Praxisbeispiel
Budget für Arbeit für eine Hilfskraft bei einer Ferienanlage

Wo lag die Herausforderung?

Die Frau hat eine hochgradige Hörbehinderung und kann mit Hilfe ihrer Hörgeräte Lautsprache ein wenig verstehen. Unterstützend nutzt sie das Lippenablesen zum besseren Verstehen.
Sie wollte nicht länger in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sein und suchte nach einer Möglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus einen Job auszuüben.

Was wurde gemacht?

Sie nahm Kontakt zu einem sozialen Dienstleistungsunternehmen auf, zu dem neben der WfbM noch ein Fachdienst mit Arbeitsbegleitung gehört, der die Frau zunächst in Praktika an Unternehmen aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus vermittelte. Dazu gehörte auch das Feriendorf. Nach dem Praktikum wurde sie dort zunächst auf einem sog. Außenarbeitsplatz der WfbM beschäftigt, bis sie anschließend fest angestellt wurde.

Schlagworte und weitere Informationen

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und der Fachdienst bzw. die Arbeitsbegleitung eines sozialen Dienstleistungsunternehmens machten die Frau auf das Budget für Arbeit aufmerksam, das als Maßnahme zum Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden kann. Die Förderung der Unterstützung durch die Arbeitsbegleitung zur Inklusion erfolgte dabei über das Budget für Arbeit. Über das Budget für Arbeit erhält das Feriendorf ebenfalls einen Lohnkostenzuschuss. Die Förderung durch das Budget für Arbeit erfolgt durch den Träger der Eingliederungshilfe in dem betreffenden Bundesland.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern von Werkstätten für behinderte Menschen.

Unternehmen:

Es handelt sich um ein Feriendorf mit 35 Beschäftigten, das als eigenständiges Inklusionsunternehmen zu einem Wohlfahrtsverband gehört. Das Feriendorf bietet speziell Urlaubs- und Erholungsmöglichkeiten für Familien mit mittleren oder kleinen Einkommen an. Es steht auf einem größeren Gelände mit teilweise barrierefreien Ferienhäusern und Einzelappartements.
Das Unternehmen stellte eine ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen neu ein.

Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:

Die Frau hat eine hochgradige Schwerhörigkeit bzw. Hörbehinderung und kann mit Hilfe ihrer Hörgeräte Lautsprache ein wenig verstehen. Parallel nutzt sie das Lippenablesen als Unterstützung zum besseren Verstehen. Die Lippen der am Gespräch beteiligten Person müssen dabei ihr zugewandt und gut zu erkennen sein, wobei auch die Aussprache deutlich sein sollte.

Übergang Werkstatt für behinderte Menschen – allgemeiner Arbeitsmarkt:

Nachdem die Frau in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) den Eingangs- und Bildungsbereich durchlaufen hatte, arbeitete sie einige Zeit im Beschäftigungsbereich und hier speziell in dem von der WfbM angebotenen Garten- und Landschaftsbau. Bedingt durch ihren Umzug an einen anderen Ort, wandte sie sich dort an ein soziales Dienstleistungsunternehmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zu dessen Einrichtungen im Bereich Bildung, Arbeit und Teilhabe auch eine WfbM und ein Fachdienst zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zählt. Da sie nicht länger in einer WfbM beschäftigt sein wollte und auch ihr Leistungsvermögen dies zuließ, konnte sie mit Hilfe des Fachdienstes bzw. der Arbeitsbegleitung für verschiedene Praktika an Unternehmen auf dem Gebiet des Garten- und Landschaftsbaus vermittelt werden. Dazu gehörte auch das Feriendorf. Nachdem sie dort erfolgreich das Praktikum absolviert hatte, wurde sie zunächst auf einem sog. Außenarbeitsplatz bzw. Betriebsintegrierten Arbeitsplatz (BiAP) der WfbM im Feriendorf beschäftigt. In dieser Zeit arbeitete sie im Feriendorf und dessen Außenanlagen überwiegend im Garten- und Landschaftsbau. Vom Status blieb sie aber weiter eine Beschäftigte der WfbM mit der Möglichkeit von der Arbeitsbegleitung betreut zu werden. Nach einiger Zeit auf dem Außenarbeitsplatz wurde sie dann aufgrund ihrer Leistungen und Motivation vom Feriendorf fest angestellt.

Kommentar des Einrichtungsleiters des Feriendorfs:

"Wir waren froh, die Arbeitsbegleitung unterstützend an unserer Seite zu haben."

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Meistens kümmert sich die Mitarbeiterin im Außenbereich um die Grünanlagen, hält die Wege sauber, mäht Rasen und pflegt die Beete. Sie hilft aber auch bei Bedarf bei der Zimmerreinigung, bei Renovierungsarbeiten und in der Küche und ist somit flexibel einsetzbar.

Kommentar der Kolleginnen und Kollegen:

"Sie ist sehr fleißig und nahezu überall einsetzbar."

Arbeitsumgebung – Mobilität:

Zum Erreichen des Feriendorfes bzw. ihres Arbeitsplatzes ist sie auf den Bus angewiesen. Beim Umsteigen muss sie einen sogenannten Rufbus benutzen, der zwar auch nach Fahrplan fährt, aber nur nach telefonischer Bestellung zur betreffenden Zeit kommt. Da sie das dazu notwendige Telefonat aufgrund ihrer Behinderung nicht führen kann, wurde mit dem Busunternehmen vereinbart, dass sie den Rufbus per Smartphone mit einem Messenger bestellen kann – was so in der Praxis auch gut funktioniert. Bei einigen Unternehmen kann als Alternative für die telefonische Bestellung eine App eingesetzt werden.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Gestik/Mimik
  • IMBA - Hören

Referenznummer:

PB/111259


Informationsstand: 25.03.2024