Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Auszubildende ist taub und kann akustische Informationen, wie Sprache, nicht wahrnehmen. Im Rahmen der Einstellung und zur Ausbildung musste eine Lösung zur sprachlichen Verständigung und Vermittlung von Informationen in bestimmten Fällen und Situationen gefunden werden.
Was wurde gemacht?
Das Unternehmen und der Auszubildende können bei Bedarf eine gebärdensprachdolmetschende Person als Kommunikationshilfe einbeziehen. Da das Unternehmen mehrere Menschen mit Gehörlosigkeit beschäftigt, können Beschäftigte ohne Behinderungen zum besseren Verstehen der Einschränkungen und der Vermeidung von Vorurteilen an einem speziellen Seminar für Kolleginnen und Kollegen teilnehmen.
Schlagworte und weitere Informationen
Der Auszubildende stellte mit Unterstützung der Schwerbehindertenvertretung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit schaltete den Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung des Inklusionsamtes ein - unter Zusage der Kostenübernahme für die Maßnahme bzw. anfallenden Leistungen. Danach wurde vom Inklusionsamt eine Arbeitsassistenz zur Kommunikationsunterstützung in Form eines Gebärdensprachdolmetscher- bzw. Gebärdensprachdolmetscherinnen-Kontingentes bewilligt.
Der Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen bzw. einer der ihm angeschlossenen Integrationsfachdienste ist aufgrund der Vielzahl der beim Unternehmen beschäftigten Menschen mit Hörbehinderungen regelmäßig im Betrieb, um die Betroffenen, die Schwerbehindertenvertretung oder das Unternehmen zu beraten und zu unterstützen.
Die Kosten für das Seminar für Kolleginnen und Kollegen wurden vom Inklusionsamt getragen, wobei das Unternehmen für die Teilnehmenden die Vergütung weiterzahlte und auch die Reisekosten übernahm.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, Integrationsfachdienste, Arbeitsagenturen und von Ferndolmetscherdiensten.
Der Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen bzw. einer der ihm angeschlossenen Integrationsfachdienste ist aufgrund der Vielzahl der beim Unternehmen beschäftigten Menschen mit Hörbehinderungen regelmäßig im Betrieb, um die Betroffenen, die Schwerbehindertenvertretung oder das Unternehmen zu beraten und zu unterstützen.
Die Kosten für das Seminar für Kolleginnen und Kollegen wurden vom Inklusionsamt getragen, wobei das Unternehmen für die Teilnehmenden die Vergütung weiterzahlte und auch die Reisekosten übernahm.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, Integrationsfachdienste, Arbeitsagenturen und von Ferndolmetscherdiensten.
Unternehmen:
Das Unternehmen ist weltweit u. a. auf dem Gebiet Online-Versandhandel, Clouddienstleistungen und Entertainment tätig. In Deutschland beschäftigt das Unternehmen mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Online-Versandhandels an verschiedenen Standorten in Logistikzentren.
So arbeiten beispielsweise in einem der Logistikzentren vermehrt Menschen mit einer Hörschädigung von den dort Beschäftigten mit Behinderungen. Die Anzahl der Beschäftigten bzw. Eingestellten mit einer Hörschädigung ist dabei über die Jahre weiter angestiegen.
Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat engagieren sich generell gemeinsam mit dem Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
So arbeiten beispielsweise in einem der Logistikzentren vermehrt Menschen mit einer Hörschädigung von den dort Beschäftigten mit Behinderungen. Die Anzahl der Beschäftigten bzw. Eingestellten mit einer Hörschädigung ist dabei über die Jahre weiter angestiegen.
Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat engagieren sich generell gemeinsam mit dem Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Behinderung und Beeinträchtigung der Beschäftigten:
Zu denen im Unternehmen Beschäftigten gehören auch Menschen mit Hörschädigungen bzw. einer Hörhinderung oder Gehörlosigkeit - so auch ein Auszubildender mit Taubheit. Behinderungsbedingt hat er Schwierigkeiten bei der Kommunikation über die Lautsprache, da er akustisch Informationen nicht aufnehmen und auch nicht abgeben bzw. sprachlich äußern kann. Eine Kommunikation mit ihm ist über die Gebärdensprache möglich.
Ausbildung:
Der Mann wird vom Unternehmen zur Fachkraft für Lagerlogistik ausgebildet. Bereits im Rahmen der Einstellung des Auszubildenden setzte sich die Schwerbehindertenvertretung mit der Fallmanagerin des Inklusionsamtes bzw. dem dortigen Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung in Verbindung. Diese stellte fest, dass der Auszubildende aufgrund seiner Behinderung im Rahmen von betrieblichen Unterweisungen, Schulungen sowie Quartals- und Abschlussfeedbackgesprächen eine Arbeitsassistenz in Form von einer gebärdensprachdolmetschenden Person benötigt. Entsprechend wurde danach eine gebärdensprachdolmetschende Person zur Unterstützung der Kommunikation für diese Fälle und Bereiche eingesetzt.
Arbeitsorganisation:
Da im Logistikzentrum, neben dem Auszubildenden, mehrere Menschen mit Gehörlosigkeit arbeiten, werden sog. externe Seminare für Kolleginnen und Kollegen durch einem dem Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung angeschlossenem Integrationsfachdienst angeboten. Bei denen die Beschäftigten ohne Behinderungen mehr über die Behinderung bzw. Einschränkung und Kommunikation erfahren, um somit mögliche Vorurteile zu vermeiden und ein besseres Verständnis für die Beeinträchtigungen durch die Behinderung zu ermöglichen.
Außerdem erfolgen die üblichen Startmeetings zu Schichtbeginn, zum kurzen inhaltlichen Briefen der Beschäftigten mit Gehörlosigkeit, per Video-Zuschaltung einer gebärdensprachdolmetschenden Person auf einen Bildschirm.
Außerdem erfolgen die üblichen Startmeetings zu Schichtbeginn, zum kurzen inhaltlichen Briefen der Beschäftigten mit Gehörlosigkeit, per Video-Zuschaltung einer gebärdensprachdolmetschenden Person auf einen Bildschirm.
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Referenznummer:
PB/111152
Informationsstand: 01.06.2022