Praxisbeispiel
Arbeits­platz­gestaltung und Arbeitsassistenz für einen Seelsorger

Wo lag die Herausforderung?

Der Mann ist durch das Usher-Syndrom blind und gehörlos. Der Mann ist nicht fähig akustische Informationen wahrzunehmen. Seine Sehfähigkeit beschränkt sich auf die Wahrnehmung von hell und dunkel. Für ihn müssen deshalb Informationen so umgewandelt werden, dass er sie taktil mit den Fingern wahrnehmen kann. Dementsprechend musste der Arbeitsplatz mit Hilfsmitteln ausgestattet werden.

Was wurde gemacht?

Für die Bildschirmarbeit nutzt der Seelsorger einen Screenreader für die an den Computer angeschlossene Braillezeile. Die Braillezeile wandelt mit Hilfe des Screenreaders die optischen Bildschirminhalte in Computerbraille um. Über die Braillezeile können auch Texte aus Briefen und Büchern in Schwarzschrift, die zuvor in eine Texterkennungssoftware eingescannt wurden, taktil ausgegeben und anschließend vom Mitarbeiter mit den Fingern gelesen werden.

Schlagworte und weitere Informationen

Die Arbeitsplatzgestaltung sowie Hilfsmittelschulung wurden und die Arbeitsassistenz wird vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter.

Unternehmen:

Der Arbeitgeber ist eine Diözese.

Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:

Der Mann ist durch das Usher-Syndrom blind und gehörlos bzw. taubblind. Er ist von Geburt an gehörlos und erblindete dann später über die Jahre. Der Mann ist nicht fähig akustische Informationen wahrzunehmen. Seine Sehfähigkeit beschränkt sich auf die Wahrnehmung von hell und dunkel. Für ihn müssen deshalb Informationen so umgewandelt werden, dass er sie taktil mit den Fingern wahrnehmen können. Die Verständigung bzw. Kommunikation erfolgt über das Tastalphabet Lorm und die Brailleschrift. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100.

Beruf:

Der Mann arbeitet als Seelsorger beim Arbeitgeber.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Als Seelsorger betreut er die taubblinden und hörsehbehinderten Menschen im Gebiet der Diözese sowie während des Gottesdienstes, nimmt an regelmäßigen Sitzungen von Gremien im Rahmen der Seelsorge teil, ist für die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Seelsorge zuständig und bietet Beratungstermine für betroffene Personen sowie Angehörige an. Die dabei anfallenden Verwaltungs- und Schreibarbeiten erledigt er an einem Bildschirmarbeitsplatz in seinem Büro. Die interne und externe Kommunikation erfolgt überwiegend per E-Mail bzw. schriftlich. Da das Sehvermögen sich krankheitsbedingt soweit verschlechterte, dass kein Restsehvermögen mehr eingesetzt werden konnte, musste der vorhandene und mit Hilfsmitteln (Vergrößerungssoftware und Bildschirmlesegerät) auf Vergrößerung ausgerichtete Bildschirmarbeitsplatz an die Blindheit angepasst werden. Für die Bildschirmarbeit nutzt der Seelsorger nun einen Screenreader (spezielle Software) für die an den Computer angeschlossene Braillezeile. Die Braillezeile wandelt mit Hilfe des Screenreaders die optischen Bildschirminhalte in Computerbraille bzw. Informationen, die mit den Fingern gelesen werden können, um. Über die Braillezeile können auch Texte aus Briefen und Büchern in Schwarzschrift, die zuvor mit Hilfe einer Texterkennungssoftware eingescannt wurden, taktil ausgegeben und anschließend vom Mitarbeiter mit den Fingern gelesen werden. Alternativ dazu kann er sich die Texte auch über die Sprachausgabe vorlesen oder mit dem Brailledrucker in Blindenschrift ausdrucken lassen. Die Brailleschrift erlernte er bereits früh während seiner Schulzeit an einer Förderschule, da damals schon krankheitsbedingt mit einer Erblindung gerechnet werden musste. Die Einarbeitung und Schulung zum Einsatz der neuen Hilfsmittel erfolgte am Arbeitsplatz über das hilfsmittelanbietende Unternehmen.
Beim direkten Kontakt mit den zu betreuenden taubblinden Menschen im Büro, Kirche oder zu Hause erfolgt die Kommunikation über das Tastalphabet Lorm.

Arbeitsorganisation:

Da durch den Einsatz der Hilfsmittel nicht sämtliche behinderungsbedingten Einschränkungen ausgeglichen werden können, muss eine Arbeitsassistenz für die Fahrten als Fahrdienst, Begleithilfe und Bürohilfe für 46 Stunden pro Monat eingesetzt werden.

Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • ERGOS - Sehen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Lesen
  • IMBA - Schreiben
  • IMBA - Sehen
  • IMBA - Selbständigkeit
  • IMBA - Umstellung
  • MELBA - Lesen
  • MELBA - Schreiben
  • MELBA - Selbständigkeit
  • MELBA - Umstellung

Referenznummer:

Pb/110774


Informationsstand: 28.11.2019