Praxisbeispiel

Wo lag die Herausforderung?
Die Beraterin für internationale Projekte und Vorhaben zur Inklusion hat eine Zerebralparese mit Tetraspastik, ist auf den Rollstuhl angewiesen und benötigt wegen ihrer spastischen Lähmung der Extremitäten Unterstützung zur Ausübung ihres Jobs.
Was wurde gemacht?
Da mit Hilfsmitteln nicht die behinderungsbedingten Einschränkungen ausgeglichen werden konnten, wurde eine Arbeitsassistenz beispielsweise für den Arbeitsweg, am Arbeitsplatz im Büro sowie Homeoffice und für Dienstreisen zur Unterstützung eingesetzt.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Kosten der Pflege-Assistenz für den privaten Bereich werden durch den Träger der Eingliederungshilfe in dem betreffenden Bundesland – in NRW durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) – getragen. Die Assistenz für die Arbeit beziehungsweise die Arbeitsassistenz wird täglich im Umfang von drei Stunden durch das LVR-Inklusionsamt gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
Unternehmen:
Es handelt sich um die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die durch weltweite Zusammenarbeit mit ihren Angeboten und Dienstleistungen hilft, Unterschiede in der Entwicklung und in den allgemeinen Lebensbedingungen in anderen Ländern dauerhaft und nachhaltig abzubauen, wie beispielsweise in der "Dritten Welt". Dabei ist die Organisation im Auftrag verschiedener Ministerien tätig.
Bei der GIZ arbeiten auch Menschen mit Behinderungen. Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, besonders von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, bei der GIZ zu fördern, wurde eine entsprechende Inklusionsvereinbarung erarbeitet.
Bei der GIZ arbeiten auch Menschen mit Behinderungen. Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, besonders von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, bei der GIZ zu fördern, wurde eine entsprechende Inklusionsvereinbarung erarbeitet.
Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat seit ihrer Geburt eine infantile Zerebralparese mit Tetraspastik und ist wegen ihrer spastischen Lähmung der Extremitäten zur Fortbewegung auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie hat nur noch eine sehr geringe Restfähigkeit ihre Arme und Hände einzusetzen, weshalb ihr Rollstuhl beispielsweise durch eine Begleitperson beziehungsweise Assistenz geschoben wird. Beruflich und privat benötigt sie allgemein ganztägig eine assistierende Unterstützung, die für den privaten Bereich dazu ein extra eingerichtetes Assistenten-Zimmer in ihrer Wohnung zur Übernachtung nutzen kann.
Ausbildung und Beruf:
Die Frau absolvierte ein Studium im Bereich Romanistik und Pädagogik. Im Rahmen ihres Studiums nahm sie auch als erste Rollstuhlfahrerin mit einer 24-Stunden-Assistenz an einem Austauschprogramm der EU im Ausland teil. Nach ihrem Studium arbeitete sie zunächst als freiberufliche Journalistin für verschiedene Inklusionszeitschriften.
Bevor sie dann als Freiberuflerin bei der GIZ als Gutachterin anfing, arbeitete sie noch bei einem Forschungsvorhaben zur inklusiven Bildung. Ein Jahr nach ihrer Zeit als freiberufliche Gutachterin wurde sie dann fest als Beraterin für weltweite Projekte und Vorhaben zur Inklusion für Menschen mit Behinderungen von der GIZ eingestellt und arbeitete dort an vier Tagen in der Woche.
Bevor sie dann als Freiberuflerin bei der GIZ als Gutachterin anfing, arbeitete sie noch bei einem Forschungsvorhaben zur inklusiven Bildung. Ein Jahr nach ihrer Zeit als freiberufliche Gutachterin wurde sie dann fest als Beraterin für weltweite Projekte und Vorhaben zur Inklusion für Menschen mit Behinderungen von der GIZ eingestellt und arbeitete dort an vier Tagen in der Woche.
Kommentar der Mitarbeiterin:
"Da hatte ich zum ersten Mal im Leben einen festen Job, der natürlich anfangs immer noch projektgebunden war."
Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:
Die Mitarbeiterin unterstützt in der Regel Vorhaben und Projekte durch Beratung von ihrem Arbeitsplatz im Büro (siehe Bild) und Homeoffice aus. Zu ihren Aufgaben gehören auch Veranstaltungen wie Workshops, die sie mit ihrer Arbeitsassistenz besucht sowie auch selbst ausrichtet und das Halten von Vorträgen.
Damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann, wird sie an ihrem Bildschirmarbeitsplatz im Büro und zu Hause im Homeoffice durch eine Assistenz beziehungsweise Arbeitsassistenz bei den Nebenaufgaben, wie dem Ausdrucken von Dokumenten, dem Verschicken von Briefen, dem Anreichen von Schriftstücken, dem Auf- sowie Abbau des Laptops und Anfertigen von komplexerem und in Bezug auf die Motorik aufwendigen Präsentationen, körperlich unterstützt.
In Bezug auf Veranstaltungen und Workshops unterstützt die Arbeitsassistenz auch unter anderem beim Verteilen von Mikrofonen sowie Materialien, dem Aufstellen von Flipcharts und dem Festhalten von Inhalten.
Damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann, wird sie an ihrem Bildschirmarbeitsplatz im Büro und zu Hause im Homeoffice durch eine Assistenz beziehungsweise Arbeitsassistenz bei den Nebenaufgaben, wie dem Ausdrucken von Dokumenten, dem Verschicken von Briefen, dem Anreichen von Schriftstücken, dem Auf- sowie Abbau des Laptops und Anfertigen von komplexerem und in Bezug auf die Motorik aufwendigen Präsentationen, körperlich unterstützt.
In Bezug auf Veranstaltungen und Workshops unterstützt die Arbeitsassistenz auch unter anderem beim Verteilen von Mikrofonen sowie Materialien, dem Aufstellen von Flipcharts und dem Festhalten von Inhalten.
Kommentar der Arbeitsassistenz:
"Wir kennen uns seit einigen Jahren jetzt und haben uns gut aufeinander eingestellt. Die Arbeit läuft deshalb auch ganz routiniert ab."
Arbeitsumgebung – Mobilität:
Bei Dienstreisen im In- und Ausland und auf ihrem Arbeitsweg zum Büro und nach Hause wird sie durch Assistenzen begleitet.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsassistenz |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitsorganisation |
- Arbeitsweg |
- Arbeitszeit |
- berufliche Rehabilitation |
- Betreuung |
- Bewegungskoordination |
- Bildschirmarbeit |
- Bildschirmarbeitsplatz |
- Büro |
- Büroarbeit |
- Büro und Verwaltung |
- Dienstleistung |
- Erwerbstätigkeit |
- Gehen |
- Gehirn |
- Good Practice |
- Greifraum |
- Hilfsmittel |
- Homeoffice |
- Inklusion |
- Integrationsamt |
- Körperbehinderung |
- Körperbelastung |
- Körperhaltung |
- Körperhaltung und Körperteilbewegung |
- Lähmung |
- mobiles Arbeiten |
- Mobilität |
- Mobilität und Fortbewegung |
- Motorik |
- Neurologische Behinderung |
- Organisation |
- Praxisbeispiel |
- Projekt |
- Rollstuhl |
- Rollstuhlfahrende |
- Schreibarbeit |
- Selbständigkeit |
- Sozialwesen |
- Spastik |
- Stehen |
- Talentplus |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Teilzeitarbeit |
- Träger Eingliederungshilfe
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Gehen
- EFL - Handkoordination (rechts/links)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
- ELA - Feinmotorik
- ELA - Gehen
- ELA - Reichen
- ELA - Stehen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Fingergeschicklichkeit
- ERGOS - Handgeschicklichkeit
- ERGOS - Laufen (Gehen)
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - Stehen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Feinmotorik (Fußgeschicklichkeit)
- IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
- IMBA - Gehen/Steigen
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Selbständigkeit
- IMBA - Stehen
- IMBA - Umstellung
- MELBA - Feinmotorik
- MELBA - Selbständigkeit
- MELBA - Umstellung
Referenznummer:
PB/111211
Informationsstand: 06.06.2023