Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Jugendliche ist gehörlos und kann mit Hilfe eines Cochlea Implantats gesprochenes in Verbindung mit Lippenlesen teilweise verstehen. Nach dem Verlassen der Förderschule wollte sie eine Ausbildung zur Frisörin absolvieren.
Was wurde gemacht?
Mit Hilfe eines dienstleistenden Unternehmens, das speziell Menschen mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit unterstützt, wurde der Kontakt zu einem Frisörbetrieb hergestellt und die Ausbildung in Form der begleiteten betrieblichen Ausbildung (bbA) über das Persönliche Budget absolviert. Im Rahmen der Ausbildung erhielt sie Unterstützung durch eine Kommunikationsassistenz, Ambulanz-Lehrkraft und Förderunterricht. Außerdem erhielt sie einen Nachteilsausgleich für den Berufsschulunterricht und die Zwischen- sowie Abschlussprüfung. Im Anschluss an die bestandene Prüfung wurde die Frisörin von ihrem Ausbildungsbetrieb eingestellt.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Kosten für das CI und die Behandlung wurden von der gesetzlichen Kranversicherung übernommen. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation wurde das Persönliche Budget zur Förderung und Unterstützung der dualen Ausbildung in Form der begleiteten betrieblichen Ausbildung von der Jugendlichen mit Hilfe des dienstleistenden Unternehmens bei der Arbeitsagentur beantragt, die das Konzept dazu prüfte und dem Antrag zustimmte. Außerdem stellt sie einen Antrag auf Arbeitsassistenz beim Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt. In der Zeit bis zur Bewilligung sämtlicher Maßnahmen, trat der Träger so lange in Vorleistung und trug somit wesentlich, neben seiner Begleitung, Beratung und Unterstützung, zur erfolgreichen beruflichen Inklusion bei.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und der Arbeitsagenturen.
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Unternehmen:
Das Unternehmen ist ein Frisörbetrieb, der eine Jugendliche mit Gehörlosigkeit ausbilden möchte. Der Kontakt zum Unternehmen wurde mit Hilfe eines dienstleistenden Unternehmens in der Stadt hergestellt, das speziell junge Menschen mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit auf den Weg in Ausbildung und Arbeit pädagogisch, beratend und unterstützend begleitet.
Behinderung und Beeinträchtigung der Jugendlichen:
Die Jugendliche ist seit der Geburt gehörlos und wurde mit einem Cochlea Implantat (CI) versorgt, so dass sie Teile der Lautsprache akustisch wahrnehmen und in Verbindung mit dem Lippenablesen auch verstehen kann. Zuvor musste sie jedoch lernen, die mit dem CI wahrgenommenen Laute akustisch richtig zu deuten und entsprechenden Begriffen zuzuordnen. Da auch andere Personen ihrer Familie von Gehörlosigkeit betroffen sind, erlernte sie bereits als Kind die Gebärdensprache. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100.
Übergang Schule - Ausbildung:
Die Jugendliche besuchte zunächst eine Förderschule mit Schwerpunkt Hören und Kommunikation, welche sie nach der zehnten Klasse ohne Schulabschluss verließ. Im Anschluss wendete sie sich an das Reha-Team der Arbeitsagentur, das nach einem Eignungstest - ohne gebärdensprachdolmetschende Person - eine theoriereduzierte Ausbildung zur Fachpraktikerin in einem Berufsbildungswerk (BBW) befürwortete. Bis zu ihrem achtzehnten Lebensjahr stand der Jugendlichen einige Stunden pro Woche eine Einzelfallhilfe vom Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung zur Seite. Da die Jugendliche dem Ergebnis der Beratung durch die Arbeitsagentur nicht zustimmte, stellte ihre Einzelfallhelferin Kontakt zu einem dienstleistenden Unternehmen mit entsprechendem Unterstützungsangebot her. Dem teilte die Jugendliche dann ihren eigentlichen Wunsch mit Friseurin zu werden. Um bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu haben, entschied sie ihren Schulabschluss in Form eines Berufsqualifizierenden Lehrgangs (BQL) an einer berufsbildenden Schule nachzuholen. Das dienstleistende Unternehmen stellte ihr im Rahmen der Hilfen zur angemessenen Schulbildung eine Kommunikationsassistenz für den Unterricht sowie eine Bildungsbegleitung zur Seite und unterstützte sie Kontakte für die erforderlichen Praktika zu knüpfen. Bei einem weiteren Termin mit dem Reha-Team der Arbeitsagentur zeigte sich, dass diese sie für den Beruf der Friseurin aufgrund ihrer kommunikativen Beeinträchtigungen nicht für geeignet hielt.
Außerdem wurde ihr logisches und räumliches Denken laut einem Gutachten als unterdurchschnittlich eingestuft, woraufhin vom Reha-Team der Arbeitsagentur eine reguläre duale Ausbildung zunächst ausgeschlossen wurde.
Von der Schulleitung der berufsbildenden Schule wurde die Jugendliche mit einem Empfehlungsschreiben unterstützt, das den Berufswunsch Frisörin unterstütze. Daraufhin wird das Gutachterverfahren der Arbeitsagentur wiederholt, wobei der begutachtende ärztliche Dienst der Arbeitsagentur dazu keine gebärdensprachdolmetschende Person mit einbezogen hatte, da man der Meinung war die Jugendliche könne ausreichend sprechen und verstehen. Die Jugendliche legte daraufhin mit Hilfe des dienstleistenden Unternehmens Widerspruch ein und es erfolgte eine erneute Begutachtung unter Anwesenheit einer gebärdensprachdolmetschenden Person mit dem Ergebnis, dass der Versuch einer Regelausbildung möglich sei - allerdings wurde die Erfolgsaussicht in Frage gestellt. Trotz der gut beurteilten Praktika im Rahmen der BQL und der Aussicht auf einen möglichen Ausbildungsplatz bei einem Frisörbetrieb, bleibt das Reha-Team der Arbeitsagentur aufgrund des zweiten Gutachtens zunächst noch weiter skeptisch. Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz wurde die Jugendliche vom dienstleistenden Unternehmen unterstützt und sie bewarb sich beim Frisörbetrieb. Die Jugendliche wurde danach vom Frisörbetrieb zu Probearbeiten eingeladen und konnte dabei den Betrieb durch ihre Motivation und ihr handwerkliches Geschick überzeugen. Parallel informierte das dienstleistende Unternehmen den Betrieb über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Einstellung und weiteren Ausbildung, die in Form der begleiteten betrieblichen Ausbildung (bbA) erfolgen sollte. Zur Förderung und Unterstützung wurde dabei das Persönliche Budget genutzt. Nachdem das Reha-Team der Arbeitsagentur das mit Hilfe des dienstleistenden Unternehmens formulierte und im Rahmen der Beantragung eingereichte Konzept zum Persönlichen Budget gesehen hatte, wurde dem Ausbildungswunsch der Jugendlichen zur Frisörin zugestimmt.
Außerdem wurde ihr logisches und räumliches Denken laut einem Gutachten als unterdurchschnittlich eingestuft, woraufhin vom Reha-Team der Arbeitsagentur eine reguläre duale Ausbildung zunächst ausgeschlossen wurde.
Von der Schulleitung der berufsbildenden Schule wurde die Jugendliche mit einem Empfehlungsschreiben unterstützt, das den Berufswunsch Frisörin unterstütze. Daraufhin wird das Gutachterverfahren der Arbeitsagentur wiederholt, wobei der begutachtende ärztliche Dienst der Arbeitsagentur dazu keine gebärdensprachdolmetschende Person mit einbezogen hatte, da man der Meinung war die Jugendliche könne ausreichend sprechen und verstehen. Die Jugendliche legte daraufhin mit Hilfe des dienstleistenden Unternehmens Widerspruch ein und es erfolgte eine erneute Begutachtung unter Anwesenheit einer gebärdensprachdolmetschenden Person mit dem Ergebnis, dass der Versuch einer Regelausbildung möglich sei - allerdings wurde die Erfolgsaussicht in Frage gestellt. Trotz der gut beurteilten Praktika im Rahmen der BQL und der Aussicht auf einen möglichen Ausbildungsplatz bei einem Frisörbetrieb, bleibt das Reha-Team der Arbeitsagentur aufgrund des zweiten Gutachtens zunächst noch weiter skeptisch. Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz wurde die Jugendliche vom dienstleistenden Unternehmen unterstützt und sie bewarb sich beim Frisörbetrieb. Die Jugendliche wurde danach vom Frisörbetrieb zu Probearbeiten eingeladen und konnte dabei den Betrieb durch ihre Motivation und ihr handwerkliches Geschick überzeugen. Parallel informierte das dienstleistende Unternehmen den Betrieb über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Einstellung und weiteren Ausbildung, die in Form der begleiteten betrieblichen Ausbildung (bbA) erfolgen sollte. Zur Förderung und Unterstützung wurde dabei das Persönliche Budget genutzt. Nachdem das Reha-Team der Arbeitsagentur das mit Hilfe des dienstleistenden Unternehmens formulierte und im Rahmen der Beantragung eingereichte Konzept zum Persönlichen Budget gesehen hatte, wurde dem Ausbildungswunsch der Jugendlichen zur Frisörin zugestimmt.
Ausbildung:
Die begleitete betriebliche Ausbildung ist eine besondere Ausbildungsförderung für junge Menschen mit Behinderung der Arbeitsagentur. Sie richtet sich an junge Menschen, wie die Jugendliche, die Hilfe und Unterstützung auf dem Weg in eine Ausbildung sowie während der Ausbildung benötigen. Die Ausbildung findet wie üblich dual im Betrieb, wie bei der Jugendlichen im Frisörbetrieb und der Berufsschule statt. Im Betrieb wurde die Jugendliche bei Bedarf zur besseren Verständigung von einer Arbeitsassistenz in Form von einer Kommunikationsassistenz bzw. gebärdensprachdolmetschende Person unterstützt. Aufgrund der Sonderpädagogikverordnung in ihrem Bundesland konnte sie außerdem im Berufsschulunterricht zwölf Stunden in der Woche von einer Ambulanz-Lehrkraft unterstützt werden und erhielt wöchentlich zwei Stunden Förderunterricht. Die Ambulanz-Lehrkraft half ihr u. a. auch bei der Beantragung der Nachteilsausgleiche für den Berufsschulunterricht und für die Zwischen- und Abschlussprüfung. Für die Zwischen- und Abschlussprüfung wurden ihr eine Zeitverlängerung, eine Übersetzung in Gebärdensprache sowie ein Fremdwörterbuch gewährt und ihre Ambulanz-Lehrkraft durfte bei der Prüfung anwesend sein. Sie absolvierte erfolgreich die Abschlussprüfung und erhielt bereits im Voraus einen einjährigen Arbeitsvertrag in Vollzeit mit Verlängerungsperspektive von ihrem Ausbildungsbetrieb.
Im Friseurbetrieb konnte sie sich einen eigenen Stamm von Kundinnen und Kunden aufbauen und ist besonders bei der gehörlosen Kundschaft sehr gefragt - was für den Betrieb zu einem Zuwachs an Kundschaft führte. Nach Empfehlung des dienstleistenden Unternehmens nahm der Betrieb an einer Präventionsschulung des Integrationsfachdienstes teil, mit dem Ziel ein barrierefreies und inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Im Friseurbetrieb konnte sie sich einen eigenen Stamm von Kundinnen und Kunden aufbauen und ist besonders bei der gehörlosen Kundschaft sehr gefragt - was für den Betrieb zu einem Zuwachs an Kundschaft führte. Nach Empfehlung des dienstleistenden Unternehmens nahm der Betrieb an einer Präventionsschulung des Integrationsfachdienstes teil, mit dem Ziel ein barrierefreies und inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen.
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Referenznummer:
Pb/111130
Informationsstand: 16.09.2021