Praxisbeispiel

Wo lag die Herausforderung?
Die Frau hat das Down-Syndrom, wodurch ihr Auffassungs- und Lernvermögen eingeschränkt ist. Sie benötigt deshalb eine entsprechende Unterstützung beziehungsweise Anleitung zur Ausübung einer Tätigkeit.
Nach dem Abschluss der Förderschule war sie zunächst einige Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt und wollte nun auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einem Job nachgehen.
Nach dem Abschluss der Förderschule war sie zunächst einige Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt und wollte nun auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einem Job nachgehen.
Was wurde gemacht?
Mit Hilfe des Integrationsfachdienstes bewarb sie sich bei einem Bistro als Servicekraft, das als Inklusionsunternehmen betrieben wird. Zur Vorbereitung nahm die Frau zunächst an einer neunmonatigen Qualifizierungsmaßnahme teil. Im Lauf der Qualifizierungsmaßnahme besuchte sie beispielsweise Schulungen zum Kundenkontakt, zur Konfliktbewältigung und Kommunikation. Danach wurde sie als Servicekraft eingestellt und von einer Assistenz eingearbeitet, die sie und das Unternehmen auch weiterhin bei Schwierigkeiten unterstützt.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Inklusion wird durch das Budget für Arbeit gefördert. Das Unternehmen erhält in diesem Zusammenhang einen Lohnkostenzuschuss zur Sicherung der Beschäftigung. Auch die personelle Unterstützung durch die Assistenz wird im Rahmen des Budgets für Arbeit gefördert. Die Förderung durch das Budget für Arbeit erfolgte durch den Träger der Eingliederungshilfe in dem betreffenden Bundesland.
Der Integrationsfachdienst unterstützte die Frau in ihrer Zeit bei der WfbM und beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefonnummern der Integrationsfachdienste.
Der Integrationsfachdienst unterstützte die Frau in ihrer Zeit bei der WfbM und beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefonnummern der Integrationsfachdienste.
Unternehmen:
Es handelt sich um ein Sozialwerk, zu dem unter anderem Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und auch Inklusionsunternehmen aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Haustechnik, Gebäudereinigung usw. zählen. Zum Bereich Gastronomie gehört ein als Inklusionsunternehmen geführtes Bistro in der Nähe eines großen Stadions, in dem Besucherinnen und Besucher Essen und Getränke kaufen und vor Ort verzehren können. Das Bistro setzt dabei auf eine internationale Küche und bietet Speisen und Getränke aus allen Ecken der Welt an. Zur Verstärkung des Teams suchte das Bistro nach einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter für den Service und stellte eine ehemalige Beschäftigte aus einer WfbM ein.
Kommentar der Betriebsleiterin:
Besonders an der Mitarbeiterin schätze die Betriebsleiterin "Ihre Zuverlässigkeit!". In Bezug zum Betrieb sagt sie: "Wichtig sind uns Akzeptanz und Toleranz. Wir wollen Gleichbehandlung und gegenseitige Rücksichtnahme - egal ob mit oder ohne Handicap."
Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat das Down-Syndrom, wodurch sie beispielsweise Schwierigkeiten beim Lernen sowie Merken von Arbeitsabläufen hat. Sie benötigt deshalb eine entsprechende Unterstützung beziehungsweise Anleitung zur Ausübung einer Tätigkeit.
Übergang Werkstatt für behinderte Menschen - allgemeiner Arbeitsmarkt:
Nach dem Besuch einer Förderschule, arbeitet die Frau zunächst sechs Jahre lang als Beschäftigte in einer WfbM. Die letzte Zeit war sie dort Teilnehmerin in einer sogenannten "Übergangsgruppe" zur Vorbereitung einer Tätigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Bereits seit ihrer Zeit in der WfbM hatte sie Kontakt zum örtlichen Integrationsfachdienst. Als sie von der baldigen Eröffnung des Bistros erfuhr, bewarb sie sich dort mit Unterstützung des Integrationsfachdienstes als Servicekraft für das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis. Zur gezielten Vorbereitung auf die Tätigkeit nahm die Frau zunächst an einer neunmonatigen Qualifizierungsmaßnahme für Werkstattbeschäftigte teil. Im Lauf der Qualifizierungsmaßnahme besuchte sie beispielsweise Schulungen zum Kundenkontakt, zur Konfliktbewältigung und Kommunikation. Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erhielt die Frau, auch durch ihr Auftreten und ihre Motivation, einen Arbeitsplatz als Servicekraft im Bistro.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Im Bistro übernimmt die Servicekraft verschiedene Aufgaben. Sie räumt nach einem Besuch die Tische ab, deckt diese anschließend für die neue Kundschaft wieder ein, füllt Getränke in den Automaten auf, bedient die Kundschaft am Tisch und kassiert danach. Die Servicekraft wird dabei regelmäßig durch eine Assistenz begleitet, die die Frau bei ihren Arbeitsaufgaben unterstützt und bei Problemen gemeinsam mit der Frau Lösungen erarbeitet. Zu Beginn wurde die Servicekraft auch mit Unterstützung der Assistenz eingearbeitet.
Kommentar der Mitarbeiterin:
"Ich arbeite am liebsten an Spieltagen" - gemeint sind damit die Spieltage des örtlichen Sportvereins. Daran gefalle ihr, dass es dann mehr zu tun gibt und gerade das mache ihr viel Spaß.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsassistenz |
- Arbeitsaufgabe |
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- Übergang Werkstatt für behinderte Menschen-Allgemeiner Arbeitsmarkt |
- Werkstatt für behinderte Menschen
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- IMBA - Arbeitsplanung
- IMBA - Auffassung
- IMBA - Lernen/Merken
- IMBA - Problemlösen
- IMBA - Selbständigkeit
- IMBA - Umstellung
- IMBA - Vorstellung (Vorstellungsvermögen)
- MELBA - Arbeitsplanung
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- MELBA - Vorstellung (Vorstellungsvermögen)
Referenznummer:
Pb/111174
Informationsstand: 17.08.2022