Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Mann erblindete, weshalb sichtbare Informationen für ihn hörbar oder tastbar dargestellt werden müssen. Behinderungsbedingt konnte er seinen alten Job im Unternehmen nicht mehr ausüben.
Was wurde gemacht?
Der Mann soll nach einer Blindentechnischen Grundausbildung in einem Berufsförderungswerk an einem neuen Arbeitsplatz in der Warenannahme und Werkzeugausgabe des Unternehmens im Bereich des Lagers eingesetzt werden. Der dortige Bildschirmarbeitsplatz wurde dazu mit einer Braillezeile und einem Screenreader ausgestattet. Außerdem wurden die Regale mit den Ablageflächen mit Brailleschrift gekennzeichnet.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Blindentechnische Grundausbildung und die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes wurden von der Rentenversicherung gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Deutschen Rentenversicherung, von anbietenden Einrichtungen zum Thema Mobilitätstraining für Personen mit Blindheit und von Berufsförderungswerken, in denen Menschen mit einer Sehbehinderung oder Blindheit ausgebildet werden.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Deutschen Rentenversicherung, von anbietenden Einrichtungen zum Thema Mobilitätstraining für Personen mit Blindheit und von Berufsförderungswerken, in denen Menschen mit einer Sehbehinderung oder Blindheit ausgebildet werden.
Unternehmen:
Es handelt sich um ein Zulieferunternehmen für die Automobilindustrie.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Nach einem Verschluss des Sehnervs ist der Mann blind. Er ist nicht mehr fähig optische Informationen wahrzunehmen. Für ihn müssen deshalb optische Informationen so umgewandelt werden, dass sie taktil mit den Fingern (z. B. Brailleschrift) oder akustisch wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann war bisher Abteilungsleiter in der Werkzeugschärferei des Unternehmens. Er durchläuft behinderungsbedingt in einem Berufsförderungswerk (BfW) eine zwölfmonatige Blindentechnische Grundausbildung (BTG), in der er z. B. die Brailleschrift und den Umgang mit Blindenhilfsmitteln erlernt. Danach soll er beim Unternehmen in der Warenannahme und Werkzeugausgabe eingesetzt werden.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Mann soll an einem neuen blindengerechten Bildschirmarbeitsplatz in der Warenannahme und Werkzeugausgabe eingesetzt werden. Seine Tätigkeit wird dort eine Kombination aus Büro- und Lagerarbeit sein. An seinem Arbeitsplatz im Büro erledigt er die Verwaltungsaufgaben am Computer für die Lagerhaltung und im Lager selbst übernimmt er die Ein- und Auslagerung der Materialien. Die Regale und Ablageflächen werden dazu zusätzlich in Braille beschriftet.
Während der Zeit im Berufsförderungswerk lernt der Mann die Punkt- bzw. Brailleschrift. Er erhält ein EDV-Training unter Einsatz von Hilfsmitteln und wird im Rahmen von Praktika mit seinem neuen Arbeitsplatz vertraut gemacht – so u. a. auch mit dem eigentlichen Lager mit seinen Ablageflächen.
Um die mit seiner Tätigkeit verbundene Bildschirmarbeit am Computer ausüben zu können, benötigt er einen Screenreader (spezielle Software) für die an den Computer angeschlossene Braillezeile. Die Braillezeile wandelt mit Hilfe des Screenreaders die optischen Bildschirminhalte des Betriebssystems und der Softwareanwendungen in Computerbraille bzw. Informationen, die mit den Fingern gelesen werden können, um. Über die Braillezeile können auch Schriftstücke in Schwarzschrift, die vorher eingescannt und bei denen dann eine Texterkennungssoftware eingesetzt wurde, taktil ausgegeben und anschließend von dem Mann mit den Fingern gelesen werden. Alternativ kann er sich die Texte auch über die Sprachausgabe vorlesen lassen.
Während der Zeit im Berufsförderungswerk lernt der Mann die Punkt- bzw. Brailleschrift. Er erhält ein EDV-Training unter Einsatz von Hilfsmitteln und wird im Rahmen von Praktika mit seinem neuen Arbeitsplatz vertraut gemacht – so u. a. auch mit dem eigentlichen Lager mit seinen Ablageflächen.
Um die mit seiner Tätigkeit verbundene Bildschirmarbeit am Computer ausüben zu können, benötigt er einen Screenreader (spezielle Software) für die an den Computer angeschlossene Braillezeile. Die Braillezeile wandelt mit Hilfe des Screenreaders die optischen Bildschirminhalte des Betriebssystems und der Softwareanwendungen in Computerbraille bzw. Informationen, die mit den Fingern gelesen werden können, um. Über die Braillezeile können auch Schriftstücke in Schwarzschrift, die vorher eingescannt und bei denen dann eine Texterkennungssoftware eingesetzt wurde, taktil ausgegeben und anschließend von dem Mann mit den Fingern gelesen werden. Alternativ kann er sich die Texte auch über die Sprachausgabe vorlesen lassen.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
Taststöcke
Materialien und Werkzeuge zur Kennzeichnung
taktile Displays (Braillezeilen)
Software für Ausgabegeräte
Materialien und Werkzeuge zur Kennzeichnung
taktile Displays (Braillezeilen)
Software für Ausgabegeräte
Arbeitsumgebung - Mobilität:
Der Mann absolvierte im Rahmen der Blindentechnischen Grundausbildung ein Mobilitätstraining. Mit Hilfe eines Langstockes findet er sich auf dem Weg zum Arbeitsplatz zurecht.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitsmittel |
- Arbeitsorganisation |
- Arbeitsplatzgestaltung |
- Arbeitsumgebung |
- Arbeitsweg |
- Auge |
- Ausbildung |
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- berufliche Rehabilitation |
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- Hilfsmittelportal |
- Informationsabgabe |
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- Information und Kommunikation |
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- Lagerverwalter/in |
- Lagerverwaltung |
- Langstock |
- Lernen und Wissensanwendung |
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- Mobilitätshilfe |
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- Mobilität und Fortbewegung |
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- Orientierungshilfsmittel |
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- Scanner |
- Schreibarbeit |
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- Sinnesbehinderung |
- Software |
- Talentplus |
- Tastatur |
- technische Beratung |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Texterkennung |
- Texterkennungssoftware |
- Textverarbeitung |
- Umgebung |
- Verkehr, Handel und Logistik |
- Versetzung |
- Vollzeitarbeit |
- Warenausgang |
- Wareneingang
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- ERGOS - Sehen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Lesen
- IMBA - Schreiben
- IMBA - Sehen
- MELBA - Lesen
- MELBA - Schreiben
Referenznummer:
R/PB5337
Informationsstand: 21.03.2024