Praxisbeispiel
Arbeits­platz­gestaltung für einen Goldschmied

Wo lag die Herausforderung?

Der Goldschmied ist schwerhörig und nur sehr eingeschränkt fähig, akustische Informationen wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verstärkt werden, dass sie von ihm akustisch wahrgenommen werden können – ohne dabei Lärm mitzuverstärken.

Was wurde gemacht?

Er erhielt Hörgeräte mit Zoom- und Filterfunktion zum besseren Verstehen von Sprache und Herausfiltern von Störschall bzw. Lärm, die auch beruflich in Lärmbereichen und zum Telefonieren eingesetzt werden können. Die noch verbleibenden Einschränkungen werden durch eine Lichtsignalanlage mit Blitzlampe für das Telefonklingelsignal, Notizen oder Skizzen verringert.

Schlagworte und weitere Informationen

Die Hörgeräte wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkasse zum Ausgleich der Behinderung mit einem Festbetrag gefördert. Da der Betroffene an seinem Arbeitsplatz auch Sprache im Lärmbereich wahrnehmen und dabei gleichzeitig vor Lärm geschützt werden muss, war eine behinderungsgerechte Versorgung mit Hörgeräten zum Festbetrag nicht möglich. Der Mehrbedarf für geeignete Hörgeräte wurde deshalb von der Rentenversicherung gefördert. Die Lichtsignalanlage wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Rentenversicherung und Integrations- bzw. Inklusionsämter.

Unternehmen:

Das Unternehmen ist ein Handwerksbetrieb bzw. Goldschmiedebetrieb mit Verkaufsladen, Werkstatt und sechs Beschäftigten.

Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:

Der Mann ist schwerhörig und nur sehr eingeschränkt fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verstärkt werden, dass sie von dem Mann wieder akustisch wahrgenommen werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Lärm nicht mit verstärkt werden darf, um das bereits geschädigte Hörvermögen nicht weiter zu schädigen. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 60.

Ausbildung und Beruf:

Der Mann ist gelernter Goldschmied und arbeitet seit einigen Jahren beim Unternehmen.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Der Arbeitsplatz des Goldschmiedes mit Hörbehinderung befindet sich in der Werkstatt des Betriebes. In der Werkstatt bearbeitet bzw. bearbeiten der Goldschmied und seine fünf Kolleginnen und Kollegen Schmuck manuell und maschinell, z. B. durch Hämmern und Schleifen. Dabei entsteht Lärm, der es dem Goldschmied mit Hörbehinderung zusätzlich erschwert wichtige akustische Informationen (Sprache, Klingelsignale usw.) wahrzunehmen.
Der Mitarbeiter erhielt deshalb geeignete digitale Hörgeräte mit Zoom- und Filterfunktion zum besseren Verstehen von Sprache und zur Dämpfung von Störschall bzw. Lärm, die auch beruflich in Lärmbereichen und zum Telefonieren eingesetzt werden können. Das Telefonieren erfolgt dabei zur besseren Verständigung über die T-Spule (Telefonspule) des Hörgerätes und dem bereits vorhandenen Kabeltelefon in der Werkstatt, das ausreichend elektromagnetische Wellen an die T-Sule des Hörgerätes senden kann. Die Sprache kann so ohne Nebengeräusche direkt von der Quelle wahrgenommen werden. Die noch verbleibenden Einschränkungen können durch eine Lichtsignalanlage mit Blitzlampe für das Telefonklingelsignal, Notizen oder Skizzen verringert werden.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Schall/Lärm

Referenznummer:

R/PB5093


Informationsstand: 18.07.2024