Wo lag die Herausforderung?
Der Mann hat eine unregelmäßige Stabsichtigkeit, Sehkraftminderung, Linsenlosigkeit des rechten Auges und Einschränkungen beim räumlichen Sehen. Deshalb waren Anpassungen nötig, um ein unfallfreies Arbeiten gewährleisten zu können. Außerdem ist sein linker Fuß verletzt, weshalb er nicht lange Stehen kann.
Was wurde gemacht?
Es wurde für den Mann ein neuer Arbeitsplatz im Unternehmen geschaffen an einem CNC-Holzbearbeitungszentrum, dass über spezielle Sicherheitseinrichtungen zur Unfallvermeidung verfügt. Wegen seiner Fußverletzung, wurde für den Mann zusätzlich eine spezielle Arbeitsmatte und eine Stehhilfe angeschafft.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Berufsgenossenschaft förderte die Arbeitsgestaltung aufgrund des Arbeitsunfalls, wobei der Technische Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes die Berufsgenossenschaft im Rahmen der Amtshilfe in Bezug auf die behinderungsgerechte Gestaltung beratend unterstützte.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Berufsgenossenschaften und Integrations- bzw. Inklusionsämter.
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Unternehmen:
Das Unternehmen stellt Kunstgegenstände her.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Der Mann hat seit einem Arbeitsunfall eine Sehbehinderung bzw. eine unregelmäßige Stabsichtigkeit, Sehkraftverminderung, Linsenlosigkeit des rechten Auges und Einschränkungen beim räumlichen Sehen. Grundsätzlich besteht an rotierenden Maschinen wegen des fehlenden räumlichen Sehens eine erhöhte Unfallgefahr. Aufgrund der guten Sehkraft des anderen Auges ist ein generelles Arbeitsverbot im handwerklichen Bereich allerdings nicht erforderlich.
Außerdem besteht eine Beeinträchtigung durch eine Verletzung des linken Fußes. Der Mann gibt an, Probleme beim ununterbrochenen Stehen zu haben.
Außerdem besteht eine Beeinträchtigung durch eine Verletzung des linken Fußes. Der Mann gibt an, Probleme beim ununterbrochenen Stehen zu haben.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann arbeitet als Kunsthandwerker bei seinem Arbeitgeber.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Kunsthandwerker war vor seinem Arbeitsunfall in der Werkstatt u. a. mit Laubsägearbeiten und mit Zuschnitten an der Kreissäge beschäftigt. Aufgrund des fehlenden räumlichen Sehens kann er diese Tätigkeiten nun nicht mehr ausführen.
In Zusammenarbeit zwischen Berufsgenossenschaft und dem technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes wurde deshalb ein neuer Arbeitsplatz für den Kunsthandwerker geschaffen. Es wurde ein CNC-Holzbearbeitungszentrum angeschafft. Damit können komplizierte und aufwändige Holzteile durch Bohr-, Nut- und Fräsbearbeitung gefertigt werden. An dieser Maschine übernimmt der Mitarbeiter die Beschickung, Überwachung und Entnahme sowie Prüfung der Bearbeiteten Teile. Die Programmier- und Einrichtarbeiten werden von einem Kollegen übernommen.
Das CNC-Holzbearbeitungszentrum verfügt über folgende sicherheitstechnische Ausrüstungen:
- Vollkapselung des Arbeitsraumes (ein Berühren und Herausschleudern der Werkzeuge und Werkstücke bei laufender Maschine ist dadurch nicht möglich)
- Maschinentisch mit Tandemausführung (durch diese Zusatzeinrichtung wird neben einer Steigerung der Produktivität erreicht, dass bei Entnahme der Teile die Maschinenkapselung nicht geöffnet werden muss)
- Absaugvorrichtung (absenkbare Saugglocke)
- Das Holzbearbeitungszentrum entspricht der EG-Maschinenrichtlinie und dem Gerätesicherheitsgesetz
Durch diese Sicherheitseinrichtungen kann ein Unfallrisiko bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Teilen (auch bei Verlust des räumlichen Sehens) weitestgehend ausgeschaltet werden. Um die auftretenden Beeinträchtigungen beim ständigen Stehen zu mindern, wurden ergonomische bzw. elastische / dämpfende Arbeitsplatzmatten eingesetzt. Eine Stehhilfe ermöglicht zudem eine kurzzeitige Entlastung der Beine am Arbeitsplatz.
In Zusammenarbeit zwischen Berufsgenossenschaft und dem technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes wurde deshalb ein neuer Arbeitsplatz für den Kunsthandwerker geschaffen. Es wurde ein CNC-Holzbearbeitungszentrum angeschafft. Damit können komplizierte und aufwändige Holzteile durch Bohr-, Nut- und Fräsbearbeitung gefertigt werden. An dieser Maschine übernimmt der Mitarbeiter die Beschickung, Überwachung und Entnahme sowie Prüfung der Bearbeiteten Teile. Die Programmier- und Einrichtarbeiten werden von einem Kollegen übernommen.
Das CNC-Holzbearbeitungszentrum verfügt über folgende sicherheitstechnische Ausrüstungen:
- Vollkapselung des Arbeitsraumes (ein Berühren und Herausschleudern der Werkzeuge und Werkstücke bei laufender Maschine ist dadurch nicht möglich)
- Maschinentisch mit Tandemausführung (durch diese Zusatzeinrichtung wird neben einer Steigerung der Produktivität erreicht, dass bei Entnahme der Teile die Maschinenkapselung nicht geöffnet werden muss)
- Absaugvorrichtung (absenkbare Saugglocke)
- Das Holzbearbeitungszentrum entspricht der EG-Maschinenrichtlinie und dem Gerätesicherheitsgesetz
Durch diese Sicherheitseinrichtungen kann ein Unfallrisiko bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Teilen (auch bei Verlust des räumlichen Sehens) weitestgehend ausgeschaltet werden. Um die auftretenden Beeinträchtigungen beim ständigen Stehen zu mindern, wurden ergonomische bzw. elastische / dämpfende Arbeitsplatzmatten eingesetzt. Eine Stehhilfe ermöglicht zudem eine kurzzeitige Entlastung der Beine am Arbeitsplatz.
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Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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Referenznummer:
R/PB2986
Informationsstand: 03.09.2020