Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Frau ist nicht fähig optische Informationen wahrzunehmen. Für sie müssen deshalb optische Informationen so umgewandelt werden, dass sie taktil mit den Fingern oder akustisch wahrgenommen werden können. Für ihren Arbeitsplatz sind entsprechende Hilfsmittel nötig.
Was wurde gemacht?
Die notwendigen Informationen, die sich auf dem Bildschirm abspielen, erhält die Frau durch eine Sprachausgabe und einer Braillezeile in Verbindung mit einem Screenreader. Was Sehende am Bildschirm lesen, liest sie an der Braillezeile mit den Fingern. So erhält die Auszubildende die gleichen Informationen aus den Schulbüchern wie ihre sehenden Mitschüler in der Berufsschule. Die Schulbücher werden von einer speziell geschulten Assistenz umgeformt, sodass die Texte auch für die blinde Berufsschulschülerin auf der Braillezeile lesbar sind.
Schlagworte und weitere Informationen
Arbeitgeber können für die Neuschaffung eines Ausbildungsplatzes Fördermittel zur Einrichtung des Arbeitsplatzes (z. B. Hilfsmittel) und Zuschüsse zu den Gebühren für die Berufsausbildung (z. B. Prüfungsgebühren) vom Integrations- bzw. Inklusionsamt erhalten. Außerdem kann die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für die Dauer der Ausbildung zahlen. Benötigt der Arbeitnehmer Hilfen bzw. Schulungen zum Einsatz der Hilfsmittel oder eine Arbeitsassistenz zur Ausübung der Tätigkeit, so kann auch hier das Integrations- bzw, Inklusionsamt entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellen. Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten blinde Auszubildende und Arbeitgeber dabei vom Integrationsfachdienst für sehbehinderte und blinde Menschen und dem Technischen Beratungsdienst des Integrations. bzw. Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter und Arbeitsagenturen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter und Arbeitsagenturen.
Unternehmen:
Der Arbeitgeber ist eine Reederei. Die Rederei stellte eine blinde Frau zur Ausbildung ein.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Auszubildenden:
Die Frau ist blind. Sie ist nicht fähig optische Informationen wahrzunehmen. Für sie müssen deshalb optische Informationen so umgewandelt werden, dass sie taktil mit den Fingern oder akustisch wahrgenommen werden können.
Ausbildung und Beruf:
Die Jugendliche bewarb sich beim Arbeitgeber und wurde nach dem Auswahlverfahren und einem persönlichen Vorstellungsgespräch als Auszubildende zur Bürokauffrau eingestellt.
Kommentar des Arbeitgebers zur beruflichen Integration der Auszubildenden:
"Im normalen Bewerbungsverfahren haben wir uns bewusst für eine blinde Frau entschieden, da wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung eines Großunternehmens stellen wollten."
Der Wille des Unternehmens war da, ungeklärt für alle Betroffenen war allerdings das WIE.
Ein sehgeschädigter Mensch kompensiert bei Arbeiten im Bürobereich die fehlende visuelle Wahrnehmung am PC bzw. Bildschirm mit speziellen Hilfsmitteln. Der Bildschirm und die Mausbedienung spielen für den sehgeschädigten Menschen keine Rolle, er bedient den PC ausschließlich mit der Tastatur. Die notwendigen Informationen, was sich auf dem Bildschirm abspielt, erhält er durch eine Sprachausgabe und einer Braillezeile in Verbindung mit einem Screenreader. Was Sehende am Bildschirm lesen, liest ein blinder Mensch an der Braillezeile mit den Fingern. Die Braillezeile ist ein Gerät, das die Inhalte des Bildschirms mit Hilfe eines Screenreaders bzw. einer speziellen Software in taktil lesbare Punktschrift überträgt. So erhält unsere Auszubildende die gleichen Informationen z B. aus den Schulbüchern wie ihre sehenden Mitschüler in der Berufsschule. Die Schulbücher werden von einer speziell geschulten Assistenz umgeformt, sodass die Texte auch für die blinde Berufsschulschülerin auf der Braillezeile lesbar sind.
Um weitere Vermittlungsbarrieren zu überwinden, ist es notwendig, dass die Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen bei der Vermittlung der Inhalte auf die Bedürfnisse der sehgeschädigten Schülerin eingehen. Beispielsweise ist es sehr hilfreich, einen Tafeltext nicht nur aufzuschreiben, sondern das Geschriebene einmal kurz vorzulesen. Teilweise ist es notwendig, die Arbeitsweise, die sich von Sehenden unterscheidet aber gleichwohl genauso effizient ist, zu akzeptieren. Eine handschriftliche Bilanzerstellung von Sehenden ist z B. genauso richtig wie die Bilanz in Excel. Wesentlich ist das richtige Ergebnis, die Dokumentationsform spielt keine Rolle. Um die Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen zu sensibilisieren und bei der ungewohnten Aufgabenstellung zu unterstützen bedurfte es der Hinzuziehung eines professionellen Blindenpädagogen. Er schulte auch weiterhin die Unterrichtsassistenz im digitalen Aufbereiten der schriftlichen Unterrichtsmaterialien.
Die beschriebenen Hilfsmittel liegen auch in der Reederei vor, finanziert werden sie von den entsprechenden Kostenträgern der öffentlichen Hand. Dies allein genügt jedoch nicht, da die Brückensoftware bzw. der Screenreader der blinden Auszubildenden an die firmenspezifischen Softwares angepasst werden muss. Dies wird in der Regel von den Hilfsmittelherstellern umgesetzt. Damit ist das Werkzeug vorhanden, nun muss noch damit gearbeitet werden.
Ohne spezielle Schulung durch eine Fachkraft, die sowohl die Belange der Firma durchschaut als auch sehr gute Kenntnisse in der Bedienung der Blindensoftware hat, ist eine Vermittlung nicht möglich. Was in der Berufsschule durch Blindenpädagogen und Schulassistenz erfolgt wird in der Firma durch den punktuellen Einsatz eines „Jobcoachs“ geleistet. Die Aufgabe des Jobcoachs ist einerseits die konkrete Arbeit mit der Auszubildenden in Blockform, beispielsweise bei einem Abteilungswechsel um mit ihr neue Aufgabenstellungen zu entschlüsseln. Weiterhin jedoch auch die Ausbilder und Ausbilderinnen dabei zu unterstützen, die blinde Auszubildende später alleine kompetent auszubilden. Ein besonderer Schwerpunkt ist hier die natürlichen Berührungsängste der Ausbilder und Ausbilderinnen abzubauen. Dies gelingt besonders dann, wenn sie erleben, dass nach der Schulung durch den Coach die Auszubildende sehr gut in der Lage ist, die an sie dann gestellten Aufgaben selbstständig, schnell und gleichwertig zu lösen.
Der Jobcoach versteht sich als Mittler zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden, findet die Reibungspunkte und bearbeitet sie bis zur Lösung. Nach einem Jahr ist festzustellen, dass sich Berufsschule, Betrieb und Auszubildende soweit aufeinander eingestellt haben, dass dieses Experiment bisher einen guten Weg gegangen ist.
Der Wille des Unternehmens war da, ungeklärt für alle Betroffenen war allerdings das WIE.
- Wo geht eine blinde Auszubildende zur Bürokauffrau zur Berufsschule?
- Wie und durch wen werden die Unterrichtsbücher für sie zugänglich gemacht?
- Wie kann die blinde Auszubildende Tafelanschriebe vermittelt bekommen?
- Wie können die spezifischen Firmensoftwares für die Auszubildende zugänglich gemacht werden?
- Wie werden Ausbildungsinhalte in der Firma vermittelt. Müssen Ausbildungsinhalte anders vermittelt werden?
- Muss man mit einer blinden Auszubildenden anders umgehen als mit sehenden Auszubildenden?
- Wie können vorhandene Berührungsängste abgebaut werden?
Ein sehgeschädigter Mensch kompensiert bei Arbeiten im Bürobereich die fehlende visuelle Wahrnehmung am PC bzw. Bildschirm mit speziellen Hilfsmitteln. Der Bildschirm und die Mausbedienung spielen für den sehgeschädigten Menschen keine Rolle, er bedient den PC ausschließlich mit der Tastatur. Die notwendigen Informationen, was sich auf dem Bildschirm abspielt, erhält er durch eine Sprachausgabe und einer Braillezeile in Verbindung mit einem Screenreader. Was Sehende am Bildschirm lesen, liest ein blinder Mensch an der Braillezeile mit den Fingern. Die Braillezeile ist ein Gerät, das die Inhalte des Bildschirms mit Hilfe eines Screenreaders bzw. einer speziellen Software in taktil lesbare Punktschrift überträgt. So erhält unsere Auszubildende die gleichen Informationen z B. aus den Schulbüchern wie ihre sehenden Mitschüler in der Berufsschule. Die Schulbücher werden von einer speziell geschulten Assistenz umgeformt, sodass die Texte auch für die blinde Berufsschulschülerin auf der Braillezeile lesbar sind.
Um weitere Vermittlungsbarrieren zu überwinden, ist es notwendig, dass die Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen bei der Vermittlung der Inhalte auf die Bedürfnisse der sehgeschädigten Schülerin eingehen. Beispielsweise ist es sehr hilfreich, einen Tafeltext nicht nur aufzuschreiben, sondern das Geschriebene einmal kurz vorzulesen. Teilweise ist es notwendig, die Arbeitsweise, die sich von Sehenden unterscheidet aber gleichwohl genauso effizient ist, zu akzeptieren. Eine handschriftliche Bilanzerstellung von Sehenden ist z B. genauso richtig wie die Bilanz in Excel. Wesentlich ist das richtige Ergebnis, die Dokumentationsform spielt keine Rolle. Um die Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen zu sensibilisieren und bei der ungewohnten Aufgabenstellung zu unterstützen bedurfte es der Hinzuziehung eines professionellen Blindenpädagogen. Er schulte auch weiterhin die Unterrichtsassistenz im digitalen Aufbereiten der schriftlichen Unterrichtsmaterialien.
Die beschriebenen Hilfsmittel liegen auch in der Reederei vor, finanziert werden sie von den entsprechenden Kostenträgern der öffentlichen Hand. Dies allein genügt jedoch nicht, da die Brückensoftware bzw. der Screenreader der blinden Auszubildenden an die firmenspezifischen Softwares angepasst werden muss. Dies wird in der Regel von den Hilfsmittelherstellern umgesetzt. Damit ist das Werkzeug vorhanden, nun muss noch damit gearbeitet werden.
Ohne spezielle Schulung durch eine Fachkraft, die sowohl die Belange der Firma durchschaut als auch sehr gute Kenntnisse in der Bedienung der Blindensoftware hat, ist eine Vermittlung nicht möglich. Was in der Berufsschule durch Blindenpädagogen und Schulassistenz erfolgt wird in der Firma durch den punktuellen Einsatz eines „Jobcoachs“ geleistet. Die Aufgabe des Jobcoachs ist einerseits die konkrete Arbeit mit der Auszubildenden in Blockform, beispielsweise bei einem Abteilungswechsel um mit ihr neue Aufgabenstellungen zu entschlüsseln. Weiterhin jedoch auch die Ausbilder und Ausbilderinnen dabei zu unterstützen, die blinde Auszubildende später alleine kompetent auszubilden. Ein besonderer Schwerpunkt ist hier die natürlichen Berührungsängste der Ausbilder und Ausbilderinnen abzubauen. Dies gelingt besonders dann, wenn sie erleben, dass nach der Schulung durch den Coach die Auszubildende sehr gut in der Lage ist, die an sie dann gestellten Aufgaben selbstständig, schnell und gleichwertig zu lösen.
Der Jobcoach versteht sich als Mittler zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden, findet die Reibungspunkte und bearbeitet sie bis zur Lösung. Nach einem Jahr ist festzustellen, dass sich Berufsschule, Betrieb und Auszubildende soweit aufeinander eingestellt haben, dass dieses Experiment bisher einen guten Weg gegangen ist.
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Referenznummer:
Pb/110785
Informationsstand: 12.06.2018