteil des Projektes ist eine Stunde Gesundheitszeit täglich außerhalb der normalen Arbeitszeit. Mit der Gesundheitszeit erhält die leistungsgewandelte Person die Möglichkeit, aktiv am W2W -Arbeitsplatz seine Gesundheit zu fördern bzw. weiteren Erkrankungen vorzubeugen, um so seinen Reintegrationsprozess in den "ersten" Arbeitsmarkt zu fördern. Voraussetzung für die Aufnahme in W2W ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung zur Festlegung der Leistungseinschränkungen, die einen Verbleib im alten Arbeitsbereich unmöglich machen. Gleichzeitig erfolgt die Beurteilung, ob bei den Beschäftigten eine Kontraindikation gegen eine leichte körperliche Betätigung (z. B. Walking, Gymnastik) besteht. Liegen keine Kontraindikationen vor, wird vom werksärztlichen Dienst eine Empfehlung für das individuell zugeschnittene Trainingsprogramm gegeben.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsagentur |
- Automobilindustrie |
- berufliche Rehabilitation |
- Berufsgenossenschaft |
- Best Practice |
- betriebliche Rehabilitation |
- Betriebliches Eingliederungsmanagement |
- Betriebsarzt/Betriebsärztin |
- Betriebsrat |
- Disability Management |
- Disability Manager/in |
- Einzel- oder Mehrfacheinschränkung |
- Erwerbstätigkeit |
- Industrie |
- Industrie und Produktion |
- inklusionsbeauftragte Person des Unternehmens |
- Integrationsamt |
- Integrationsteam |
- Krankheit |
- Metall |
- Prävention |
- Produktion |
- Rentenversicherung |
- Schwerbehindertenvertretung |
- Talentplus |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Vertretung Arbeitgebende |
- Volkswagen |
- Vollzeitarbeit |
- VW
Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- IMBA - Arbeitszeit
Referenznummer:
R/PB5322
Informationsstand: 20.01.2022