Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Sachbearbeiterin und zweite stellvertretende Schwerbehindertenvertretung ist blind und kann Informationen bei der Bildschirmarbeit und zur Orientierung auf Wegen sowie in Gebäuden nur akustisch oder taktil wahrnehmen.
Was wurde gemacht?
Zum Ausgleich der behinderungsbedingten Einschränkungen werden folgende Hilfsmittel eingesetzt:
- ein Langstock zur Orientierung
- eine Braillezeile für den PC zur Ausgabe der Inhalte in Brailleschrift,
- ein Screenreader zur Erfassung der Bildschirminhalte und Unterstützung der Ausgabe über die Braillezeile oder Ton bzw. Sprache über Kopfhörer
- ein üblicher Drucker mit Scanfunktion zur Digitalisierung der Dokumente in Papierformat
- eine OCR-Texterkennung zum Auslesen der gescannten Dokumente über die Braillezeile
Schlagworte und weitere Informationen
Die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes und das Mobilitätstraining wurden zu Beginn durch die Arbeitsagentur im Rahmen der Einstellung gefördert. Nach einigen Jahren danach erfolgte zur Anpassung der Hilfsmittel an den technischen Stand dann die Förderung durch das Integrations- bzw. Inklusionsamt. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst des Inklusions- bzw. Integrationsamtes. Das Integrations- bzw. Inklusionsamt fördert außerdem die Arbeitsassistenz und übernimmt auch die Kosten für die behinderungsbedingte Teilnahme an speziellen Weiterbildungen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
Unternehmen:
Es handelt sich um ein international tätiges Airport-Business-Unternehmen mit über 21.000 Beschäftigten. Dazu gehören auch rund 950 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen rund um die dazugehörigen Flughäfen an und kümmert sich um sicherheitsrelevante Aspekte der Flughäfen.
Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:
Die Frau war kurz nach der Geburt hochgradig sehbehindert mit einem kaum nutzbaren Restsehvermögen. Später erblindete sie dann vollständig. Behinderungsbedingt müssen für sie Informationen und Hinweise so angeboten oder aufbereitet werden, dass sie von ihr akustisch oder taktil wahrgenommen werden können. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.
Ausbildung und Beruf:
Nach dem Abitur an einem Gymnasium der Deutschen Blindenstudienanstalt absolvierte die Frau eine Ausbildung zur Fremdsprachensekretärin. Danach war die Frau einige Zeit arbeitssuchend, bis sie von der Arbeitsagentur an das Airport-Business-Unternehmen vermittelt werden konnte. Dort ist sie nun seit einigen Jahren als Sachbearbeiterin beschäftigt und engagiert sich außerdem noch als gewählte zweite Stellvertreterin der Schwerbehindertenvertretung im Team der Schwerbehindertenvertretung (SBV) im Unternehmen. Sie absolvierte aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes und der Arbeitsaufgaben eine Weiterbildung zur Personalkauffrau und Moderatorin.
Kommentar der Sachbearbeiterin:
„Besser hätte es gar nicht kommen können. Ich arbeite mit einem guten Team zusammen, das läuft prima.“
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Frau arbeitete zunächst als Sekretärin in der Personalabteilung, wo sie übliche administrative, organisatorische, verwaltungstechnische und kommunikative Aufgaben übernahm, bis sie nach einigen Jahren als Sachbearbeiterin in die Geschäftsstelle der SBV und inklusionsbeauftragten Person des Unternehmens wechselte. Dort arbeitet sie eng mit der SBV und inklusionsbeauftragten Person des Unternehmens zusammen und übernimmt für beide beispielsweise die Terminkoordination. Darüber hinaus übernimmt sie als Sachbearbeiterin auch Aufgaben im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und unterstützt so das BEM-Team im Unternehmen. Dazu absolvierte sie auch ein Moderationscoaching, um Gespräche mit Betroffenen und den Beteiligten des BEM-Teams im Rahmen des BEM moderieren zu können.
Aus Interesse nahm sie nach weiteren Jahren im Unternehmen an der Wahl zur SBV teil und wurde zur zweiten Stellvertreterin der SBV gewählt.
Damit die Frau ihre Aufgaben als Sachbearbeiterin und zweite Stellvertreterin der SBV an ihrem Bildschirmarbeitsplatz im Büro behinderungsgerecht ausführen kann, werden folgende Hilfsmittel eingesetzt:
Zusätzlich zur Braillezeile im Büro nutzt sie noch eine kleine mobile Braillezeile als Notizgerät für Besprechungen außerhalb des Büros (Bild 4 und 5).
Aus Interesse nahm sie nach weiteren Jahren im Unternehmen an der Wahl zur SBV teil und wurde zur zweiten Stellvertreterin der SBV gewählt.
Damit die Frau ihre Aufgaben als Sachbearbeiterin und zweite Stellvertreterin der SBV an ihrem Bildschirmarbeitsplatz im Büro behinderungsgerecht ausführen kann, werden folgende Hilfsmittel eingesetzt:
- eine Braillezeile,
- ein Screenreader und
- ein Drucker mit Scanfunktion.
Zusätzlich zur Braillezeile im Büro nutzt sie noch eine kleine mobile Braillezeile als Notizgerät für Besprechungen außerhalb des Büros (Bild 4 und 5).
Arbeitsorganisation:
Für Aufgaben, die sie trotz Hilfsmitteln nicht allein ausführen kann, steht ihr stundenweise eine Arbeitsassistenz zur Verfügung. Die Arbeitsassistenz unterstützt sie beispielsweise bei Vorträgen mit PowerPoint-Präsentationen, beim Kopieren und Scannen von Dokumenten oder bei Außenterminen. Die Arbeitsassistenz ist dabei keine feste Person, sondern diese Aufgabe wird von einer verfügbaren Kollegin oder einem Kollegen übernommen.
Für ihre Tätigkeit als zweite Stellvertreterin der SBV wird sie im Rahmen der dafür erforderlichen Arbeiten im Team der SBV vom Unternehmen von ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin anteilig freigestellt.
Für ihre Tätigkeit als zweite Stellvertreterin der SBV wird sie im Rahmen der dafür erforderlichen Arbeiten im Team der SBV vom Unternehmen von ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin anteilig freigestellt.
Arbeitsumgebung – Mobilität:
Um die Wege allein zurückzulegen, benutzt sie einen Langstock zur Orientierung (Bild 6). Das Zurücklegen der Wege vor Ort im Gebäude und ihr Arbeitsweg zum Büro wurden zu Beginn im Rahmen eines Mobilitätstrainings geschult.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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Referenznummer:
PB/111276
Informationsstand: 06.08.2024