Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Mann ist seit seiner Geburt gehörlos und kommuniziert hauptsächlich über die Gebärdensprache. Da er durch seine Beeinträchtigung die Schule ohne einen Schulabschluss verließ und die Schule eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen empfahl, musste eine Möglichkeit zur Platzierung und Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden werden.
Was wurde gemacht?
Der Mann absolvierte nach der Schule einen Bildungsqualifizierenden Bildungslehrgang (BQL), um seine schulischen Kompetenzen zu verbessern und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Im Anschluss konnte er mit Hilfe der Arbeitsagentur und einem dienstleistenden Unternehmen, durch die Unterstützte Beschäftigung mit einem entsprechendem Jobcoaching und einer Kommunikations-Unterstützung, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Schlagworte und weitere Informationen
Die schulische Qualifizierung und der dazu erforderliche Unterstützungsbedarf vom dienstleistenden Unternehmen, wurde im Rahmen der Eingliederungshilfe gefördert. Die anschließende Unterstützte Beschäftigung und das dazu erforderliche Jobcoaching und die Kommunikationsunterstützung zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt, wurden im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur für Arbeit über ein vorher beantragtes Persönliches Budget gefördert. Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben erfolgt dann die Förderung der Berufsbegleitung, Kommunikations-Unterstützung durch gebärdensprachsprechende Personen und Arbeitsassistenz durch das Integrations- bzw. Inklusionsamt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen, Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, Einrichtungen sowie dienstleistenden Unternehmen zur Unterstützten Beschäftigung und von Gebärdensprachdolmetscherinnen sowie Gebärdensprachdolmetschern.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen, Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, Einrichtungen sowie dienstleistenden Unternehmen zur Unterstützten Beschäftigung und von Gebärdensprachdolmetscherinnen sowie Gebärdensprachdolmetschern.
Unternehmen:
Das Unternehmen ist ein Automobilhersteller, der einen Jugendlichen mit Gehörlosigkeit durch Unterstützte Beschäftigung qualifizieren und einstellen möchte. Der Kontakt zum Unternehmen wurde mit Hilfe eines dienstleistenden Unternehmens hergestellt, das speziell junge Menschen mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit auf den Weg in Ausbildung und Arbeit pädagogisch, beratend und unterstützend begleitet.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mannes:
Der Mann ist seit seiner Geburt gehörlos und kann deshalb akustische Informationen, wie die Laut-Sprache und Signale, nicht wahrnehmen. Die Gehörlosigkeit wurde erst in seinem sechsten Lebensjahr festgestellt und aus diesem Grund konnte auch keine entsprechende Frühförderung erfolgen. Durch die dadurch mitbedingte Schwierigkeit der Kommunikation über die Laut-Sprache und das Lippenablesen, versucht er überwiegend mit Hilfe der Gebärdensprache zu kommunizieren – was gerade eine Kommunikation mit nichtgebärdenden Personen beeinträchtigt. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100.
Übergang Schule - Beruf:
Der Mann besuchte eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und erhielt, neben dem sonderpädagogischen Förderbedarf Hören, auch noch eine spezielle sonderpädagogische Unterstützung zur geistigen Entwicklung. Er verlässt die Förderschule ohne Schulabschluss, mit einem Abgangszeugnis und der Empfehlung eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aufzunehmen - was er nicht machen wollte. Der Mann wendete sich deshalb mit der Unterstützung seines betreuenden Einzelfallhelfers - im Rahmen der Hilfe zur Erziehung - an ein dienstleistendes Unternehmen, das speziell junge Menschen mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit auf den Weg in Ausbildung und Arbeit pädagogisch, beratend und unterstützend begleitet. Mit der Begleitung des dienstleistenden Unternehmens, absolvierte er zunächst einen zweijährigen Berufsqualifizierenden Lehrgang (BQL) an einer Berufsbildenden Schule, um Erfahrungen zu sammeln und die schulischen Kompetenzen weiterzuentwickeln.
Beim BQL können Jugendliche ohne Schulabschluss sogenannte Zertifikate und Bausteine erwerben, die für eine spätere Berufsausbildung in einer Modularen Dualen Qualifizierungsmaßnahme (MDQM - Stufe II) gegebenenfalls angerechnet werden können.
Im Rahmen des BQL absolvierte er unter anderem einige Praktika bei verschiedenen Betrieben. Das dienstleistende Unternehmen unterstützte ihn bei der Antragstellung auf Eingliederungshilfe als Hilfe zur angemessenen Schulbildung beim zuständigen Träger bzw. in seinem Fall beim Jugendamt, damit der Mann während des BQL entsprechend individuell begleitet werden konnte. Nach sechs Monaten wurde ihm eine pädagogische Kommunikationsassistenz und eine Bildungsbegleitung zur Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung und Erarbeitung einer individuellen beruflichen Perspektive bewilligt. Ein halbes Jahr vor Ende des BQL stellte sich für den Mann die Unterstützte Beschäftigung, welche nach dem Grundsatz "erst platzieren, dann qualifizieren" funktioniert, als geeignete Maßnahme heraus, um auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zunächst wurde der Mann beim Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt und der berufspsychologische Dienst der Agentur für Arbeit bestätigte in einem Gutachten, dass er mit entsprechender Kommunikationsabsicherung in Gebärdensprache die Unterstützte Beschäftigung erfolgreich abschließen würde. Die Reha-Beratung der Arbeitsagentur entschied, dass der Mann aber vorab zusätzlich erst eine dreimonatige Maßnahme zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM) erfolgreich durchlaufen musste, um die Unterstützte Beschäftigung bewilligt zu bekommen. Die Maßnahme bestätigte positiv die vorab getätigten Äußerungen zur möglichen Unterstützten Beschäftigung in Kombination mit einer Kommunikation-Unterstützung zum Fuß Fassen auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Nachdem ein Praktikumsbetrieb, der ihm zunächst nach entsprechender Qualifizierung einen Arbeitsplatz zugesagt hatte, kurzfristig absprang, absolvierte der Mann erneut weitere Praktika. Zu denen auch ein Praktikum bei einem automobilherstellenden Unternehmen gehörte. Dieses Unternehmen war nach dem Praktikum bereit den Mann nach einer weiteren entsprechenden Qualifizierung und Einarbeitung im Bereich des Lagers einzustellen. Für den Mann wurde dazu im Betrieb ein auf ihn abgestimmter Arbeitsplatz im Bereich des Lagers eingerichtet, an dem er zu Beginn während der individuellen betrieblichen Qualifizierung für vier Tage pro Woche arbeitete. An einem Tag in der Woche fand zudem eine Projektphase beim dienstleistenden Unternehmen statt. Ein Jobcoach, welcher die Gebärdensprache beherrscht, besuchte ihn wöchentlich an seinem Arbeitsplatz und unterstützte ihn in Bezug auf die Kommunikation im Betrieb. Am Ende der Einarbeitung erhielt der Mann einen zunächst auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden. Auch nach Abschluss des Arbeitsvertrags erhält der Mann weiterhin Unterstützung durch die Fachkräfte des dienstleistenden Unternehmens in Form einer Berufsbegleitung und Arbeitsassistenz.
Beim BQL können Jugendliche ohne Schulabschluss sogenannte Zertifikate und Bausteine erwerben, die für eine spätere Berufsausbildung in einer Modularen Dualen Qualifizierungsmaßnahme (MDQM - Stufe II) gegebenenfalls angerechnet werden können.
Im Rahmen des BQL absolvierte er unter anderem einige Praktika bei verschiedenen Betrieben. Das dienstleistende Unternehmen unterstützte ihn bei der Antragstellung auf Eingliederungshilfe als Hilfe zur angemessenen Schulbildung beim zuständigen Träger bzw. in seinem Fall beim Jugendamt, damit der Mann während des BQL entsprechend individuell begleitet werden konnte. Nach sechs Monaten wurde ihm eine pädagogische Kommunikationsassistenz und eine Bildungsbegleitung zur Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung und Erarbeitung einer individuellen beruflichen Perspektive bewilligt. Ein halbes Jahr vor Ende des BQL stellte sich für den Mann die Unterstützte Beschäftigung, welche nach dem Grundsatz "erst platzieren, dann qualifizieren" funktioniert, als geeignete Maßnahme heraus, um auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zunächst wurde der Mann beim Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt und der berufspsychologische Dienst der Agentur für Arbeit bestätigte in einem Gutachten, dass er mit entsprechender Kommunikationsabsicherung in Gebärdensprache die Unterstützte Beschäftigung erfolgreich abschließen würde. Die Reha-Beratung der Arbeitsagentur entschied, dass der Mann aber vorab zusätzlich erst eine dreimonatige Maßnahme zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM) erfolgreich durchlaufen musste, um die Unterstützte Beschäftigung bewilligt zu bekommen. Die Maßnahme bestätigte positiv die vorab getätigten Äußerungen zur möglichen Unterstützten Beschäftigung in Kombination mit einer Kommunikation-Unterstützung zum Fuß Fassen auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Nachdem ein Praktikumsbetrieb, der ihm zunächst nach entsprechender Qualifizierung einen Arbeitsplatz zugesagt hatte, kurzfristig absprang, absolvierte der Mann erneut weitere Praktika. Zu denen auch ein Praktikum bei einem automobilherstellenden Unternehmen gehörte. Dieses Unternehmen war nach dem Praktikum bereit den Mann nach einer weiteren entsprechenden Qualifizierung und Einarbeitung im Bereich des Lagers einzustellen. Für den Mann wurde dazu im Betrieb ein auf ihn abgestimmter Arbeitsplatz im Bereich des Lagers eingerichtet, an dem er zu Beginn während der individuellen betrieblichen Qualifizierung für vier Tage pro Woche arbeitete. An einem Tag in der Woche fand zudem eine Projektphase beim dienstleistenden Unternehmen statt. Ein Jobcoach, welcher die Gebärdensprache beherrscht, besuchte ihn wöchentlich an seinem Arbeitsplatz und unterstützte ihn in Bezug auf die Kommunikation im Betrieb. Am Ende der Einarbeitung erhielt der Mann einen zunächst auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden. Auch nach Abschluss des Arbeitsvertrags erhält der Mann weiterhin Unterstützung durch die Fachkräfte des dienstleistenden Unternehmens in Form einer Berufsbegleitung und Arbeitsassistenz.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
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- Arbeitsassistenz |
- Arbeitstraining |
- Automobilindustrie |
- berufliche Rehabilitation |
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- Teilhabe am Arbeitsleben |
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- Unterstützte Beschäftigung |
- Verkehr, Handel und Logistik
ICF-Items
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- ERGOS - Hören
- ERGOS - Sprechen
- IMBA - Gestik/Mimik
- IMBA - Hören
- IMBA - Lautabgabe/Sprechen
- MELBA - Sprechen
Referenznummer:
PB/111141
Informationsstand: 20.12.2021