Praxisbeispiel
Arbeits­platz­gestaltung für eine Redakteurin beim Rundfunk

Wo lag die Herausforderung?

Die Redakteurin ist blind, weshalb sichtbare Informationen für sie hörbar oder tastbar dargestellt werden müssen und sie in Bezug auf ihre Mobilität – auf unbekanntem Gebiet – Anleitung benötigt. Der Arbeitsplatz musste behinderungsgerecht gestaltet und die Mobilität für den Arbeitsweg unterstützt werden.

Was wurde gemacht?

Der Computer an ihrem Bildschirmarbeitsplatz wurde mit einem Screenreader in Verbindung mit einer Braillezeile ausgestattet. Sie kann sich außerdem über die Sprachausgabe Texte vorlesen oder diese mit Hilfe eines Brailledruckers in Blindenschrift ausdrucken lassen. Ihr steht zusätzlich eine Arbeitsassistenz zur Verfügung. Zur Unterstützung ihrer Mobilität absolvierte sie ein Mobilitätstraining.

Schlagworte und weitere Informationen

Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Integrationsfachdienst bzw. Fachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, Fachdienste für blinde und sehbehinderte Menschen und anbietende Einrichtungen für ein Mobilitätstraining.

Unternehmen:

Das Unternehmen ist eine große Rundfunkanstalt.

Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:

Die Frau ist von Geburt an blind. Sie ist nicht fähig optische Informationen wahrzunehmen. Für sie müssen deshalb optische Informationen so umgewandelt werden, dass sie taktil mit den Fingern (z. B. in Brailleschrift) oder akustisch wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100.

Ausbildung und Beruf:

Die Frau studierte Germanistik, Geschichte und Politikwissenschaften, um danach als Journalistin zu arbeiten. Nachdem sie verschiedene Praktika bei der Rundfunkanstalt absolviert hatte, wurde sie als Redakteurin eingestellt.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Die Redakteurin arbeitet überwiegend an einem Bildschirmarbeitsplatz in einem Büro. Ihre Tätigkeit beinhaltet das Überarbeiten von Manuskripten anderer Autoren und das Zusammenstellen von Material für Rundfunksendungen. Außerdem arbeitet sie noch als Autorin. Um ihre Tätigkeit ausüben zu können, nutzt sie einen Screenreader (spezielle Software) für die an den Computer angeschlossene Braillezeile. Die Braillezeile wandelt mit Hilfe des Screenreaders die optischen Bildschirminhalte in Computerbraille bzw. Informationen, die mit den Fingern gelesen werden können, um (vgl. Bild). Über die Braillezeile können auch eingescannte Texte aus Briefen und Büchern in Verbindung mit einer Texterkennungssoftware taktil ausgegeben und anschließend von der Redakteurin mit den Fingern gelesen werden. Alternativ dazu kann sie sich die Texte auch über die Sprachausgabe vorlesen oder mit dem Brailledrucker in Blindenschrift ausdrucken lassen. Die Vernetzung beim Rundfunk macht es ihr leicht, sich mit Hilfe der Technik auf dem Laufenden zu halten. Agenturnachrichten sind am PC lesbar und Manuskripte kann sie sich digital per E-Mail schicken lassen. Zusätzlich steht ihr täglich für 90 Minuten eine Arbeitsassistenz zur Verfügung.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

Arbeitsumgebung – Mobilität:

Die Frau absolvierte ein Mobilitätstraining. Geübt wurden das Erreichen des Arbeitsplatzes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, der Gang zur Redaktion sowie das Zurechtfinden in den Redaktionsräumen mit Hilfe des Langstockes.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Sehen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Lesen
  • IMBA - Schreiben
  • IMBA - Sehen
  • IMBA - Selbständigkeit
  • IMBA - Umstellung
  • MELBA - Lesen
  • MELBA - Schreiben
  • MELBA - Selbständigkeit
  • MELBA - Umstellung

Referenznummer:

R/PB5290


Informationsstand: 21.03.2024