Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Praxisbeispiel Arbeits­platz­gestaltung für einen Industriemechaniker

Wo lag die Herausforderung?

Der Industriemechaniker ist auf dem linken Auge vollständig erblindet. Optische Informationen kann er nur noch eingeschränkt wahrnehmen. Aus Gründen des Arbeitsschutzes soll der Mitarbeiter an einen neuen Arbeitsplatz versetzt werden.

Was wurde gemacht?

Er wurde in einen anderen Bereich versetzt und dort an einer neu angeschafften CNC-Drehmaschine eingesetzt. Durch die Tätigkeit an der komplett gekapselten Maschine entstehen auch keine Verletzungsgefahren für das Auge – auch das Sehvermögen bzw. das räumliche Sehvermögen ist für die Tätigkeit dort ausreichend.

Schlagworte und weitere Informationen

Für das Unternehmen entstehen nicht unerhebliche Kostenvorteile durch den Einsatz einer neuen leistungsfähigen CNC-Drehmaschine. Andererseits ist die wirtschaftliche Lage des Betriebes seit Jahren sehr angespannt, da sich das Unternehmen wegen der entfallenden Aufträge aus dem Bergbaubereich erst neue Tätigkeitsfelder erschließen muss.
Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung wurde vom Integrations-beziehungsweise Inklusionsamt mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der entstandenen Kosten gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations-beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.

Unternehmen:

Das Unternehmen führt mit seinen 80 Beschäftigten Neuanfertigungen und Reparaturen für den Bergbau aus und baut auftragsbezogene Sondermaschinen.

Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:

Das linke Auge des Mannes ist vollständig erblindet. Der Mann kann optische Informationen wie Zahlen, Zeichen oder Symbole nur eingeschränkt wahrnehmen und hat kein räumliches Sehvermögen mehr.

Ausbildung und Beruf:

Der Mann arbeitet seit einigen Jahren als Industriemechaniker beim Unternehmen.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Im Reparaturbereich für Druckluftkettenzüge fallen häufig Arbeiten an offenen konventionellen Metallbearbeitungsmaschinen (Dreh-, Bohr-, Fräs- und Schleifmaschinen) an. Diese Arbeiten kann der Mitarbeiter wegen der erhöhten Unfallgefahr, durch wegfliegende Späne usw. und wegen des fehlenden räumlichen Sehvermögens, nicht mehr ausführen. Außerdem werden im Reparaturbereich häufig verschmutzte Teile mit Druckluft abgeblasen, so dass eine permanente Gefährdung durch umherfliegende Staub- und Metallpartikel gegeben ist. Das ständige Tragen einer Schutzbrille würde aber den eingeschränkten Sehraum und das eingeschränkte Sehvermögen des Industriemechanikers noch weiter begrenzen. Gerade das räumliche Sehvermögen ist für die Demontage und den Zusammenbau der Hebezeuge sehr wichtig.
Aus Gründen des Arbeitsschutzes wurde der Mitarbeiter deshalb an einen neuen Arbeitsplatz mit einer CNC-Drehmaschine außerhalb des Reparaturbereichs versetzt. Die CNC-Drehmaschine wurde dazu entsprechend neu angeschafft. An der CNC-Drehmaschine spannt er die Werkstücke ein, überwacht anschließend den vorher von ihm programmierten Bearbeitungsablauf und entnimmt abschließend die fertigen Werkstücke aus der Maschine. Der Bearbeitungsvorgang läuft bei völlig geschlossener Maschine ab, so dass keine Gefahr durch Späneflug oder Kühlschmiermittelspritzer gegeben ist. An das räumliche Sehvermögen werden keine Ansprüche gestellt, da der Bearbeitungsablauf vollautomatisch erfolgt.

ICF-Items

Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Sehen
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Sehen
  • IMBA - Sehen (Gesichtsfeld/Räumliches Sehen)
  • IMBA - Unfallgefährdung

Referenznummer:

R/PB4632


Informationsstand: 19.12.2022