Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Rechtsanwaltsgehilfin hat behinderungsbedingt eine Verringerung des Seh- bzw. Leseabstandes. Deshalb müssen sichtbare Informationen für sie vergrößert und kontrastreich dargestellt werden. Dafür waren an ihrem Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld entsprechende Hilfsmittel nötig.
Was wurde gemacht?
Um der Rechtsanwaltsgehilfin ein problemloses Arbeiten zu ermöglichen, wurden zur Kompensation der Seheinschränkungen folgende Hilfsmittel eingesetzt:
- ein Schwenkarm mit Großbildschirm
- ein Bildschirmlesegerät für den Arbeitsplatz und ein Mobiles für das Archiv
- eine Vergrößerungssoftware für den PC
- eine Taschenlampe für das Archiv
Schlagworte und weitere Informationen
Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
Unternehmen:
Es handelt sich um eine Anwaltskanzlei.
Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat eine Sehbehinderung, die zu einer Verringerung des Seh- bzw. Leseabstandes führt. Behinderungsbedingt müssen deshalb Informationen zur besseren optischen Wahrnehmung vergrößert und kontrastreich dargestellt werden. Die Frau hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 60.
Beruf:
Die ausgebildete Rechtsanwaltsgehilfin arbeitet seit einigen Jahren als Angestellte auf Teilzeitbasis in der Kanzlei. Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Anwaltsgehilfin arbeitet in einem Büro an einem Bildschirmarbeitsplatz. An ihrem Arbeitsplatz verrichtet sie überwiegend Büro- und Schreibarbeiten, die im Zusammenhang mit den üblichen Arbeiten in einer Anwaltskanzlei stehen. Zur Eingabe bzw. zur besseren und behinderungsgerechten Wahrnehmung der Bildschirminhalte wurde der vorhandene PC mit einer Vergrößerungssoftware, einem Kameralesesystem (Bildschirmlesegerät) und einem Großbildschirm ausgestattet. Mittels der speziellen Software kann sich die Angestellte die Inhalte auf dem Bildschirm vergrößert und kontrastreicher anzeigen lassen. Das eingesetzte Kameralesesystem besitzt eine offene Bauform, einen Kreuztisch zum exakten Positionieren der Vorlagen und einen Fußschalter zum Umschalten zwischen PC/Kamera-Bildschirm. Die Anwaltsgehilfin nutzt das Kameralesesystem, um sich die Inhalte von Vorlagen in Papierformat vergrößert und kontrastreicher auf dem Großbildschirm darzustellen oder um Formulare auszufüllen. Das Ausfüllen der Formulare kann dabei von der Angestellten auf dem Bildschirm vergrößert beobachtet werden. Aufgrund des verringerten Leseabstandes wurde der Großbildschirm mit einem Schwenkarm am Arbeitstisch befestigt. Mit Hilfe des Schwenkarmes kann sich die Anwaltsgehilfin den Großbildschirm optimal im Sehraum positionieren, ohne dabei Zwangshaltungen einzunehmen.
Arbeitsumgebung:
Die Tätigkeit bedingt auch ein häufiges Arbeiten mit den Akten der Klienten. Die betreffenden Akten befinden sich im Archiv der Kanzlei. Die Beleuchtungsstärke im Archiv ist für die Angestellte behinderungsbedingt zu gering, so dass die Aktenaufschriften nicht gelesen werden können. Zum Ausgleich der Einschränkungen kann eine Taschenlampe oder das Smartphone mit einer entsprechenden App und ein mobiles Handkamera-Lesegerät (elektronische Lupe) eingesetzt werden. Die Taschenlampe ermöglicht eine gezielte und verbesserte Ausleuchtung der zu lesenden Stelle, und das mobile Lesegerät dient zur Vergrößerung der Schriftstücke und Aufdrucke außerhalb des Büros.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
Schlagworte
- Arbeitgebende |
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- ERGOS - Sehen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Licht
- IMBA - Sehen
Referenznummer:
R/PB5321
Informationsstand: 15.07.2024