Arbeitgeber:
Das Unternehmen SP Medienservice wurde 1991 gegründet. Zur Angebotspalette gehören die Bereiche Internet (Webdesign), Grafik und Druck. Das Unternehmen beschäftigt festangestellte Fachkräfte und Auszubildende. Von den Auszubildenden hat der überwiegende Teil und von den Fachkräften nur ein geringer Teil eine Hörschädigung. Die Bereitschaft zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Hörschädigung basiert auf den guten Erfahrungen des Firmeninhabers. So kann er sich beispielsweise besonders auf die Einsatzbereitschaft sowie quantitative und qualitative Arbeitsleistung seiner Beschäftigten mit Hörschädigung verlassen. Dazu zählen auch die
Azubis, die fest in die täglichen Abläufe
bzw. Bearbeitung der Aufträge integriert sind.
Die Jugendlichen mit Hörschädigung wurden sorgfältig vom Firmeninhaber gemeinsam mit dem Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörschädigung (
IFD) ausgewählt, damit sie den Anforderungen des Unternehmens sowie des Ausbildungsberufes entsprechen und ins Team passen. Nach Aussage des Firmeninhabers sind die
Azubis mit Hörschädigung meist motivierter und qualifizierter als die üblichen Jugendlichen mit einem identischen Schulabschluss. So hätten seine
Azubis mit einem Hauptschulabschluss, ohne ihre behinderungsbedingten Einschränkungen, sicherlich höhere Bildungsabschlüsse erreichen können. Zwar gibt es solche Ausnahmen, doch grundsätzlich konnte er feststellen, dass die Kenntnisse der deutschen Sprache oft sehr schlecht sind. Nach seiner Meinung ist der Grund dafür die Vermittlung der Lerninhalte in den Schulen für Menschen mit Hörschädigung, die überwiegend in Gebärdensprache erfolgt. So sei es ihm aufgrund der sprachlichen
bzw. schriftlichen Mängel fast nicht möglich Auszubildende mit Gehörlosigkeit im Bereich der Mediengestaltung einzusetzen, obwohl dies ein sehr beliebter Ausbildungsberuf sei.
Generell stellt er die Eignung eines Bewerbers oder einer Bewerberin für einen Ausbildungsplatz in seinem Unternehmen mittels vorgeschaltetem Praktikum fest, da er so Neigungen, Motivation, Charakter
usw. vorher besser im beruflichen Alltag beurteilen kann.
Neben den positiven Aspekten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die zu einem Mehrwert für das Unternehmen führen, ist es für den Firmeninhaber wichtig einen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung zu leisten.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Beschäftigten:
Die Beschäftigten mit Hörschädigung (Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit) sind nur eingeschränkt oder nicht fähig akustische Informationen,
z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert
bzw. modifiziert werden, dass sie von den Beschäftigten durch Hilfsmittel
(z. B. Hörgerät, Cochlea Implantat, Blitzlampe oder Vibrationsmelder) oder Gebärdensprache wahrgenommen werden können.
Ausbildung und Beruf:
Der erste Auszubildende mit einer Hörschädigung wurde nach einem Praktikum durch die Vermittlung des
IFD eingestellt. Der Jugendliche schloss nach drei Jahren seine Buchbinderausbildung erfolgreich ab, wurde fest übernommen und ist heute als Abteilungsleiter der Buchbinderei auch an der Vermittlung der Ausbildungsinhalte beteiligt, da er komplexere Sachverhalte über die Gebärdensprache vermitteln kann. Zur Zeit bildet das Unternehmen im Bereich Mediengestaltung, Buchbindung und Druck aus. Die Auszubildenden mit Hörschädigung besuchen dabei die Berufsschule am Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg Essen, da sie hier auch in Gebärdensprache unterrichtet werden können.
Um die behinderungsbedingten Nachteile bei der Zwischen- und Abschlussprüfung auszugleichen, kann ein Zeitzuschlag gewährt oder eine Gebärdensprachdolmetscherin
bzw. ein Gebärdensprachdolmetscher zur Prüfungsanpassung eingesetzt werden. Dies muss allerdings vorher bei der zuständigen Kammer beantragt werden.
In REHADAT finden Sie auch spezielle
Ausbildungseinrichtungen und
Gebärdensprachdolmetscher sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen für hörgeschädigte Menschen.
Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:
Das Layout der Drucksachen wird von den Mediengestaltenden am
PC entworfen. Anschließend erfolgt dann der Druck durch die Drucker
bzw. Druckerinnen (Bild 1) und je nach Produkt das Zuschneiden, Falzen Leimen und Binden durch die Buchbinder
bzw. Buchbinderinnen (Bild 2) an den vorhandenen Maschinen.
Da behinderungsbedingt von den Druckern und Druckerinnen mit Gehörlosigkeit der Signalton beim An- oder Auslaufen der Offsetdruckmaschine nicht wahrgenommen werden konnte, wurde an der Offsetdruckmaschine aus Arbeitsschutzgründen eine optische Rundum-Signalleuchte angebracht (Bild 3).
Zur Kommunikation mit den Beschäftigten mit Gehörlosigkeit haben sich der Firmeninhaber und die hörende Belegschaft, die für den betrieblichen Ablauf wichtigen Begriffe in Gebärdensprache angeeignet (Bild 4). Aufgrund des Geräuschpegels in der Druckerei ist die Gebärdensprache mittlerweile die übliche Verständigungsart zwischen allen Beschäftigten in der Maschinenhalle geworden.
Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte: