Praxisbeispiel
Abwendung der Kündigung für einen Produktionshelfer durch Arbeitsplatz­gestaltung

Wo lag die Herausforderung?

Der Produktionshelfer hat eine hochgradige Sehbehinderung, die zu Einschränkungen bei der Ausübung seiner Tätigkeit führt, da er Gegenstände (z. B. Werkzeuge und Werkstücke) nur sehr eingeschränkt sehen kann. Sein alter Arbeitsplatz fiel weg und er wurde deshalb an einen anderen Arbeitsplatz versetzt, wo er die Qualitäts- und Mengenvorgaben nicht erfüllen konnte. Da er an keinen anderen Arbeitsplatz versetzt werden konnte, wurde mit Hilfe des Technischen Beratungsdienstes nach einer Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung gesucht, um eine Kündigung zu vermeiden.

Was wurde gemacht?

Der Arbeitsplatz wurde durch den Einsatz eines Montage- und Prüfautomaten in Verbindung mit einem Vibrationsförderer und einem Roboter zum Materialtransport teilautomatisiert. Die dabei noch vom Produktionshelfer manuell auszuführenden Arbeiten können von ihm ohne Einschränkungen in der geforderten Menge und Qualität übernommen werden. Die Beschäftigung konnte so gesichert und die Kündigung vermieden werden.

Die Arbeitsgestaltung wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt nur zu 80 Prozent gefördert, da für das Unternehmen durch die Teilautomatisierung auch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes.
Die berufliche Teilhabe des Produktionshelfers im Rahmen der Einstellung wurde zusätzlich von der Arbeitsagentur durch die Zahlung eines Lohnkostenzuschusses (dreimonatige Probebeschäftigung und dreijähriger Eingliederungszuschuss) gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.

Unternehmen:

Das mittelständische Unternehmen verlagerte einen Produktionsbereich ins Ausland und versetzte in diesem Zusammenhang einen Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung in einen anderen Produktionsbereich. Dort konnte er die geforderten Qualitäts- und Mengenvorgaben nicht erfüllen. Das Unternehmen beantragte deshalb beim Integrations- bzw. Inklusionsamt die Zustimmung zur Kündigung.

Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:

Der Mann hat eine hochgradige Sehbehinderung. Behinderungsbedingt hat er Einschränkungen bei der Ausübung seiner Tätigkeit, da er Gegenstände, z. B. Werkzeuge und Werkstücke, nur sehr eingeschränkt sehen kann. Er benötigt deshalb u. a. auch mehr Zeit zur Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben, was eine verringerte Arbeitsleistung zur Folge hat. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 70.

Beruf:

Der Mann ist seit zwei Jahren als angelernter Produktionshelfer beim Unternehmen tätig. Vor seiner Festeinstellung arbeitete der damals arbeitslose Mann drei Monate lang zur Probe beim Unternehmen.

Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:

Der Produktionshelfer wurde versuchsweise für die Montage von Winkelverschraubungen aus Kunststoff eingesetzt. An diesem Arbeitsplatz musste er manuell auf ein Winkelstück eine Überwurfmutter stecken und anschließend einen Dichtring in die Mutter drücken. Behinderungsbedingt lag an diesem Arbeitsplatz die Leistung des Mitarbeiters mit nur etwa 30 bis 40 Prozent deutlich unter der von den nichtbehinderten Beschäftigten. Hinzu kam, dass der Produktionshelfer nicht in der Lage war, die Dichtungen einer Sichtkontrolle zur Qualitätssicherung zu unterziehen. Es wurden von ihm daher häufig eingerissene und poröse Dichtungen eingedrückt, die zu aufwendigen Nacharbeiten bei der Montage der fertigen Verschraubungen führten. Zur Vermeidung einer Kündigung und damit zur Steigerung der Leistung sowie Einhaltung der Qualitätsvorgaben musste der Arbeitsplatz entsprechend angepasst werden.
Dies war nur möglich durch die Teilautomatisierung der Montageschritte und des Prüfvorgangs. Dazu wurde ein Montageautomat angeschafft, bei dem der Produktionshelfer nur noch das Winkelstück und die Mutter ineinanderstecken und dann in die Aufnahmestation des Automaten legen muss. Die Dichtringe werden, nachdem zuvor eine vollautomatische Dichtigkeitsprüfung erfolgte, über einen Vibrationsförderer und Roboterarm zu den Muttern befördert sowie eingedrückt. Danach montiert der Automat die Winkelverschraubungen und wirft sie aus.
Andere geeignete Arbeitsplätze für den Produktionshelfer sind im Unternehmen nicht vorhanden, so dass das Arbeitsverhältnis nur durch die durchgeführte Maßnahme aufrechterhalten und die Kündigung vermieden werden konnte.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

Förderer (Schwingförderer)
Arbeitsplatzroboter

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Sehen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Sehen

Referenznummer:

R/PB3041


Informationsstand: 21.10.2025