Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Lagerist sieht behinderungsbedingt nur sehr schlecht, weshalb er zum Ausgleich eine Brille tragen muss. Trotz der Brille kommt es bei längerer Bildschirmarbeit zu Seheinschränkungen. Es waren Anpassungen am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld erforderlich.
Was wurde gemacht?
Der Bildschirmarbeitsplatz im Lager wurde für den Lageristen behinderungsgerecht umgestaltet. Dazu wurde er mit einer speziellen Vergrößerungssoftware für den PC und einem Schwenkarm mit Großbildschirm ausgestattet. Zur Mengenbestimmung nutzt der Mitarbeiter im Lager eine Zählwaage mit einer ausreichend großen LED-Anzeige, bei der die Hintergrundfarbe zur besseren, kontrastreicheren Darstellung verändert werden kann.
Schlagworte und weitere Informationen
Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Fachdienst für sehbehinderte und blinde Menschen des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und Fachdienste für sehbehinderte und blinde Menschen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und Fachdienste für sehbehinderte und blinde Menschen.
Unternehmen:
Es handelt sich um ein mittelständisches Industrie- bzw. Chemieunternehmen.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann hat eine Sehbehinderung, die zu einer Verringerung des Sehvermögens führt. Er trägt deshalb zum Ausgleich eine Brille. Trotz Brille kommt es aber bei längerer Bildschirmarbeit zu Seheinschränkungen. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 40 und der Mann ist mit Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann hat eine Ausbildung als Zerspanungsmechaniker absolviert. Beim Unternehmen ist er als Lagerist beschäftigt.
Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung:
Der Mitarbeiter arbeitet im Lagerbereich des Unternehmens. An seinem dortigen Bildschirmarbeitsplatz zur Lagerverwaltung steht ihm ein PC mit Software zur Vergrößerung und kontrastreicheren Darstellung der Bildschirminhalte auf einem Großbildschirm zur Verfügung. Der Großbildschirm ist an einem Schwenkarm installiert, so dass der Mitarbeiter bei der Bildschirmarbeit zur Lagerverwaltung einen optimalen Sehabstand, bei einer ergonomischen Arbeitshaltung, einnehmen kann. Präventiv wird so auch einer Erkrankung der Wirbelsäule vorgebeugt. Die überwiegend kleinen und leichten Waren (Werkzeuge, Verbindungs- und Klebematerial, Schrauben, Muttern usw.) werden in Regalen, Sichtlagerkästen und Werkzeugschränken ein- und ausgelagert. Zur Mengenbestimmung nutzt der Mitarbeiter im Lager eine Zählwaage mit einer digitalen bzw. ausreichend großen LED-Anzeige, bei der die Hintergrundfarbe zur besseren, kontrastreicheren Darstellung verändert werden kann. An einigen Stellen im Lagerbereich ist eine bessere Ausleuchtung durch die Deckenbeleuchtung technisch nicht möglich. Der Mitarbeiter benötigt aber behinderungsbedingt eine erhöhte bzw. gute Beleuchtung zum Ein- und Auslagern. In den speziellen Fällen nutzt er dann eine Taschenlampe mit einer breiten und gleichmäßigen Ausleuchtung, die er variabel nach Bedarf einsetzen kann.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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Referenznummer:
R/PB5334
Informationsstand: 11.07.2024