
Kurzbeschreibung:
Der Prozess bzw. der Text zur Beschreibung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beinhaltet die Punkte:
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Grundlage und Geltungsbereich
- Vorgehen bei der Einführung
- Ziele
- Organisation und Beteiligte
- Durchführung
- Prinzipien
- Praxisanwendung
Eine Beschreibung mit den Einzelheiten zu den Punkten finden Sie unter Langform.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Grundlage und Geltungsbereich
- Vorgehen bei der Einführung
- Ziele
- Organisation und Beteiligte
- Durchführung
- Prinzipien
- Praxisanwendung
Eine Beschreibung mit den Einzelheiten zu den Punkten finden Sie unter Langform.
Schlagworte und weitere Informationen
Nach dem SGB IX § 167 Abs. 3 können die Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften) und die Integrations- bzw. Inklusionsämter Unternehmen, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.
Der Airport erhielt deshalb vor einigen Jahren vom Integrations- bzw. Inklusionsamt eine Prämie von 10.000 Euro.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
Der Airport erhielt deshalb vor einigen Jahren vom Integrations- bzw. Inklusionsamt eine Prämie von 10.000 Euro.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
1 Unternehmen
1.1 Profil
Hamburg Airport ist der größte internationale Flughafen in Norddeutschland. Im Einzugsbereich des Flughafens mit Hamburg, Schleswig-Holstein, Teilen Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns leben über zehn Millionen Menschen. Der Flughafen beschäftigt rund 2.000 Personen, wovon 800 direkt am Flughafen Hamburg angestellt sind.
Support-Gesellschaften unterstützen den Flughafen Hamburg im täglichen Betrieb mit ihren speziellen Dienstleistungen.
Support-Gesellschaften unterstützen den Flughafen Hamburg im täglichen Betrieb mit ihren speziellen Dienstleistungen.
2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
2.1 Grundlage und Geltungsbereich
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt für alle Beschäftigten des Unternehmens, die innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Die Grundlage des BEM basiert dabei auf den gesetzlichen Vorgaben nach dem SGB IX § 167.
2.2 Vorgehen bei der Einführung
Das Unternehmen wurde bei der Entwicklung und Einführung von einem externen dienstleistenden Unternehmens bzw. der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) unterstützt. Dabei wurde die Belegschaft beispielsweise frühzeitig durch Vorträge (speziell für Führungskräfte), Artikel in der Betriebszeitung und einen Flyer über das BEM informiert. Der Flyer enthält neben den Informationen zum BEM auch noch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit Foto und Kontaktadresse.
2.3 Ziele
Mit dem BEM sollen folgende Ziele für das Unternehmen und die Beschäftigten erreicht werden:
- die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit am ursprünglichen Arbeitsplatz
- die Vorbeugung der erneuten Arbeitsunfähigkeit
- die frühzeitige und systematische Erkennung und Lösung von Problemen am Arbeitsplatz
- eine gemeinsame Verantwortung für den besseren Umgang mit der Gesundheit
- eine bessere Teilhabemöglichkeit für Menschen mit einer Schwerbehinderung
- die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit am ursprünglichen Arbeitsplatz
- die Vorbeugung der erneuten Arbeitsunfähigkeit
- die frühzeitige und systematische Erkennung und Lösung von Problemen am Arbeitsplatz
- eine gemeinsame Verantwortung für den besseren Umgang mit der Gesundheit
- eine bessere Teilhabemöglichkeit für Menschen mit einer Schwerbehinderung
2.4 Organisation und Beteiligte
Zur Durchführung eines BEM steht ein Präventionsteam zur Verfügung. Es besteht generell aus geschulten Mitgliedern des Betriebsrates und Personalreferentinnen bzw. Personalreferenten. Bei Bedarf können beispielsweise die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Schwerbehindertenvertretung mit in das Präventionsteam einbezogen werden. Diese Akteurinnen und Akteure gehören innerhalb des BEM zu den Beraterinnen und Beratern. Das Präventionsteam wird von einem der beteiligten beratenden Personen geleitet. Neben den beratenden Personen gehören noch die betroffenen Beschäftigten und die bzw. der Vorgesetzte zu den Beteiligten. Diese Akteurinnen bzw. Akteure gehören innerhalb des BEM zu den entscheidungstreffenden Personen. Bei seiner Arbeit ist das Präventionsteam auch auf Unterstützung externer Institutionen (Integrations- bzw. Inklusionsamt, Rentenversicherung, Selbsthilfegruppen usw.) angewiesen, die Teil des Netzwerkes zum BEM sind. Im Rahmen des BEM treffen sich das Präventionsteam und die externen Institutionen gemeinsam am sog. "Runden Tisch".
2.5 Durchführung
Das BEM ist grundsätzlich systematisiert und strukturiert. Da jedes Verfahren jedoch individuell geprägt ist, umfasst der jeweilige Prozess genauso viele Schritte, wie notwendig sind, um die im Einzelfall festgelegten Ziele zu erreichen. Grundsätzlich werden jedoch folgende Schritte durchgeführt:
- Feststellung der Ausfallzeiten über sechs Wochen in den letzten zwölf Monaten
- schriftliches Hilfeangebot des Präventionsteams mit Hinweis auf die freiwillige Teilnahme am BEM
- Vorbereitung des Erstgespräches bei Zusage der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zum BEM
- vertrauliches Erst-Gespräch zwischen Präventionsteam und Beschäftigten
- gemeinsame Entwicklung von Lösungsstrategien mit Festlegung von Zielen
- Erstellung eines Eingliederungsplanes
- vertrauliches Zweitgespräch mit der Unterbreitung von Maßnahmen
- Dokumentation der Einzelverfahren
- Angebot unverbindlicher Leistungen
- Feststellung der Ausfallzeiten über sechs Wochen in den letzten zwölf Monaten
- schriftliches Hilfeangebot des Präventionsteams mit Hinweis auf die freiwillige Teilnahme am BEM
- Vorbereitung des Erstgespräches bei Zusage der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zum BEM
- vertrauliches Erst-Gespräch zwischen Präventionsteam und Beschäftigten
- gemeinsame Entwicklung von Lösungsstrategien mit Festlegung von Zielen
- Erstellung eines Eingliederungsplanes
- vertrauliches Zweitgespräch mit der Unterbreitung von Maßnahmen
- Dokumentation der Einzelverfahren
- Angebot unverbindlicher Leistungen
2.6 Prinzipien
Das BEM orientiert sich in der Durchführung an folgenden Grundsätzen:
- Vertraulichkeit
- Unverbindlichkeit
- Freiwilligkeit
- Systematik
- individuelle Fallbehandlung
- keine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges Angebot eines BEM
- Vertraulichkeit
- Unverbindlichkeit
- Freiwilligkeit
- Systematik
- individuelle Fallbehandlung
- keine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges Angebot eines BEM
2.7 Praxisanwendung
In über 90 Prozent der Fälle haben die Beschäftigten das Angebot zum BEM angenommen. Dabei liegt die Erfolgsquote bei über 50 Prozent.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsagentur |
- berufliche Rehabilitation |
- Berufsgenossenschaft |
- Best Practice |
- betriebliche Rehabilitation |
- Betriebliches Eingliederungsmanagement |
- Betriebsarzt/Betriebsärztin |
- Betriebsrat |
- Dienstleistung |
- Disability Management |
- Disability Manager/in |
- Einzel- oder Mehrfacheinschränkung |
- Erwerbstätigkeit |
- Flughafen |
- Hamburg Airport |
- Integrationsamt |
- Integrationsteam |
- Krankheit |
- Logistik |
- Prävention |
- Rentenversicherung |
- Schwerbehindertenvertretung |
- Talentplus |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Transportwesen |
- Verkehr, Handel und Logistik |
- Vollzeitarbeit
Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- IMBA - Arbeitszeit
Referenznummer:
Pb/110689
Informationsstand: 09.08.2022