Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Frau hat eine Tetraspastik und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Tetraspastik beeinflusst ihre Motorik und sie kann die Arme, Hände und Beine nur eingeschränkt koordiniert bewegen.
Was wurde gemacht?
Sie benötigt eine Arbeitsassistenz und eine Fahrassistenz, um ihre motorische und Mobilitätseinschränkung zu kompensieren.
Schlagworte und weitere Informationen
Gefördert werden die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Integrationsamt (Arbeitsassistenz) und der Arbeitsagentur (Fahrdienst / Fahrassistenz). Im Rahmen des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets wurden die Leistung des Integrationsamtes und des Sozialhilfeträgers gebündelt.
Die Auszahlung des Budgets erfolgt über die Kreisverwaltung bzw. den Sozialhilfeträger auf ein von der Budgetnehmerin für diesen Zweck eingerichtetes Konto, von dem aus sie auch die Rechnungen begleicht. Die Abrechnung bzw. Rechnung für die Freizeit- und Arbeitsassistenz erstellt ein Dienstleister im Auftrag der Budgetnehmerin. Nach dem Zahlen bzw. Überweisen reicht die Budgetnehmerin die Rechnung gesammelt in größeren Abständen beim Sozialhilfeträger ein, dazu ist lediglich ein Formblatt (Auflistung) auszufüllen. Weitere Verwendungsnachweise müssen nicht erbracht werden. Für das anteilige Freizeitbudget wird von der Budgetnehmerin kein Verwendungsnachweis verlangt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrationsämter und Arbeitsagenturen.
Die Auszahlung des Budgets erfolgt über die Kreisverwaltung bzw. den Sozialhilfeträger auf ein von der Budgetnehmerin für diesen Zweck eingerichtetes Konto, von dem aus sie auch die Rechnungen begleicht. Die Abrechnung bzw. Rechnung für die Freizeit- und Arbeitsassistenz erstellt ein Dienstleister im Auftrag der Budgetnehmerin. Nach dem Zahlen bzw. Überweisen reicht die Budgetnehmerin die Rechnung gesammelt in größeren Abständen beim Sozialhilfeträger ein, dazu ist lediglich ein Formblatt (Auflistung) auszufüllen. Weitere Verwendungsnachweise müssen nicht erbracht werden. Für das anteilige Freizeitbudget wird von der Budgetnehmerin kein Verwendungsnachweis verlangt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrationsämter und Arbeitsagenturen.
Unternehmen:
Der Arbeitgeber ist ein Forschungsinstitut.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat eine Spastik (Tetraspastik) und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Tetraspastik beeinflusst ihre Motorik und sie kann die Arme, Hände und Beine nur eingeschränkt koordiniert bewegen.
Ausbildung und Beruf:
Nach dem Abschluss der Fachoberschule mit der Mittleren Reife, absolvierte die Frau eine Ausbildung zur Bürokauffrau in einem Berufsbildungszentrum. Anschließend war sie zunächst arbeitslos, bis sie eine Anstellung in der Verwaltung des Arbeitgebers in ihrem Wohnort fand. Dort arbeitete sie die ersten vier Jahre in Vollzeit, danach musste sie betriebsbedingt ihre Arbeitszeit reduzieren und arbeitet nun auf Teilzeitbasis beim Arbeitgeber.
In REHADAT finden Sie auch Berufsbildungszentren und Berufsbildungswerke, die speziell Menschen mit Behinderung ausbilden.
In REHADAT finden Sie auch Berufsbildungszentren und Berufsbildungswerke, die speziell Menschen mit Behinderung ausbilden.
Arbeitsplatz:
Die Bürokauffrau arbeitet in der Verwaltung in einem Büro an einem Bildschirmarbeitsplatz. Dort erhält sie bei bestimmten Tätigkeiten Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz.
Arbeitsumgebung - Mobilität:
Die Bürokauffrau wurde früher von ihren Eltern zum Arbeitsplatz gefahren und auch wieder abgeholt. Dies soll nun von einer Fahrassistenz übernommen werden.
Persönliches Budget:
Als sie erstmals vom trägerübergreifenden Persönlichen Budget erfuhr, informierte sie sich zunächst über den Einsatz dessen für eine Fahrassistenz, um ihre Eltern zu entlasten. Zu diesem Zweck erkundigte sie sich bei ihrem ortsansässigen Behindertenverein nach einem Ansprechpartner den sie schließlich im Sozialamt fand. Dort beriet man sie über die Möglichkeiten des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets. Bisher erhielt die Frau verschiedene Leistungen von unterschiedlichen Kostenträgern:
- Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Arbeitsassistenz vom Integrationsamt,
- Kfz-Hilfe für den Fahrdienst zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Bundesagentur für Arbeit,
- Freizeit-Budget für eine Freizeitassistenz vom Sozialhilfeträger,
- Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung,
- Krankengymnastik von der Krankenkasse.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsagentur |
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- Arbeitszeit |
- berufliche Rehabilitation |
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- Motorische Störung |
- Neurologische Behinderung |
- Öffentlicher Dienst |
- Persönliches Budget |
- Praxisbeispiel |
- Rollstuhl |
- Rollstuhlfahrende |
- Sozialamt |
- Spastik |
- Stehen |
- Talentplus |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Teilzeitarbeit |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen |
- Verwaltung
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Gehen
- EFL - Handkoordination (rechts/links)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
- ELA - Feinmotorik
- ELA - Gehen
- ELA - Reichen
- ELA - Stehen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Fingergeschicklichkeit
- ERGOS - Handgeschicklichkeit
- ERGOS - Laufen (Gehen)
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - Stehen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Feinmotorik (Fußgeschicklichkeit)
- IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
- IMBA - Gehen/Steigen
- IMBA - Hand-/Fingerbewegungen
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Stehen
- MELBA - Feinmotorik
Referenznummer:
Pb/110849
Informationsstand: 16.05.2019